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Die Partnersekretärin

Die Partnersekretärin und die langen Schatten der Partner.
Die Partnersekretärin und die langen Schatten der Partner.

Die Partnersekretärin. Bis vor Kurzem war sie noch stolz auf ihren geradlinigen Lebenslauf: fast 30 Jahre Berufserfahrung, 15 Jahre Partnersekretärin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei,10 Jahre Assistenz bei einem Partner. Ihr Partner zählt bis heute zu den renommiertesten Rechtsanwälten in Deutschland, er ist bekannt, erfolgreich mit profunden Mandanten und bestens vernetzt in seiner Branche. Sie war immer etwas stolz auf ihn. Sie war eine der ersten fremdsprachlichen Anwaltsassistentinnen in Deutschland, sie hat die Fusionen und die Internationalisierung erlebt, aus den anfangs vier deutschen Namenspartnern ihrer Kanzlei wurde irgendwann eine LLP. Ihr Partner leitete 10 Jahre ein Dezernat einer der nun größten internationalen Wirtschaftssozietäten der Welt.

Als er ging, ist sie geblieben

Als er ging, ist sie geblieben. Aber nun war sie die, von dem, der gegangen ist. Es kamen neue Anwälte und es kam ein neuer Partner. Nun war sie die, von dem von damals. Er hat sie nicht mitgenommen, aber ihre Zeit in der Kanzlei war sichtlich abgelaufen. Nach 15 Jahren Kanzleizugehörigkeit hat sie gekündigt. Sie wollte neu anfangen, mit Mitte 40. Sie war optimistisch, denn sie hatte ja ihren stringenten Lebenslauf und ein tadelloses Arbeitszeugnis. Da sollte sich doch schnell eine neue Chance bieten, schließlich hatte sie ja profunde Erfahrung. Sie hat sich als Partnersekretärin beworben, als Vorstands- und als Geschäftsführungsassistentin und man hat sie meistens eingeladen. Man zeigte sich stets sehr interessiert: „Ach, sie haben in Kanzlei XY gearbeitet, wie war das denn damals vor dem Jahr 2000? Sie haben für Partner Y gearbeitet, interessant. Haben sie da auch Herrn Z kennengelernt?“ Die Absagetexte waren in der Aussage dann alle gleich:

„Vielen Dank für das sehr interessante und überaus informative Gespräch. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen kein Angebot machen können. Wir sind aber sicher, dass Sie aufgrund Ihrer exzellenten Berufserfahrung bald eine neue Stelle finden.“

P.S. Eine Rechtsabteilung begründete die Absage mit „einer besonderen Konstellation“ – dort hat Herr Z gerade das Ressort übernommen.