Ausbilder der juristischen Berufe

Der Rechtsanwalt und Notar als Ausbilder

Als Vertreter eines Freien Berufes hat jeder Rechtsanwalt und Notar die Berechtigung auszubilden. Der Berufsträger erlangt seine fachliche Eignung allein aufgrund seiner Zulassung bzw. Bestellung zum Freien Beruf. Er kann ohne die sonst übliche Ausbildereignungsprüfung nach AEVO als Ausbilder der juristischen Berufe agieren. Ohne die fachliche Eignung der Anwälte und Notare infrage zu stellen, sollten man aber beachten, dass in der juristischen Ausbildung weder Pädagogik noch Didaktik, Psychologie oder Personalführung vorkommen. Man kann also nicht davon ausgehen, dass nicht in jedem Fall die berufs- und arbeitspädogogische Ausbildungsbefähigung vorliegt. Weshalb die Ausbilderfunktion in der Praxis auch meist den Fachangestellten zufällt. Wie gut, wenn man in der Kanzlei einen Fachwirt beschäftigt.

Der Rechtsfachwirt und Notarfachwirt als Ausbilder 

Ausbilder der juristischen Berufe sorgen sich um den Nachwuchs der Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten und Patentanwaltsfachangestellten

Sie wünschen sich jemanden, der in der Zukunft Ihre Fristen notiert? Dann wird es Zeit, sich um Nachwuchs zu kümmern. Wenn Sie denken, Sie geben eine Anzeige in der Tageszeitung auf und wählen nach zwei Wochen die Bewerber mit den besten Abiturnoten aus, dann haben Sie wohl gerade von längst vergangenen Zeiten geträumt. Wenn Sie anderseits der Meinung sind, dass Sie mit einem super coolen Facebookprofil und einem selbst gedrehten Videoclip Ihrer Kanzlei oder einer persönlichen YouTube Ansprache geeignete Bewerber finden, dann laufen Sie Gefahr von den Jugendlichen nicht ernst genommen zu werden – und das können Sie sich als Anwalt nun erst recht nicht leisten.

Ausbilder juristische Berufe

 

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