Deutscher Anwaltstag 2023 nachhaltig wertschätzend

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Deutscher Anwaltstag 2023 nachhaltig wertschätzend. Der Deutsche Anwaltstag 2023 in Wiesbaden sollte uns nachhaltig in Erinnerung bleiben. Denn nachdrücklich haben die Referenten der über 70 Fachvorträge und die Moderatoren der zahlreichen Podiumsdiskussionen die Nachhaltigkeit des Rechts und der anwaltlichen Berufsausübung hervorgehoben. Zur allgemeinen Verständlichkeit des Begriffs „Nachhaltigkeit“ wurde mehrfach auf die Forstwirtschaft hingewiesen, was die Präsidentin des DAV Frau Edith Kindermann zu ihren Wurzeln im Agrarrecht führte. Die Rechtsanwältin und Notarin kämpft mit Engagement und Leidenschaft für die Digitalisierung der Justiz und den nachhaltigen Zugang zum Recht – auch in der Fläche. Bei der Beharrlichkeit der beteiligten Akteure wünscht sie sich offensichtlich eine Axt im Walde. Auf das Abholzen von nachhaltig gepflanzten Bäumen könnte in nicht geringen Maße verzichtet werden, wenn nicht in der Justiz und einigen Kanzleien digital erzeugte Schriftstücke und E-Mails immer noch sicherheitshalber ausgedruckt würden. Aber der mediale Austausch unter den Beteiligten ist bei dem digitalen deutschen Flickenteppich ein holperiger Weg.

Auf dem Weg der Digitalisierung stolpern wir oft über unsere Wurzeln

Doch die Anwaltschaft hat sich (Corona sei Dank!) der Digitalisierung schon sichtbar geöffnet. Schließlich fanden auch die ersten drei Veranstaltungstage des diesjährigen DAT wieder digital statt. Das funktionierte ganz gut, wenn dann jeder Teilnehmer das jeweilige Icon für Mikrofon und Lautsprecher gefunden hatte. Die Skripte gab es zum Download und sicherheitshalber zum Ausdrucken. Bei der Betrachtung der Präsentationen und Skripte wurde sichtbar, dass die Vorzüge der digitalen Medien doch noch nicht ganz ausgeschöpft werden. Es ist zwar erfreulich, dass einige Präsentationen neben den umfangreichen Textauszügen nun auch eingefügte Bilder zeigen, wenn dann in den Skripten die Bilder ohne erklärenden Text daher kommen, braucht man schon ein nachhaltiges Erinnerungsvermögen, um das Gesagte reproduzieren zu können. Noch schwieriger ist es, das auf dem DAT erlangte Wissen im Nachgang mit anderen zu teilen. Dabei ist doch die ortsunabhängige Wissensteilung ein unschätzbarer Vorzug der Digitalisierung. Es ist wohl noch ein langer Weg, alle auf die Straße der Digitalisierung zu bekommen.

Digitale Kanzleiorganisation und Fallbearbeitung

Digitale Angebote zur Optimierung der Kanzleiorganisation und zur Fallbearbeitung, die auch dem berufsrechtlichen Sicherheitsbedürfnis der Anwaltschaft genügen, gibt es inzwischen reichlich, wie die AdvoTec in ihrem Ausstellerbereich zeigte. Neben den vertretenden Platzhirschen der Kanzleisoftwareanbieter fand man hier eine Sonderfläche mit Start-ups, die mit digitalen Tools für eine effiziente Kanzleiorganisation aufwarteten. Vom sicheren E-Mail-Versand, über die digitale Mandatsannahme bis zur Einbindung von ChatGPT wurde dem Fachbesucher viel Entwicklerleistung präsentiert. Als Nutzer dieser innovativen Einzellösungen ist man heutzutage nicht nur Anwender, sondern auch Mitentwickler. Wobei sich die Frage stellt, was man in seiner eigenen Kanzlei tatsächlich braucht? Welchen Nutzen bringen die neuen digitalen Angebote, sind sie zu der bestehenden Systemen kompatibel oder werden sie die Kanzleisoftware irgendwann ersetzen?

ReNo Mangel als Digitalisierungsschub

Interessant war zu hören, dass das Haupt(verkaufs)argument der Softwareanbieter nicht etwa in der zu erwartende Kostensenkung, der nachweislichen Zeitersparnis oder gar dem Mehrwert für den Mandaten lag, sondern in der Gewissheit, dass es keine ReNos gibt. Diese späte Erkenntnis ist ebenso sicher wie nachhaltig bzw. bundesweit andauernd. Die „ReNo“ steht hier stellvertretend für alle Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, Rechtsanwalts-, Notarfach- und Patentanwaltsfachangestellten und die Fachwirte der juristischen Berufe. Ja, es gibt zu wenig ReNos, denn wir haben jahrzehntelang zu wenig ausgebildet und zu viele an branchenfremde Wettbewerber und die Justiz verloren und sie viel zu lange nicht wertgeschätzt. Aber es gibt sie noch, die ReNo. Nur will sie nicht mehr so arbeiten wie bisher. Sie ist keine Tippse und keine Erfüllungsgehilfin. Wenn auch die „ReNo-Gehilfin“ dem ein oder anderen Berufsträger zwischen Bratwurst und Salat immer noch über die Lippen kam. Dass das kein Versprecher war, manifestiert sich in dem Nachsatz: das steht schließlich so in ihrem Zeugnis.

Mangelnde Wertschätzung und schlechtes Berufsimage

Auch aus diesen Gründen der Ignoranz und mangelnden Wertschätzung ist sie abgewandert, die juristische Fachangestellte. Sie ist außerhalb der klassischen Kanzlei sehr begehrt und arbeitet heute nicht selten in einer Rechtsabteilung oder bei einem LegalTech Anbieter. Die Prophezeiung, dass mit der Digitalisierung auch die ReNo verschwindet, hat sich insofern bewahrheitet, dass sie jetzt dort arbeitet, wo die Digitalisierung bereits angekommen ist. Das Problem des ReNo Mangels ist damit aber nicht verschwunden, es ist größer als je zuvor. Denn die Aufgaben, die nur von einer ReNo erledigt werden können, werden zwar durch digitale Anwendungen unterstützt, aber immer noch mit der Intelligenz der Fachangestellten erledigt. Die ReNo erfreut sich nun, da sie rar und ihr Verlust spürbar ist, wachsender Beliebtheit. Auf dem Anwaltstag erhält sie so viel Aufmerksamkeit und verbale Wertschätzung, dass sie sich darüber freuen würde, wenn sie es hören und miterleben könnte. Aber man spricht über die Berufsgruppe bis auf wenige anwesende Rechtsfachwirte doch wieder in Abwesenheit. Dafür findet dann im November der jährlich von Soldan ausgerichtete Rechtsfachwirttag statt. In Kassel wird sich die Berufsgruppe der ReNos dann einmal mehr über mangelnde Wertschätzung seitens der Anwälte beklagen. In Abwesenheit der Berufsträger. Da aber immer noch viele ReNos die Teilnahme an der zweitägigen  Weiterbildungsveranstaltung (Freitag und Samstag) aus eigener Tasche bezahlen, werden die Anwälte auch nicht erfahren, wie hinter den Konferenztüren über sie gesprochen wird.

Nachhaltig wertschätzend

Was Wertschätzung eigentlich ist, konnte die Anwaltschaft bisher nicht zweifelsfrei für sich herausfinden. Dass Anwälte in ihrem Studium Führung nicht lernen, taugt nicht als Entschuldigung für wenig wertschätzendes oder gar unangemessenes Verhalten im Arbeitsumfeld. Alle in den Diskussionen hervorgebrachten Bespiele mangelnder Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden zeugten von fehlendem Respekt, wenig Anstand und mangelnder Selbstreflexion. Wertschätzung beginnt mit dem Respekt für einen anderen Menschen. Wertschätzung beinhaltet das Interesse an einem Menschen als Individuum und zeigt sich in der ihm entgegengebrachten Aufmerksamkeit. Dafür bedarf es kein Führungskräftetraining, sondern eine wohlwollende Haltung seiner Mitmenschen gegenüber. Vielleicht würde es schon helfen, in diesem Kontext nicht von Mitarbeitenden, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sondern von Mitmenschen zu sprechen und sie auch so zu behandeln. Etwas wertschätzen, es positiv zu bewerten, zu respektieren und einzubeziehen, ist die Grundlage für Nachhaltigkeit. Wen ich nicht wertschätze, den werde ich nicht halten können. Wertschätzung ist der Schlüssel zur Mitarbeiterbindung.

AG Kanzleimanagement des DAV

Es ist durchaus positiv zu bewerten, dass der bundesweit gravierende Fachkräftemangel der ReNoPat-Berufe auf dem Deutschen Anwaltstag überhaupt thematisiert wurde. Die AG Kanzleimanagement initiierte mehrere lebhaft besuchte Diskussionsrunden. Man hat sich auch nicht mehr hinter dem demografischen Wandel versteckt, sondern sich an die eigene Nase bzw. das eigene Berufsimage gefasst. Richtig ist, dass alle Branchen einen Fachkräftemangel verzeichnen und die Zahl der Auszubildenden deutschlandweit sinkt. Aber, dass der Beruf der Rechtsanwalts-, Notarfach- und Patentanwaltsfachangestellten unter Schülern nahezu unbekannt ist, kommt hier erschwerend hinzu. Aber die missliche Lage des Ausbildungsberufes tritt erst dann vollends zu Tage, wenn man sich in Netzwerken, Chats und sozialen Medien über die Ausbildung, die Arbeit und das Miteinander in Kanzleien und Notariaten informiert. Ganz vorsichtig ausgedrückt: viel Positives ist nicht zu lesen. Ob nun tatsächlich ein Anwalt von seiner Mitarbeiterin verlangt hat, ihm die Tagezeitung morgens gebügelt und ohne Knick zu reichen oder ob die ReNo nur mal ihren angestauten Frust loswerden wollte, ist nicht zu klären. Aber, dass die Digitalisierung dafür sorgt, dass man immer weniger mit Aktenordnern werfen kann und bald auch das Zeitungsbügeln wegfällt, ist doch eine positive Begleiterscheinung der digitalen Transformation.

Wo sind die Auszubildenden?

Dann besteht vielleicht auch wieder Hoffnung, doch noch Auszubildende für Kanzleien zu finden? Die BRAK fragt sich in ihrem aktuellen BRAK-Magazin 3/2023, wo denn die Auszubildenden sind. Die Jugendlichen fragen sich indessen, was denn bitte die BRAK ist. Solange sich die Branche nicht öffnet und mit der Jugend in den Dialog tritt, wird sie auch keine interessierten Bewerber finden. Die Betonung liegt auf „interessiert“. Bewerber, die eigentlich etwas anderes machen wollten, nicht wissen was sie wollen oder eigentlich studieren möchten, werden nicht zur ReNo von morgen. Der interessierte Bewerber hat einen berechtigten Anspruch auf eine ganzheitliche und zukunftsorientierte Ausbildung. Die Frage, die viele Ausbilder bewegt ist, wie man das als einzelner Ausbilder noch leisten kann. Hier ist Zusammenarbeit notwendig, am besten in Kooperation.

Ausbildung allein funktioniert nicht

Die mangelnde Bereitschaft zur Kooperation unter der Anwaltschaft und der immer noch vorherrschende Konkurrenzgedanke kamen leider in vielen Diskussionen zum Ausdruck und gipfelten in dem Bekenntnis eines Berufsträgers: „Ich bilde keine ReNo aus, wenn ich nicht weiß, ob die dann wirklich bei mir bleibt, womöglich geht sie noch in die Justiz.“ Zur Erinnerung: Nur Rechtsanwälte dürfen Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden, wenn sie es nicht tun, dann tut es keiner. Die Nachwuchssicherung ist für den einzelnen Ausbildungsbetrieb eine Herkulesaufgabe. Eine Verbesserung der Situation kann nur durch gemeinsames Handeln erreicht werden. Angst vor Kooperation ist unbegründet, wenn sie besser sind als die Konkurrenz.

ReNos in die Schulen? Wirklich?

Statt die ohnehin durch extreme Arbeitsbelastung gestressten ReNos in Sachen Berufsorientierung in die Schulen zu schicken, sollten man sich die Schüler lieber ins Haus holen. Die Türen aufmachen und miteinander reden. Der Anwaltstag wäre eine sehr gute Gelegenheit, um jedes Jahr in einer anderen Stadt für den Rechtsmarkt zu werben. Die Aussteller der AdvoTec wären in jedem Fall davon sehr angetan, denn sie haben längst begriffen, dass die digitale Transformation nur mit der ReNo bzw. durch die ReNo funktioniert. Die ReNo ist die Anwenderin und Nutznießerin der digitalen Tools. Sie hat auch wenig Angst, dass sie wegdigitalisiert wird. Die ReNo weiß in der Zwischenzeit, was sie wert ist. Sie denken jetzt an die gestiegenen Gehaltsvorstellungen ihrer ReNo? Keine Angst, Sie müssen nicht alles mit Geld bezahlen. Sie könnten auch ihr wertschätzendes Verhalten in die Waagschale werfen.

Mehr zum Thema finden Sie hier: Ausbildungsmarketing 

ReNoPat-Ausbildung in der Krise

ReNoPat Ausbildung in der Krise
Die ReNoPat-Ausbildung ist nicht nur pandemiebedingt in der Krise. 

Dieses Ausbildungsjahr ist anders als je zuvor. In den Berufsschulen und Kanzleien gelten pandemiebedingte Regeln. Dies ist dennoch kein Grund, nicht auszubilden. Die Befürchtung eines (Anwalts-)Notars: „Ich weiß nicht, ob sich Azubis an unser Hygienekonzept halten würden“ ist unbegründet. Wie wir feststellen, ist die Einhaltung von Hygieneregeln nicht von Alter und Ausbildung, sondern von sozialer Kompetenz und persönlicher Einstellung abhängig.

Viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen arbeiten im Homeoffice und sind nur digital mit der Kanzlei verbunden. Der Umstand, dass die Nutzung digitaler Medien den Azubis vertrauter ist als manchem Kanzleimitarbeiter, hilft hier wenig. Erstens sind RA-Micro und DATEV nicht annähernd so inspirierend wie Facebook und Instagram und zweitens erlernt man Kostenrecht und Zwangsvollstreckung nicht im Webinar. In der Erstausbildung brauchen Azubis die praktische Zusammenarbeit und die persönlichen Erklärungen ihrer Ausbilder und Ausbilderinnen.

Gerade weil wir sozial auf Distanz gehen, müssen wir gemeinsam aktiv sein.

Deshalb ist es unter den einschränkenden Bedingungen eine Herausforderung auszubilden. Nicht nur, dass wir uns in einer unbekannten und riskanten Lage befinden, wir erleben wirtschaftlich schwierige Zeiten und nicht zuletzt, beschleunigt durch die Digitalisierung, eine rasante Veränderung der Arbeitswelt. Alle in der Kanzlei sind in besonderem Maße gefordert, nichts ist so wie es war. Veränderungen, begleitet von Ungewissheit, Unstimmigkeiten und diffusen Ängsten, prägen unser Miteinander und unseren Arbeitsalltag. Dabei haben wir doch einen Beruf gewählt, der Sicherheit verspricht und der uns sorgfältig und gewissenhaft nach Recht und Gesetz handeln lässt. Was können wir unseren Auszubildenden vermitteln, wenn wir selbst von dem Geschehen mitgerissen werden?

Wie Kanzleien denken müssen, damit der Nachwuchs nicht wieder abspringt.

Die kontaktbeschränkten Arbeitsbedingungen haben weitreichendere Aus- und Nachwirkungen als dies heute sichtbar ist. Berufsausbildung ist weit mehr als die Vermittlung von Prüfungswissen. Es geht auch um das Heranführen der Schulabgänger an das Arbeitsleben und das ganzheitliche Erlernen eines Berufes. Dazu zählen das Erkunden des beruflichen Umfeldes und seiner Akteure, die Entwicklung des beruflichen Selbstverständnisses und nicht zuletzt die Förderung der Liebe zum Beruf. Dies zu erreichen, ist schon unter normalen Bedingungen eine Herausforderung, die erfahrungsgemäß nur selten zur vollsten Zufriedenheit gelingt. Viel zu oft aber sind wir bereits vor der Abschlussprüfung gescheitert, denn neben denen, die in der Prüfung durchfallen, gibt es immer mehr, die den Vertrag lösen. Bei der RAK Berlin wurden im Jahr 2019 von 269 geschlossenen Ausbildungsverträgen 128 vorzeitig gelöst. Die angegebenen Gründe kann man so zusammenfassen: „Das habe ich mir anders vorgestellt.“

In der Corona Pandemie stehen Ausbildungskanzleien vor der Aufgabe, die schwer gewonnenen Azubis zu halten und dauerhaft zu binden. Dafür können sie dann aber mit den jungen Menschen die Zukunft des Berufes gestalten. //

Veröffentlicht: Deutscher Anwaltsverein AnwBL 2021, 20

weitere Artikel zum Thema: ReNos ausbilden – jetzt erst Recht!

+++BEA ist tot+++Maschinen werden abgeschaltet+++

Anwaltsassistenz Corporate

Die alarmierende und ebenso traurige Nachricht erreichte uns gestern nach einem #beAthon. Unsere beA ist in ihrer Kammer verstorben. Ihre Betreuer haben sich nach Erscheinen eines Golems dazu entschieden, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden und die Maschinen abzuschalten. Unsere beA ist langsam, doch fast unbemerkt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeschlafen. Bis zuletzt haben ihre Erzeuger mit Nachdruck behauptet, sie sei zu retten und eigentlich gesund. Dabei deutete bereits ihre komplizierte Geburt, es war eine Risikogeburt, schon auf ein schwächelndes Kind hin. Sie stecke zu lange im Geburtskanal und erblickte nicht ohne Nachdruck, de facto als Zangengeburt, das Licht des Anwalt§universums.

Dabei hatte sie durchaus eine üppige Ausstattung erhalten. Mehr als 160.000 Patenonkel und Patentanten sorgten schon vor der Geburt für den digitalen Nachwuchs. Obwohl es kein Wunschkind war, mussten sie ihr ja alles anvertrauen und sie zeitlebens in ihre Geschäftsgeheimnisse einweihen. Landesweit wurden Gruppen gebildet und Lehrer bemühten sich jeden sorgfältig auf sie vorzubereiten, ihm beizubringen wie er mit der sensiblen beA umzugehen habe.
Von Beginn an war beA ein Schlüsselkind. Was für ein Vertrauensvorschuss!  Sie bekam Lesegeräte und Schlüsselkarten. Die digitalen Dienstleister des Landes trafen Vorkehrungen und entwickelten Lösungen, um mit beA zu kommunizieren, aber alles umsonst. Sie hat es nicht einmal versucht.

Kurz vor Weihnachten war beA im Club. Schon der Name: Chaos Computer Club ließ nichts Gutes erahnen. Ihre Erzeuger und Betreuer wurden sofort stutzig. Das konnte ja nicht gut gehen, wenn sich so ein junges Ding mit Hackern rumtreibt und noch dazu in Darmstadt. Und siehe da, es gab Krach. Schon die Herren an der Tür meinten, beA wäre ein Sicherheitsrisiko. Markus sagte freundlich, aber nachdrücklich: beA kommt hier nicht rein. Nicht mit diesem durchsichtigen Fummel und Löchern in den Jeans. Ihre Erzeuger und Kammerdiener stellten sich schützend vor beA und drohten mit rechtlichen Konsequenzen. Aber es war zu spät, beA war nun im Visier der Datenschützer. Man hat ihr die Schlüssel weggenommen, beA wurde zum Sicherheitsrisiko. Nur ein einziger Clubbesuch und gleich so ein Desaster! Bea weinte bitterlich.

Ihre Betreuer gaben ihr einen neuen Schlüssel, der die Sache noch schlimmer machte.Ihre Paten schimpften und bereuten den Vertrauensvorschuss und vor allem das schöne Geld. Aber sie hatten es ja geahnt. Dann ging alles ganz schnell. Die Clubbetreiber wurden zu beA befragt. Es gab eine Anhörung und Stellungnahmen und tausende Tweeds mit #beA. Nun konnte das junge und unerfahrene Ding dem Druck nicht mehr standhalten. Ihre Paten wendeten sich nun in Scharen von ihr ab, einige wollten gar ihr Geld zurück. Aber das hatten ja ihre Erzeuger in ihre üppige Ausstattung gesteckt. BeA legte sich in ihre dunkle Kammer und wollte einfach nur ihre Ruhe haben. Keinen beAthon mehr, keine Kammersitzung und vor allem keine #beA. Sie bekam strenge Bettruhe und wurde kurz vor Weihnachten und vor der Bescherung ins künstliche Koma versetzt. Ihre Erzeuger haben, obwohl die Schwäche und ihre Verletzungen sichtbar waren, die Nachricht verbreitet, dass es beA wieder gut geht. Aber das war gelogen. Sie hatten ihr gar keine Medizin gegeben, sondern nur die Wunden mit Pflaster bedeckt.

Gestern, nach besagtem beAthon, wurden beAs Paten nun aufgerufen, sich von ihr zu trennen und die elektronische Verbindung zu deinstallieren. Es ist für alle das Beste, seien Sie sich dessen sicher. Aber unsere beA hat in jedem Fall ihrem Namen alle Ehre gemacht, sie war etwas ganz besonders – das besondere elektronische Anwaltspostfach.

P.S. Sie sollten ab heute an Auferstehung oder Wiedergeburt glauben. BeA ist abgeschaltet, deinstalliert und de facto gestorben. Aber die Digitalisierung lebt und wird neue Kinder in die Welt setzen. Man sollte sich vor dem nächsten Versuch allerdings die richtigen Eltern aussuchen und das Kind nicht in einer Kammer zur Welt bringen.

 

 

Recruiting ist wie gründeln

Gründelenten müssen ganz tief tauchen, um noch etwas verwertbares zu finden. Viele Wasservögel beherrschen die Technik der Nahrungssuche unter Wasser, indem sie einfach nach vorne über kippen. Die großen Schwäne mit ihrem langen Hälsen sind in tieferen Gewässern natürlich wieder klar im Vorteil. Aber was bleibt der Ente, wenn die fette Entengrütze auf dem See weggeschanttert ist. Sie kippt vorne über und wühlt mit dem Schnabel den Schlamm auf. In der Hoffnung, dass sich in der trüben Brühe irgendetwas Verwertbares zur Nahrungsaufnahme finden lässt, steckt sie fast den ganzen Tag samt Kopf und Hals im Wasser. Das nennt man gründeln. Da unten trifft sie dann auf diese  am Boden lebenden Fische, die mit ihrem komisch geformten breiten Maul ständig den Boden absaugen. Also bleibe ich bei der Gründelente.

Mit dem Kescher zu neuen Ufern

Als ich vor 11 Jahren als Recruiterin im juristischen Assistenzbereich meine Netze auswarf, hatte ich den Kescher als Sinnbild meiner Tätigkeit. Vorsichtig, aber durchaus mit Schwung und Elan, habe ich meine Kandidaten aus dem Teich gehoben.  Nach gewissenhafter Begutachtung und sorgsamer Behandlung habe ich sie an neue Ufern gebracht oder ihnen in größere Gewässer geholfen. Manche habe ich aus einem Strudel oder Sog befreit und wieder in ein klares Wasser und eine schönere Umgebung versetzt.

Am Boden angekommen

Ein Jahrzehnt später stehe ich selbst knietief im Wasser. Ich gründele! In der Hoffnung, dass sich in dem Teich noch irgendetwas bewegt. Aber der Nachwuchs ist spärlich, viele schaffen es auch gar nicht bis an die Oberfläche. Ein Berufsbild, das, wie das der ReNoPat, seit Jahren rückläufige Ausbildungszahlen, steigende Abbruchraten und sinkende Notendurchschnitte aufweist, ist längst bei der Agentur für Arbeit als Problemfall gelistet. Jeder Ausbildungplatzsuchende, egal ob geeignet oder nicht, bekommt die Empfehlung zur ReNo-Ausbildung.  Jeder Anspruchsberechtigte für eine Umschulung bekommt eine ReNo-Empfehlung.

„In dem Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wird immer gesucht, da bekommst auch du einen Job.“

Und so wächst die Zahl derer, die da unten am Grund rumdümpeln und nie ohne Hilfe an die Oberfläche kommen werden. Am Ufer des Teiches, in der sichtbar untergehenden Abendsonne, sitzen übrigens dicht gedrängt die Rechtsanwälte. Die Notare haben vor allem am Nordufer Position bezogen, die Patentanwälte eher an der Südseite, im Westen liegen die Sachwalter der Insolvenzrechtskanzleien auf der Lauer und im Osten verstecken sich die Immobilienfirmen und der öffentliche Dienst. Alle warten. Sie warten übrigens schon über ein Vierteljahrhundert darauf, dass sich der Teich wieder füllt und sie hoffen vor allem auf junge, flinke Nachwuchskräfte.  Die, die sie schon mehrmals im Kescher hatten, und dann nach einer Befristung, Probezeit oder Zeitarbeit wieder zurückgekippt haben, wollen sie natürlich nicht mehr.

Trübe Aussichten

Aber sie wollen auch nicht selber gründeln. Dafür gibt es ja Recruiter und Headhunter. In der Hoffnung, dass wenigstens ein Personalvermittler einen Fang anschleppt, werden gleich mehrere ins Rennen geschickt. Die locken dann ihrerseits mit Wasser und Obstkorb. Man merkt, dass sie den Lebensraum der ReNoPat oft wenig kennen. Aber der Schnellste gewinnt. Einfach den Lebenslauf oder gleich das xing-Profil hinschicken und dann gucken, ob man der Erste war. Nun, seit einiger Zeit ist der Boden sehr aufgewühlt, das Wasser ist trübe und die schlauen Kandidaten verstecken sich gekonnt im Schilf oder wandern in einen anderen Teich ab.

Aber die Gründelente kennt natürlich die Verstecke und sie geht ab und zu mal schnattern.

P.S. Schön wäre es natürlich, wenn die Berufsträger auf ihren Uferbänken mal mitsingen würden.

 

Vollzeit bei Wasser und Obst

Wasser und Obst

Vollzeit bei Wasser und Obst

„Was verdienen Sie denn aktuell?“  Das aufgerufene Gehalt sorgt für ein kurzes Innehalten. Während die anwesenden Partner noch nach Luft ringen, fängt sich der Personaler bereits und sieht sich wohl auch in der Verantwortung. „Bei uns bekommen Sie noch einige Bonbons obendrauf. Wir haben in jeder Etage kostenloses Wasser und stets frisches Obst. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns sehr wichtig, Ihnen doch auch?“ Die Frage erübrigt sich eigentlich bei einer berufserfahrenen und sichtbar agilen Dame in Kleidergröße 38.  Aber er setzt noch eins drauf. „Wenn Sie sich mal zwischendurch erholen möchten, dafür haben wir seit Kurzem auch einen Launchbereich eingerichtet.“  Ziemlich unbeeindruckt fragt die Kandidatin nach der Überstundenregelung für die vakante Vollzeitstelle. Sie persönlich erholt sich sehr gern zu Hause, sie hat eine gemütliche Wohnung und kocht auch selbst.

Sie war nicht einmal beeindruckt.

Dass die Bewerberin in einem Start-up arbeitet, in dem es sogar eine eigene Bierzapfanlage zur freien Benutzung und eine Kuschelzone mit überdimensionalen Sitzsäcken gibt, kann er ja nicht wissen. Na, die Softwarebranche ist eben immer noch ein bisschen besser, als die beste Anwaltskanzlei.

Marketing mit Nebenwirkungen

Wann diesen Marketingstrategen die Sache mit dem kostenlosen Wasser und dem Obstkorb für die Mitarbeiter eingefallen ist, lässt sich nicht mehr genau feststellen. Es muss zu Beginn des öffentlich publizierten Nachwuchsmangels und dem Hype um die Generation Y gewesen sein.  Nahezu zeitgleich hat man den Personalverantwortlichen das Gesundheitsmanagement als Heilmittel verkauft. Leider hat man versäumt, auf die Dosierung und Anwendungsgebiete hinzuweisen. Nun stehen die Personaler mit ihren tollen Incentives da und wissen nicht, wie sie sie verabreichen sollen, für wen sie gut sind, und wie sie wirken. Sie können auch niemanden fragen, denn der Feel-Good-Manager hat längst gekündigt, die Arbeit hat ihm wohl keinen Spaß gemacht.

Arbeit wird vergütet, der Rest kommt oben drauf.

Die steuerfreien Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter, dazu zählen Wasser, Obst, Kaffee und Tee, sind zwar eine nette Geste, schaffen aber von allein keine Arbeitsatmosphäre. Eine Teeküche mit Mikrowelle  ist in einer Branche, in der Überstunden zum guten Ton zählen, eigentlich nicht erwähnenswert – schon gar nicht im Rahmen der Gehaltsverhandlung. Nichts gegen Gesundheitsangebote und ein paar Annehmlichkeiten am Arbeitsplatz, aber Leistung muss zunächst einmal finanziell vergütet werden – alles andere ist Topping.

P.S. Topping lieben alle, besonders die bunten Streusel.

Lesen Sie hier: Warum Unternehmen keine Feel-Good-Manager, sondern selbstbestimmte Mitarbeiter brauchen: ⇒ Huffingtonpost Kicker und Obstkorb sind nicht genug!

 

Frauen auf dem Anwaltszukunftskongress?

Anwaltszukunftskongress 2017

Warum waren so wenig Frauen auf dem Anwaltszukunftskongress in Köln? Vielleicht ließ die Erinnerung an die attraktive ntv Moderatorin oder an die fehlende Tanzpartnerin bei der Abendveranstaltung auf dem Anwaltszukunftskongress im nachhinein bei dem ein oder anderen Teilnehmer doch noch die Frage aufkommen:

Warum waren so wenig Frauen auf dem Kongress zu sehen und vor allem zu hören?

Auch ohne digitales Analysetool kann man leicht feststellen, dass es wenig Frauen in technischen Berufen gibt, zu wenig Frauen in der Softwarebranche, ganz wenig weibliche Gründerinnen, vor allem im Legal-Tech-Bereich und viel zu wenig weibliche Führungskräfte und Partnerinnen in Anwaltskanzleien. Da war es doch leicht vorherzusagen, dass man nur wenigen Frauen auf dieser Veranstaltung begegnen würde.

Die AnwenderInnen der digitalen Lösungen

Es sei denn, der ein oder andere Kanzleieigner hätte seine Rechtsanwaltsfachangestellte oder die Rechtsfachwirtin seiner Kanzlei nach Köln eingeladen. Das wäre ja zumindest bei den Themen Kanzleiorganisation, digitale Spracherkennung, Arbeiten in der Cloud und mit beA sicher ganz hilfreich gewesen. Als tägliche Anwenderin kennt sich die Fachkraft mit den Softwarelösungen rund um Posteingang und Dokumentenmanagement nämlich bestens aus. Sie  weiß sehr genau, was sich bei der Mandatsbearbeitung durch technische Lösungen schneller, standesrechtlich sicher und kostengünstig erledigen lässt oder eben auch nicht. Sie hätte die Gelegenheit nutzen können, um sich von Anbietern wie z.B. ReNoStar und DATEV schon einmal demonstrieren zu lassen, was sie bei der Softwareeinführung der nächsten Generation alles lernen muss. Aber dafür gibt es ja dann sicher andere Gelegenheiten, die von der Kanzlei extra für die ReFa gebucht werden. Das dann allerdings möglichst nach Feierabend, denn zu den Bürozeiten ist sie in der Kanzlei unverzichtbar. Und auch nur deshalb durfte sie nicht mit, zum Zukunftskongress. Schließlich war die Personalsituation in der Assistenz schon in der Vergangenheit eine Katastrophe.

Ob Sie eine Assistenz haben…oder eben nicht!

In diesem Zusammenhang sollte man sich einmal die Frage stellen, ob sich durch die Digitalisierung, durch Legal-Tech und Künstliche Intelligenz etwas an dieser Problematik ändern könnte. Sicher sind die Diktier-, Sprach- und Schrifterkennungstools bereits auf einem sehr hohen Niveau und ein echtes Zeit- und Ressourcenpotential, nicht zuletzt für die Assistenz selbst. Aber machen wir uns nichts vor, auch die beste Kanzleisoftware muss bedient werden. Dass die ReFa dem Anwalt schnell noch beibringt, wie er seine RVG-Abrechnung macht und die Kostennote schreibt, bevor er sie (aufgrund Digitalisierung) entlässt, ist keine Zukunftsmusik, sondern reine Utopie. Der Kongress hat eher den Eindruck erweckt, dass das Anwaltsgeschäft schneller und einfacher standardisiert wird, als die Aufgaben der Fachassistenz. Annähernd 300.000 Assistenzkräfte arbeiten für die deutsche Anwaltschaft. Die Ausbildungsordnung für die ReNoPat wurde vor zwei Jahren grundlegend überarbeitet. Leider wurde sie nur der Gegenwart angepasst und nicht auf die Zukunft ausgerichtet.

Anwaltszukunftskongress 2016

Erster Anwaltszukunftskongress 2016 Köln

Erster Anwaltszukunftskongress September 2016 in Köln

Anwälte blicken nicht mehr nur über den Tellerrand, sondern auch in die Zukunft.

Der Blick in die Zukunft ist einigen Berufsgruppen schon aufgrund ihrer Profession nicht gegeben, umso erfreulicher, dass nun auch die deutschen Rechtsanwälte nicht nur über den eigenen Tellerrand, sondern gemeinsam in die Zukunft blicken, wenn auch oft begleitet von einem leichten Kopfschütteln. Verständlich, denn dieser Anstoß zur gemeinsamen Zukunftsschau kam (noch) nicht aus der eigenen anwaltlichen Selbstverwaltung, dafür haben zwei der großen Servicedienstleister der Anwaltschaft die Sache beherzt in ihre professionellen Hände genommen. Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH – einer der führenden Wissens- und Informationsdienstleister in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern – und die Hans Soldan GmbH – der führende Anbieter für Kanzleibedarf, Fachmedien und Bürodienstleistungen für Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Deutschland – haben gemeinsam am 2. und 3. September den 1. Anwaltszukunftskongress in Köln ausgerichtet.

Der Anwaltszukunftskongress- ein gelungener Event

Um es an dieser Stelle vorweg zu nehmen, es war ein gelungener Event, der in  jedem Fall fortgeführt werden sollte. Ob es dann, wie fast alles in unserer Zeit, noch einmal größer, besser und schneller werden sollte? Eher nicht. Die Größe, mit 360 Teilnehmern in dem gut gefüllten und eng bestuhlten Kongresszentrum des Hotels Marriott in Köln, bot gerade noch Gelegenheit zu einem persönlichen Kennenlernen und Gedankenaustausch bei Kaffee, Snack oder Lunch. Besser machen kann man solch eine Veranstaltung kaum, es war informativ, aufrüttelnd und unterhaltsam, was schon die Auswahl der Referenten auf der Agenda versprach. Vom Justizminister von NRW, Thomas Kutschaty, über Prof. Dr. Roland Vogel der Stanford Law School  und  dem Mathematikprofessor Dr. Gunter Dueck, der als lockerer Business Engel aufmunterte, bis zu Extremsportler und Berufsmotivator Joey Kelly, um nur einige der Hochkaräter zu nennen, gab es eine bunte Palette von Ein- und Ausblicken in Visionen und Zukunftsthemen, die man anderenorts sogar schon gestaltet hat. Die Teilnehmer waren neugierig, interessiert und begeisterungsfähig. Ein schönes Bild für die Anwaltschaft, dies wünscht man sich öfter. Schneller sollte es auch nicht werden, die beiden Tage waren gut gefüllt, wie auch der Kopf. Insofern hat der abendliche Cocktail dann auch endlich die Gedanken zwischen Legal-Tech und Zukunftsangst etwas ruhen oder bei manchem auch kreisen lassen.

Die Zukunft bringt nichts – wir müssen sie gestalten

Aber der Blick in die Zukunft ist ja bekanntlich auch nicht ohne Risiko. Schließlich kann es passieren, dass man plötzlich erkennt, dass das, was man in der Ferne zu sehen glaubt, gar nicht die Zukunft ist, sondern die Gegenwart. Es kann sein, dass man aufwacht und merkt, dass man an altem, längst Vergangenem festhält und längst eher in der Vergangenheit als in der Gegenwart lebt. Und es ist nicht nur die Technik, die sich gravierend verändert hat. Wenn auch die Präsentationen der neuen Versionen der Kanzleisoftware- und Cloudlösungen, der Sprach- und Stimmerkennung und der Legal-Tech-Portale am Rande des Kongresses beeindruckend waren, das ist nur Technik, das kann man alles lernen und beherrschen. Was aber wirklich besorgniserregend ist, ist die Feststellung, dass sich offensichtlich auch die Menschen verändert haben. Wenn Recruiting auch nur eine Nebenrolle auf dem Anwaltszukunftskongress spielte, hier war die Unsicherheit, was uns da noch bevor steht oder wer in Zukunft vor unserer Tür steht, am deutlichsten zu spüren. Die Generation Y gibt es wirklich, so die Feststellung der ntv – Moderatorin Rommy Arndt, die charmant durch den Kongress führte. Auch wenn diese Generation Y schon zu Z mutiert, sie diktiert die Zukunft. Da würde sich so manche Kanzlei wohl eher mit „Watson“ anfreunden, als mit einem unangepassten Nachwuchskandidaten. Insofern hat künstliche Intelligenz auch einen Vorteil: Man kann sie füttern und die frisst einem aus der Hand. Noch jedenfalls.

Zukunft beginnt mit Gedankenaustausch

Bei allem Unmut über die junge Generation, mit ihrem Anspruch an Sinnhaftigkeit nebst Selbstbestimmung mit Freizeitausgleich, dürfen wir nicht übersehen, dass sie die Zukunft gestalten wird, während wir oft noch warten, dass die Zukunft kommt und auch noch etwas bringt. Dass die Jugend damit bereits begonnen hat, zeigten die Legal-Tech Gründer auf dem Anwaltszukunftskongress in Köln auf lockere Weise. Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Diskurs zwischen Anwaltszunft, Technikfreak und IT-Nerd, zwischen jungen und erfahren Menschen, zwischen Plattformberatung und Berufsrecht. Hier gibt es noch viel zu diskutieren – nicht erst in der Zukunft. Die nächste Gelegenheit bietet der Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen zum Thema Digitalisierung.

LTO-Sonderveröffentlichung- Die neuen Juristen – zum Download