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Die ReNo – wegdigitalisiert oder weggelaufen

Die ReNo - wegdigitalisiert oder weggelaufen
Die ReNo – wegdigitalisiert oder weggelaufen? Nein, die Rechtsanwaltsfachangestellte bleibt in Zeiten der Digitalisierung unverzichtbar.

Am Rande von Zukunftskongressen der Anwaltschaft und LegalTech-Konferenzen der Rechtsdienstleister fallen oft Bemerkungen über die ReNo, obwohl die ReNo an sich auf diesen Branchentreffen kaum eine Rolle spielt. Nur der Umstand, dass sie sich gerade sehr rarmacht, wird zumeist in der Mittagspause mit einem kurzen Satz abgehandelt.

„In ein paar Jahren braucht keiner mehr eine ReNo, dann haben wir alle digitalisiert.“

Um diese Prognose zu wiederlegen, müsste man eigentlich nicht einmal beA bemühen. Aber dieses besondere elektronische Anwaltspostfach ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Digitalisierung sehr viel Fachkompetenz erfordert. Gerade, wenn die Entwickler diese Kompetenz nicht in das Produkt stecken, brauchen die Anwender umso mehr Fachkompetenz, guten Willen und Ausdauer, um das Ding dann in der Kanzlei anzuwenden. Unabhängig von dem Desaster dieses beA überhaupt einzuführen, hat allein die Ankündigung der eventuell stattfindenden Inbetriebnahme selbst JUVE-Award gekürte Topkanzleien des deutschen Kanzleimarktes dazu veranlasst, in gängigen Stellenportalen nach „beA-verständigen Rechtsanwaltsfachangestellten“ zu suchen. Gut, das war bereits Ende 2017, als man noch dachte, dass beA ans Netz geht. In der Zwischenzeit waren die Stepstone Anzeigen wieder verschwunden. Aber seit der Wiedergeburt von beA ist ganz offensichtlich, dass Digitalisierung viel Arbeit macht und die Rechtsfachwirte und Rechtsanwaltsfachangestellten stark gefordert sind. Man findet sie dann bei Weiterbildungsveranstaltungen wie dem von Soldan initiierten Deutschen Rechts- und Notarfachwirttag, der übrigens 2019 in Berlin stattfindet. Dort tauscht man sich aus, über Fehlermeldungen, Sicherheitsmängel und Versäumnisfallen, die der BGH schon vorausahnt.

Die ReFa sorgt sich um Post und Fristen – und um beA

Man muss nun feststellen, dass man auch für beA eine ausgebildete, zuverlässige, geschulte und geübte Rechtsanwaltsfachangestellte oder sogar eine Rechtsfachwirtin braucht oder sich zumindest eine wünscht. Und das ist richtig, denn selbst ein simples Postfach ist ein Stück Kanzleiorganisation. Und Kanzleiorganisation lernt nun einmal die Rechtsanwaltsfachangestellte in ihrer Ausbildung. Der Rechtsanwalt hat sich mit dem Tag seiner Zulassung mit diesen Themen noch nicht auseinandergesetzt. Der zukünftige Anwalt studiert Jura und wird auf das Richteramt vorbereitet. Kanzleiorganisation, Fristenberechnung, Aktenanlage, Kosten- und Gebührenrecht, Mandatsverwaltung, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung sind da nicht vorgesehen. Bei der Rechtsanwaltsfachangestellten sind all diese Aufgaben Teil der Ausbildungsverordnung. Und bei den ReFa-typischen Aufgaben wird übrigens täglich Post verschickt und empfangen. Genau genommen ist das klassische Kanzleipostfach Anfang und Ende der Kanzleiorganisation. Nicht zu verwechseln mit beA, da geht es um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Vielleicht fragen Sie sich gerade, was die ReFa denn noch zu tun hat, wenn sie unter Einsatz eines elektronischen Postfachs nicht einmal mehr die Briefumschläge aufschlitzen oder frankieren muss? Die Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost wird übrigens nur von denen belächelt, die nicht wissen, was ein Fristversäumnis für den Rechtsanwalt bedeutet. Die sorgfältige und sachkundige Postbearbeitung ist die Grundlage der Fristenerfassung.

Da sitzt die Achillesferse der Kanzlei. Im besten Fall sitzt an der Stelle eine zuverlässige und geschulte Fachkraft – so ist es im anwaltlichen Berufsrecht vorgeschrieben. Der BGH weiß das und spricht gern von Organisationsverschulden. Die ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte weiß, wie man die Wiedereinsetzung der Frist beantragt. Das ist übrigens auch der Grund, warum nun sogar internationale Wirtschaftskanzleien wieder eine ReFa suchen. Die sollte möglichst eine Fristen-ReFa sein, die für alle Partner der Kanzlei die Fristen berechnet, erfasst, kontrolliert und sachgemäß streicht. Die Zahl der Prozesse und Verfahren im beratungsintensiven Wirtschaftsrecht wächst zusehends. In den Großkanzleien werden Abteilungen mit klangvollen Namen wie „litigation dispute resolution & risk management“ aufgebaut und da sollte nun eine ReFa auch die Post aufmachen und irgendwann beA benutzen.

Die qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirtin sorgt für Rechtssicherheit in der Kanzleiorganisation

Die Postbearbeitung und das Fristenwesen unterliegt als Teil der Kanzleiführung dem Anwalt und ist mit dem anwaltlichen Berufsrecht in der BRAO und BORA geregelt.  Da das anwaltliche Berufsrecht nicht Teil der Pflichtausbildung des Anwalts ist, lernt auch hier die ReFa das in ihrer Ausbildung. Die Pflichten des Rechtsanwalts in Bezug auf die Organisation seiner Kanzlei werden zu einem großen Teil von der Rechtsanwaltsfachangestellten umgesetzt. Gerade in ihrer Funktion als Bürovorsteherin und mit der Qualifikation als Rechtsfachwirtin organisiert sie die Kanzlei, sie definiert die Ablauforganisation und sorgt im Tagesgeschäft für die Rechtssicherheit in der externen Kommunikation mit Gerichten und Mandanten, dies beginnt mit dem Datenschutz und der Kollisionsprüfung. Die ReFa hat das in ihrer dreijährigen dualen Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt. Sie hat das mit hämmernder Wiederholung eingeübt und nicht nur für die Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer, sondern für die tägliche Anwendung in der Kanzlei. Und so fällt ihr nun auch beA in den Schoss. Der Rechtsanwalt darf im Rahmen seiner Kanzleiführung Aufgaben an die geschulte, geübte und zuverlässige Rechtsanwaltsfachangestellte delegieren – und das macht er doch prompt. Hoffentlich nicht über das erlaubte Maß hinaus. Das ist nämlich bei beA eine Sache der Haftung. Aber der Anwalt vertraut ja seiner ReFa und da darf sie auch mal das mit den beA-Karten, den Zugriffsrechten und mit den Signaturen regeln.

Wer bedient eigentlich die Kanzleisoftware?

Aber zurück zur Digitalisierung. Die Anbieter von Kanzleisoftware und vor allem die LegalTech Vertreter sind ja oft von der Vorstellung beseelt, dass die ReNo (sie wird leider als Sammelbegriff für alle Kanzleimitarbeiter angesehen) wegdigitalisiert wird. Damit erwecken sie bei den Kanzleieignern und Kanzleimanagern, die händeringend eine ReNo suchen, ja durchaus eine gewisse Hoffnung. Dann wäre dieses Problem des Mangels ja irgendwann gelöst.

Ich frage mich allerdings, was oder besser gesagt,  wer denn diese Digitalisierung ist, die ganz alleine in der Kanzlei die Post bearbeitet, die Fristen einträgt, die Kostennoten erstellt, die Zwangsvollstreckung einleitet, mit dem Gericht und dem Mandanten kommuniziert, ans Telefon geht und dem Anwalt zeigt, in welcher Cloud gerade die Klageschrift im Fall Müller/Maier rumflattert.

Weggelaufen statt wegdigitalisiert

Aktuell zeigt sich leider eine gegenseitige Entwicklung, keine Spur von wegdigitalisiert eher von weggelaufen. Es gibt erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte und qualifizierte Rechtsfachwirte, die ihre Kanzlei aufgrund der mangelhaften und zeitraubenden Kanzleisoftware verlassen. Dass man wegen seinem Anwalt geht oder mit der Kollegin nicht klarkommt, das kannte ich ja schon, aber wegen der Kanzleisoftware? Ja, die Bewerber fragen heute ganz genau nach, welche Kanzleisoftware der potentielle Arbeitgeber installiert hat. Bei näherem Nachfragen hat sich gezeigt, dass nur in wenigen Fällen das installierte Produkt als gänzlich ungeeignet eingestuft wird. Das Problem liegt eher darin, dass in Kanzleien teilweise Sparlösungen installiert werden, Module aus Kostengründen sogar abbestellt werden, dass bei Kanzleifusionen Systeme nicht zusammengefügt werden. Dann soll ReFa mal gucken, wie sie die mitgebrachten Akten und Mandate in das System der neuen Kanzlei bekommt – neben dem Tagesgeschäft versteht sich und bitte ohne Fristversäumnis.

Verrückt, da lassen sich die zahlreichen Anbieter von Kanzleisoftware – von RA-Micro, Advocart, Advolux, Advoware, Annotext, DATEV, Lawfirm, bis STP (um hier nur einige zu nennen) nun ganz moderne Sachen einfallen, installieren alle möglichen Suchfunktionen und integrieren Schnittstellen und dann werden diese Module und Tools aus Kostengründen abbestellt oder gar nicht erst in Erwägung gezogen.  Man hat vielfach auch Angst, dass man mit jedem neuen Baustein die Kanzleimitarbeiter schulen muss, denn das gibt es bekanntlich ja auch nicht umsonst. Die Weiterbildung der ReNo soll nichts kosten und wenn doch, dann sollte sie mal schön selbst bezahlen. Nicht, dass sie noch kündigt, wenn sie schlau geworden ist. Es ist übrigens leider nicht selbstverständlich, dass die Kanzleieigner die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsfachwirtin oder Notarfachwirtin am Rechtsfachwirttag übernehmen.

Digitalisierung kostet Geld und ReNo Gehälter steigen

Ja, Digitalisierung kostet Geld. Da ist eine geübte ReNo im Zweifel sogar noch billiger. Leider ist das ein Trugschluss bei der aktuellen Marktentwicklung. Die Hinwendung zum Bewerbermarkt und der Nachwuchsmangel bei den ReNoPat-Berufen kommt einigen Arbeitgebern im Kanzleimarkt schon heute sehr teuer zu stehen. Wenn heute eine Fachkraft im Kanzleibereich kündigt, sei es nun eine Rechtsanwaltsfachangestellte, eine Notarfachangestellte, eine Patentanwaltsfachangestellte oder eine klassische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, dann zahlt man bei einer Neueinstellung definitiv drauf, unabhängig von den Kosten für Zeitarbeitskräfte, Stellenanzeigen, Vermittlungsgebühren und Provisionen für Headhunter und Einarbeitungszeit. Dazu kommt, dass die Neue meist nicht besser oder sogar wesentlich schlechter ausgebildet ist als die, die man verloren hat. Wie will man beurteilen, was die neue Mitarbeiterin kann? Kann die Neue die Fristen berechnen, im Zweifel plädiert der BGH auf Organisationsverschulden. Was kostet eine Fehlbesetzung? In jedem Fall weniger als ein Fristversäumnis. Das klingt hart, ist es auch. Ca. 40 % alles Haftungsfälle im Anwaltsbereich wurden durch Fristversäumnisse verursacht. Das wird übrigens nicht besser, wenn beA am Start ist, es wird nur anders. Der BGH weiß auch dies und ist schon vorbereitet.

Jeder Anwalt, Kanzleieigner und Kanzleimanager sollte sich fragen, wer denn die digitalen Produkte in der Kanzlei nutzt, bedient und damit tagtäglich klarkommen muss. Wenn die Partnerrunde über die neue Softwarelösung mit den Softwarenanbietern verhandelt, sollte die Rechtsfachwirtin oder Rechtsanwaltsfachangestellte einbezogen und gefragt werden. Am besten, man fragt sie nicht nur, sondern hört sie auch an. Wenn im digitalen Zeitalter teuer bezahlte Fachkräfte Adressaufkleber mit der Hand beschriften, nachdem sie die Adresse mit ihrem privaten Smartphone gegoogelt haben, läuft etwas in die falsche Richtung und wird am Ende teuer.

Im Dezember 2018, kurz vor Nikolaus, treffen sich die LegalTech-Vertreter und Software-Anbieter des Kanzleimarktes zum LEGAL®EVOLUTION Expo & Congress 2018 in Darmstadt. Das Programm verspricht eine große Bandbreite an Themen und man gibt sich mit englischsprachigen Beiträgen sehr international. Vielleicht ist das ein Grund, warum die ReNo im Programm wieder einmal nicht vorkommt. Die Englischkenntnisse der Kanzleimitarbeiter lassen ja meist zu wünschen übrig. Ja egal der Anwalt, so eine ReNo wird nun auch nicht den Rechtsmarkt revolutionieren, nicht mit Blockchain arbeiten und nicht den Workflow optimieren. Sie macht eben einfach nur ihren Job und sorgt für den fristgerechten Posteingang bei Gericht.

Dabei fällt mir auf, in dem Programm zum Legal®Evolution Congress ist auch nicht von beA die Rede. Ich vermute, die Firma Atos wird auch nicht als Aussteller unter den Softwareanbietern auf dieser Expo weilen. Schade eigentlich, es gäbe bestimmt viele Fragen der anwesenden Rechtsanwälte. Denn egal, ob man die Digitalisierung und LegalTech begrüßt oder ablehnt, beA trifft jeden der 163.000 Anwälte in Deutschland.

DGSVO – jetzt kommt der Daten-Ernst

DGSVO jetzt kommt der Daten-Ernst

Nach beA – jetzt kommt der Daten-Ernst. Während beA nach ihrem schnellen Ableben nun auf dem Obduktionstisch der BRAK liegt und die Secunet AG ihre inneren Organe untersucht, droht auch schon das nächste unbekannte Wesen in unsere Organisationsstruktur einzudringen – die DSGVO. Doch noch bevor man sich mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung näher bekannt gemacht hat, hat man sich erst einmal um ihre Schreibweise gestritten: ob diese europaweit verbindliche Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten in Deutschland nun DS-GVO oder DSGVO oder EU-DSGVO heißt, konnte nicht eindeutig geklärt werden und so findet man alle Schreibweisen. Mir persönlich wäre ja ein klangvoller Mädchenname wie Bea viel lieber gewesen, zum Beispiel Daten-Lissi, aber ich befürchte, die DSGVO ist eher so etwas wie der Daten-Ernst. Eins haben beide gemeinsam, sie wurden lange und mit viel Spektakel angekündigt. Der Unterschied ist, beA ist vor ihrem großen Auftritt schon eingeschlafen, Daten-Ernst ist schon lange da (seit 2016), aber es interessiert keinen so richtig. Dabei ist die Frist für seinen Empfang in Deutschland bereits am 25.Mai 2018 abgelaufen. Wenn Sie meinen, es gibt doch seit Jahresbeginn kein anderes Thema als die DSGVO, dann sind sie zu viel in den Medien unterwegs. Gerade die juristische Informationswelt explodiert nahezu vor Artikeln, Berichten, Nachrichten und vor allem vor unzähligen Webinaren zur DSGVO. Zu Recht, Datenschutz ist ja schließlich ein Beratungsthema. Hier wird, meist gleichlaufend mit dem Hinweis auf schmerzhafte Strafen, auf die Notwendigkeit einer wasserdichten Datenschutzerklärung hingewiesen.

Datenschutz ist mehr als eine Erklärung

Aber wendet man den Blick in die Praxis, fragt man in einem Unternehmen, einer Kanzlei oder auch gern in einer Personalberatung nach, wie denn die DSGVO dort umgesetzt wird und welche Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes denn nun auf das entsprechende Geschäftsfeld wirken, erntet man entweder einen erstaunten Blick oder ein etwas mitleidiges Lächeln. Am besten gefällt mir die Antwort: „Darum kümmert sich unsere IT-Abteilung, die stellen das dann auch gleich auf die Website.“ oder auch „Wir haben einen Datenschutzbeauftragten, der kann das gleich mal neu schreiben.“ Am allerbesten aber ist die Antwort: „Ach, das ist wie mit beA – das kommt und geht, in einem halben Jahr denkt da eh keiner mehr dran.“ Der Unterschied ist nur, dass beA den Anwalt von Beginn an einfach nur genervt hat, sie nun tatsächlich verschwunden ist und Anwalt ihr keine Träne nachweint. Die DSGVO kann aber rein juristisch gesehen viel Spaß machen und durchaus lukrativ sein. Schließlich ist die Geschäftstätigkeit der potentiellen Mandanten und anderer dank Internet eine ziemlich transparente Sache und die Datenschutzerklärung muss öffentlich sichtbar und frei zugänglich sein. Gut, dass es da immer einen Anwalt gibt, der einen helfen kann. Und so manchen sich nun 14 Tage vor Fristablauf alle Gedanken, was sie dann in diese Datenschutzerklärung schreiben. Das Problem beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist aber nicht der Text, der in einer Datenschutzerklärung formuliert wird und dann auf der Website irgendwo unten in der Fußzeile als Dokument hinterlegt wird. Das Problem am Datenschutz ist die Überlegung, dass ich als Verantwortlicher mit den Daten dieser Person genauso sorgsam, vertraulich, verbindlich und zuverlässig umgehe, wie mit dieser Person selbst. Die Daten gehören zu einem Menschen und ich behandle seine Daten so, wie ich seine Person behandle.

Ich weiß was von Sabine

Eigentlich beginnt der Datenschutz bei der Frage, wie gehe ich mit Informationen von oder über eine andere Person um. Ich war neulich zu einer ambulanten OP in einer Klinik. Während der Vorbereitung zur Narkose habe ich erfahren welche Medikamente Frau Krause nimmt, dass sie nicht von ihrem Mann abholt wird, weil sie wohl in Scheidung lebt, dass Schwester Monika 40 Überstunden hat und sich übrigens auch woanders bewirbt, dass die Praktikantin sich dusselig anstellt und man froh ist, wenn sie geht. Ich weiß nun, dass Sabine an den Feiertagen immer frei bekommt und dass der Arzt zu Ostern an die Nordsee fährt. Ich habe auch noch gehört, was man sich über Sabine sonst noch so erzählt, aber das sind nun wirklich ganz persönliche Angelegenheiten.

Datenschutz ist eine Aufgabe der Organisation

Datenschutz ist in erster Linie eine Sache der Wertschätzung und des Respekts, Datenschutz ist eine Sache der inneren Einstellung des Verantwortlichen. Der Verantwortliche ist jeder, der mit diesen Daten in einem Unternehmen, einer Organisation, auf einer Online-Plattform oder auch in einem privaten Blog zu tun bekommt und nicht etwa der Datenschutzbeauftragte. Datenschutz ist auch keine Sache, die man einfach aufschreibt, sondern eine tiefgreifende Überlegung, welche Arbeitsschritte in meinem Unternehmen mit welchen Personen und Daten ablaufen. Die DSGVO ist eigentlich eine große Chance, sich wieder intensiv mit seiner Organisationsstruktur, mit seinen Arbeitsprozessen und seinen internen und externen Schnittstellen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen auseinanderzusetzen. Aber genau das war ja auch bei beA so lästig. Wer hat welche Zugriffsrechte, wer darf senden und/oder empfangen und was passiert, wenn die ReNo kündigt? Aber dieser Spuk ist ja nun erst einmal vorbei.

Die Umsetzung macht noch manchen ratlos

Die DSGVO wird stets im Zusammenhang mit der Digitalisierung gesehen. Ohne Zweifel sind die fortschreitende Technisierung und digitale Verarbeitung von personenbezogenen Daten untrennbar miteinander verbunden, aber gerade deshalb sollte jedem bewusst sein, dass es letztlich immer noch um Personen, ja um Menschen geht. Gerade in Branchen und Geschäftsfeldern, die ihre Dienstleitung und Beratung an einzelne Personen richten, dazu zählen der Arzt ebenso wie der Anwalt und auch der Personalberater, sollte man dies immer sehr ernst nehmen und auch bei der Umsetzung der DSGVO berücksichtigen. Dennoch ist die DSGVO unbeliebt, aber in Zeiten der Sichtbarkeit unseres Tuns und Handelns muss man sich dieser Aufgabe wohl oder übel stellen und zumindest auf der Website öffentlich kundtun, ob und wie man Daten sammelt, erhebt, speichert, nutzt, weitergibt und löscht. Zu diesem Zweck gibt es natürlich schon wieder zahlreiche Anbieter von kostenlosen Generatoren und kostenpflichtigen Angeboten zur Erstellung einer Datenschutzerklärung. Wer ganz sichergehen will, geht natürlich zum Anwalt, nur er darf bekanntlich einen Rechtsrat geben. Aber muss man das wirklich? Kann man nicht davon ausgehen, dass die Datenschutzerklärung ohnehin keiner liest, ist das nicht so wie mit diesen AGBs oder Nutzungsbedingungen? Klick- Häkchen – einverstanden – fertig.

Von wegen einfach und verständlich

Die DSGVO sieht vor, dass die Datenschutzerklärung einfach und für jeden verständlich zu formulieren ist, anwaltsdeutsch zählt nicht unbedingt zur Sprachkompetenz eines jeden Verbrauchers. Auch eine Datenschutzerklärung um Umfang von 42 Seiten, wie sie Stepstone seinen Nutzern zusätzlich zu den 31 Seiten der Nutzungsbedingungen offeriert, ist nicht leicht zu lesen und noch weniger zu verstehen. Aber dieser Generalist der Stellenportale hat natürlich einen riesigen Vorteil. Wer von den zigtausenden Menschen, die einen neuen Job suchen, verschwendet seine Zeit mit dem Lesen einer Datenschutzvereinbarung? Außerdem wer ist Stepstone, man kennt doch keinen der ca. 600 Mitarbeiter in Deutschland persönlich, was sollten die mit den persönlichen Daten schon anfangen?

Nehmen Sie Ihre Daten ernst

Stepstone plant übrigens ab 2018 ein Psychometrie-Tool in seine Stellenanzeigen zu integrieren, wonach ein Algorithmus misst, inwieweit Werte und Einstellungen zwischen der Kultur des Unternehmens und der Persönlichkeit des Bewerbers zusammenpassen, das steht dann sicher irgendwo in diesen über 40 Seiten der aktualisierten Datenschutzerklärung, dafür braucht man nämlich explizit die Einwilligung der betroffenen Person. Na, was soll´s immer noch besser, die messen den Cultur-fit selbst, bevor sie sich die Daten von Parship holen. Alle 11 Sekunden verliert ein Jobsuchender seine Daten im Internet. Vielleicht sind es auch viel mehr,  also nehmen Sie Ihre Daten ernst.

In eigener Sache

Aus aktuellem Anlass wird auch LegalProfession® ihre Datenschutzerklärung überprüfen und an die DSGVO und an die neue BDSV anpassen. Als Recruiter, Personalberaterin, persolog® Trainerin und Coach sehe ich dies als meine persönliche Verantwortung, als besondere Herausforderung, aber auch als Chance. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um in einfacher und transparenter Form zu erklären, wie LegalProfession® mit den Daten und Informationen umgeht, die die betroffene Person im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung, im Zuge der Personalvermittlung, dem Bewerbungstraining oder einem Coaching LegalProfession® zur Verfügung stellt. Jede eingehende Bewerbung sehe ich als Vertrauensvorschuss, den ich mit meiner professionellen und verantwortungsvollen Arbeit rechtfertigen möchte. An dieser Stelle richte ich gern meinen Dank an alle, die mir seit mehr als 12 Jahren ihr Vertrauen schenken. Ich sehe mich auch gern zukünftig in meinem ganz speziellen Beratungsfeld und im Umfeld der juristischen Professionen als Ihre langjährige Begleiterin in jeglichen beruflichen Veränderungssituationen.

#beA – keine Auferstehung vor Pfingsten

beA

Nicht ganz unerwartet ist beA vor fast fünf Monaten von uns gegangen. Sie erinnern sich, es war kurz vor Weihnachten, dem Fest der Liebe. Aber gerade daran mangelte es ihr wohl, an Liebe. Die meisten Anwälte waren ja froh, dass sie sich nach diesem Überlebenskampf nun gerade noch rechtzeitig der besinnlichen Zeit hingeben konnten. Der letzte Schock, dass man sich als Anwalt selbst mit Sicherheitslücken und De-Installationsanweisungen abgeben sollte, saß der Anwaltschaft noch in den Knochen. Obwohl, in den meisten Fällen hat man die an einem Freitagabend von der BRAK eingehende E-Mail mit dem Betreff: „So deinstallieren Sie die Client Security des beA“ natürlich an die zuständige Rechtsanwaltsfachangestellte der Kanzlei weitergeleitet. Sie hatte ja schließlich auch diese beA-Karten bestellt. Natürlich hat man die Kanzleiangestellte kurz vor 20:00 Uhr telefonisch zu Hause darüber informiert, dass das dringlich ist, weil da mit Sicherheit eine Sicherheitslücke sei. So, damit wäre diese leidige Sache wohl erst einmal aus der Welt.

Aber bei Eintritt eines Todesfalls fängt das Dilemma bekanntlich ja erst an, wer weiß das besser als ein Anwalt. Hunderte Fragen und Probleme tun sich auf, Dinge müssen besprochen und geregelt werden, nicht zuletzt das Erbe. Gibt es denn einen Nachlass oder war beA schon verschuldet? Es melden sich Betroffene und Beteiligte, auch solche, die man vorher gar nicht auf der Agenda hatte. Aber zunächst muss ja erst einmal die Todesursache festgestellt werden, handelt es sich gar um Mord? Hat Atos die Sache verpfuscht? Wer hat denn diese Entwickler überhaupt beauftragt und wie wurde der Auftrag vergeben? Der Ruf nach Aufklärung wird laut, verstummt aber im Anwaltsuniversum fast unerhört.

Watson braucht Sherlock

Ach Sherlock, wärst doch auch du, zusammen mit deinem alten Freund Watson, auferstanden und könntest mit deiner Gabe der Deduktion Licht ins Dunkel bringen. Watson beschäftigt sich den ganzen Tag mit Essen, kann nicht genug Daten in sich hineinschaufeln und die Anwälte müssen sich allein mit dem Fall beA abmühen. Der Fall lässt übrigens einmal mehr zutage treten, wie tief die Anwaltschaft gespalten ist. Während die einen sich in ihrer Kammer mit einem simplen Postfach abmühen und dann auch noch stolz im Geburtsnamen verkünden, dass es etwas ganz besonders sei, düsen die anderen von einer Legal Tech Konferenz zur anderen und verkünden das Ende der menschlichen Intelligenz. Nein, anders rum, sie prophezeien den Sieg der Künstlichen Intelligenz. Egal, ein bisschen mehr Intelligenz könnte dieser Welt ja nicht schaden. Schön wäre, wenn sich die Anwaltschaft mal gemeinsam um die Zukunft des Rechtsmarktes bemühen würde. Das würde übrigens auch das Nachwuchsproblem im ReNo-Bereich lösen helfen, aber das ist eine andere Geschichte.

Grabenkämpfe

In den Kammern der Länder bebt es und in der BRAK rumpelt es gehörig. Es gibt Rücktrittsforderungen und Forderungen anstehende Entlastungen der Verantwortlichen zu verhindern. Es gibt Kammerversammlungen, in denen das Licht ausgeschaltet und der Saal geräumt wird, wenn die „Zeit abgelaufen ist“. Einige prominente Anwälte sammeln jetzt sogar Geld für eine Klage gegen die BRAK und bedienen sich dabei wie selbstverständlich ganz neumodischer Dinge wie Crowdfunding. Vielleicht ist es ja das stille Vermächtnis von beA, dass der tiefe Graben zwischen Allgemeinanwalt und Wirtschaftskanzlei nun etwas zugeschüttet wird. Vielleicht siegt ja die Erkenntnis, dass die Digitalisierung keine Grenzen kennt. Letztlich sitzen am Ende alle Anwälte doch in der gleichen Kammer.

Da wächst kein Gras drüber

Aber zurück zu beA. BeA muss ja nun endlich ein anständiges Begräbnis bekommen. Aber auch hier kann man sich nicht einigen. Während die einen die sterblichen Reste unter der Erde verscharren möchten, um den Prozess der inneren Fäulnis schnellst möglich abzuschließen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, fordern die anderen eine Windbestattung. Die Asche soll in alle Winde verstreut werden. Das heißt dann „open source“ und beinhaltet die Veröffentlichung des Quellcodes dieses unsäglichen Programms. Die Befürworter werben für diese Methode mit einer höheren Sicherheit. Ich befürchte allerdings, diesen Gedankengang, dass etwas sicherer wird, wenn man es öffentlich macht, können Anwälte von Berufswegen nicht nachvollziehen. Und ob die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung das Ende vom Lied ist, weiß auch keiner so genau. Zwischenzeitlich ist dann auch mal das Rechtsanwaltsregister (BRAV) offline, nachdem dieser Golem wieder eine Sicherheitslücke entdeckt hat, die die BRAK dann auch nicht länger verschweigen kann.

Glauben Sie an Auferstehung?

Trotzdem glauben einige noch an beA´s Auferstehung. So wie in einem der vielen schönen Märchen der Gebrüder Grimm, die zur Weihnachtszeit über den Flatscreen flimmern. Von Ferne kommt dann ein mutiger Prinz auf einem weißen Pferd, löst drei knifflige Rätsel, besteht noch drei tollkühne Mutproben, zerschlägt die Dornenhecke mit dem Schwert seines Vaters und küsst beA wach. Sie lächelt ihn an, schöner und reifer als je zuvor. Morgen ist Hochzeit im Königreich der Anwälte. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann streiten sie noch heut…

P.S. Kürzlich hat mich eine Rechtsanwaltsfachangestellte gebeten, sie nur in Kanzleien zu vermitteln, die nicht mit beA arbeiten. Nichts leichter als das!

 

+++BEA ist tot+++Maschinen werden abgeschaltet+++

Anwaltsassistenz Corporate

Die alarmierende und ebenso traurige Nachricht erreichte uns gestern nach einem #beAthon. Unsere beA ist in ihrer Kammer verstorben. Ihre Betreuer haben sich nach Erscheinen eines Golems dazu entschieden, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden und die Maschinen abzuschalten. Unsere beA ist langsam, doch fast unbemerkt und unter Ausschluss der Öffentlichkeit eingeschlafen. Bis zuletzt haben ihre Erzeuger mit Nachdruck behauptet, sie sei zu retten und eigentlich gesund. Dabei deutete bereits ihre komplizierte Geburt, es war eine Risikogeburt, schon auf ein schwächelndes Kind hin. Sie stecke zu lange im Geburtskanal und erblickte nicht ohne Nachdruck, de facto als Zangengeburt, das Licht des Anwalt§universums.

Dabei hatte sie durchaus eine üppige Ausstattung erhalten. Mehr als 160.000 Patenonkel und Patentanten sorgten schon vor der Geburt für den digitalen Nachwuchs. Obwohl es kein Wunschkind war, mussten sie ihr ja alles anvertrauen und sie zeitlebens in ihre Geschäftsgeheimnisse einweihen. Landesweit wurden Gruppen gebildet und Lehrer bemühten sich jeden sorgfältig auf sie vorzubereiten, ihm beizubringen wie er mit der sensiblen beA umzugehen habe.
Von Beginn an war beA ein Schlüsselkind. Was für ein Vertrauensvorschuss!  Sie bekam Lesegeräte und Schlüsselkarten. Die digitalen Dienstleister des Landes trafen Vorkehrungen und entwickelten Lösungen, um mit beA zu kommunizieren, aber alles umsonst. Sie hat es nicht einmal versucht.

Kurz vor Weihnachten war beA im Club. Schon der Name: Chaos Computer Club ließ nichts Gutes erahnen. Ihre Erzeuger und Betreuer wurden sofort stutzig. Das konnte ja nicht gut gehen, wenn sich so ein junges Ding mit Hackern rumtreibt und noch dazu in Darmstadt. Und siehe da, es gab Krach. Schon die Herren an der Tür meinten, beA wäre ein Sicherheitsrisiko. Markus sagte freundlich, aber nachdrücklich: beA kommt hier nicht rein. Nicht mit diesem durchsichtigen Fummel und Löchern in den Jeans. Ihre Erzeuger und Kammerdiener stellten sich schützend vor beA und drohten mit rechtlichen Konsequenzen. Aber es war zu spät, beA war nun im Visier der Datenschützer. Man hat ihr die Schlüssel weggenommen, beA wurde zum Sicherheitsrisiko. Nur ein einziger Clubbesuch und gleich so ein Desaster! Bea weinte bitterlich.

Ihre Betreuer gaben ihr einen neuen Schlüssel, der die Sache noch schlimmer machte.Ihre Paten schimpften und bereuten den Vertrauensvorschuss und vor allem das schöne Geld. Aber sie hatten es ja geahnt. Dann ging alles ganz schnell. Die Clubbetreiber wurden zu beA befragt. Es gab eine Anhörung und Stellungnahmen und tausende Tweeds mit #beA. Nun konnte das junge und unerfahrene Ding dem Druck nicht mehr standhalten. Ihre Paten wendeten sich nun in Scharen von ihr ab, einige wollten gar ihr Geld zurück. Aber das hatten ja ihre Erzeuger in ihre üppige Ausstattung gesteckt. BeA legte sich in ihre dunkle Kammer und wollte einfach nur ihre Ruhe haben. Keinen beAthon mehr, keine Kammersitzung und vor allem keine #beA. Sie bekam strenge Bettruhe und wurde kurz vor Weihnachten und vor der Bescherung ins künstliche Koma versetzt. Ihre Erzeuger haben, obwohl die Schwäche und ihre Verletzungen sichtbar waren, die Nachricht verbreitet, dass es beA wieder gut geht. Aber das war gelogen. Sie hatten ihr gar keine Medizin gegeben, sondern nur die Wunden mit Pflaster bedeckt.

Gestern, nach besagtem beAthon, wurden beAs Paten nun aufgerufen, sich von ihr zu trennen und die elektronische Verbindung zu deinstallieren. Es ist für alle das Beste, seien Sie sich dessen sicher. Aber unsere beA hat in jedem Fall ihrem Namen alle Ehre gemacht, sie war etwas ganz besonders – das besondere elektronische Anwaltspostfach.

P.S. Sie sollten ab heute an Auferstehung oder Wiedergeburt glauben. BeA ist abgeschaltet, deinstalliert und de facto gestorben. Aber die Digitalisierung lebt und wird neue Kinder in die Welt setzen. Man sollte sich vor dem nächsten Versuch allerdings die richtigen Eltern aussuchen und das Kind nicht in einer Kammer zur Welt bringen.