
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier können Sie unsere AGB`s einsehen & downloaden:
1. Allgemeines/Geltungsbereich
LegalProfession ist als Beratungsunternehmen und Personalvermittlung auf den juristischen Bereich spezialisiert. Im Kernbereich Recruitment vermittelt LegalProfession bundesweit anwaltliches und nichtanwaltliches Fachpersonal aller Qualifikationsstufen für Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen von Unternehmen. Darüber hinaus werden internationale und mittelständische Unternehmen bei der professionellen Suche nach qualifiziertem Fachpersonal in allen Branchen, Bereichen und auf jeder Ebene unterstützt.
Diese AGB gelten für die nachfolgend genannten Dienstleistungen im Bereich Recruitment.
2. Vertragsschluss
Im Rahmen der Besetzungsberatung erfolgt der Vertragsschluss schriftlich.
Im Rahmen der reinen Personalvermittlung erfolgt der Vertragsschluss entsprechend Punkt 7 dieser AGB`s.
3.Leistungsumfang
3.1 Recruitment
Im Recruitment werden zwei Bereiche unterschieden:
die Personalvermittlung und die Besetzungsberatung.
3.2 Personalvermittlung
LegalProfession stellt dem Kunden initiativ oder auf Anfrage Kandidatenprofile vor. Die Kandidaten werden zuvor von LegalProfession fachlich im Rahmen eines strukturierten Bewerbungsgespräches oder Telefoninterviews auf ihre persönliche Eignung überprüft. Kandidaten für die Supportbereiche werden zudem in einem Online-Assessment in den folgenden Bereichen getestet:
● Anschläge pro Minute
● Phonodiktat Deutsch
● Phonodiktat Englisch
● Multiple-Choice-Test – Sprachgefühl Englisch
● Multiple-Choice-Tests – Wirtschaft, Politik, Mathematik
Die Kandidaten werden anhand von Exposés mit einem Kurzprofil und einem standardisierten Lebenslauf, nach jeweiliger Absprache und mit Einverständnis des Kandidaten vorgestellt.
Bei vorliegendem Interesse seitens des Kunden werden die Kandidaten zum persönlichen Interview beim Kunden eingeladen. Soweit gewünscht, erhält der Kunde vorab die Zeugnisunterlagen per Mail. Der Erstkontakt sowie die daraus folgende Terminvereinbarungen mit den Kandidaten erfolgen ausschließlich durch LegalProfession. Kontaktdaten werden nur nach Absprache mit dem Kandidaten vorgelegt.
3.3 Besetzungsberatung
Unter Einbeziehung der Ist-Situation beim Kunden analysiert LegalProfession in direktem Gespräch mit dem Auftraggeber den aktuellen Personalbedarf, aus dem eine konkrete Stellenbeschreibung für die Vakanz abgeleitet wird.
Im Ergebnis legt LegalProfession gemeinsam mit dem Kunden eine Recruitingstrategie fest, mit der geeignete Kandidaten identifiziert werden.
Nach erfolgreicher Kontaktaufnahme beurteilt LegalProfession die Kandidaten auf eindeutige Übereinstimmung zum Anforderungsprofil, sowie deren fachlicher und persönlicher Eignung. Die Präsentation der geeigneten Kandidaten erfolgt schriftlich mittels eines individuellen Kandidatenprofils.
In diesem Kurzprofil stellt LegalProfession die, sich aus den Vorgesprächen ergebenden, Informationen über Persönlichkeit, Entwicklung, heutige Position, besondere Erfahrungen und Potential der Kandidaten mit dem Ziel zusammen, dem Unternehmen eine qualifizierte Gesprächsvorbereitung für eine erste Präsentation zu ermöglichen.
Nach vorheriger Absprache unterstützt LegalProfession den Kunden auf Wunsch bei der Einholung weiterer Referenzen.
Der Erstkontakt sowie die Terminvereinbarungen mit den Kandidaten erfolgen ausschließlich durch LegalProfession. Kontaktdaten werden nur nach Absprache mit dem Kandidaten vorgelegt.
Die Besetzungsberatung umfasst folgende Teilleistungen:
● Stellenbeschreibung
● Anforderungsprofil inkl. Fachkompetenzen & Softskills
● Datenbankrecherche inkl. Matching
● Anzeigengestaltung inkl. Text & Layout
● Anzeigenschaltung inkl. Medienberatung
● Onlinegestützter Bewerberauswahlprozess
● Online-Assessment (siehe 2.2)
● Telefoninterviews und persönliche Vorstellungsgespräche
● Präsentation der Kandidatenprofile
● Vorbereitung und Begleitung der Vorstellungsgespräche
● Anzeigenresonanz und Statistik
4. Vergütung
4.1 Generell
Soweit es innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Unternehmen kommt, hat
LegalProfession gegenüber dem Unternehmen einen An-spruch auf eine Provision, welche sich an der Höhe des effektiven Bruttojahreseinkommen (inkl. sämtlicher - auch rückwirkend gezahlter Zuschüsse, Sonderleistungen, Boni, Gewinnbeteiligungen, Aufwandserstattungen, Gehaltsumwandlungen oder -erhöhungen) des Kandidaten bemisst.
Konkret staffelt sich die Vermittlungsprovision wie folgt:
3.500, € bei einem Bruttojahreseinkommen bis 23.500 €
15% bei einem Bruttojahreseinkommen bis 40.000 €
20% bei einem Bruttojahreseinkommen bis 55.000 €
25% bei einem Bruttojahreseinkommen ab 55.000 €
(zzgl. 19% Umsatzsteuer)
4.2 Provision im Rahmen einer Personalvermittlung
Die Leistung wird im Erfolgsfall vergütet. Die Rechnungsstellung für Leistungen nach 2.2 erfolgt im Anschluss an den erfolgreichen Vertragsschluss zwischen dem von LegalProfession vorgeschlagenen Kandidaten und dem Kunden. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 14 Tage nach Erhalt in voller Höhe zu begleichen.
4.3 Provision im Rahmen einer Besetzungsberatung
Bei Leistungen nach 2.3 erfolgt die Rechnungsstellung für die Provisionszahlung nach schriftlicher Auftragserteilung in drei Stufen:
30% bei Auftragserteilung,
30% bei Vorstellung der Kandidaten
40% mit Abschluss des Arbeitsvertrages
Bei Leistungen nach 2.3 wird bei Auftragserteilung ein fiktives Jahresbruttoeinkommen festgelegt, welches sich an der Stellenbeschreibung und am Branchenstandard orientiert. Die Zahlung der letzten Rate in Höhe von 40% bemisst sich nach dem effektiven Jahresbruttoeinkommen. Differenzbeträge werden mit Zahlung der letzten Rate von LegalProfession bzw. dem Auftraggeber ausgeglichen.
Die drei Stufen bei Leistung nach 2.3 sind einzeln zu vergüten. Bei Verzicht auf einzelne Leistungen nach 2.3 ergibt sich kein Rückzahlungsanspruch für bereits geleistete und vergütete Leistungen an LegalProfession.
Die Rechnungsbeträge sind jeweils ohne Abzug 14 Tage nach Erhalt und in voller Höhe zu begleichen.
4.4 Anzeigen- und Reisekosten
Für konkrete Suchaufträge trägt der Kunde nach vorheriger Absprache die entsprechenden Anzeigenkosten.
Die Provision enthält keine Berücksichtigung von Reisekosten. LegalProfession stellt daher dem Kunden nach vorheriger Absprache die effektiv anfallenden/nachweisbaren Kosten für die An- und Abreise zum Kunden sowie ggf. für Übernachtungen als Einzelposten in Rechnung.
Der Kunde übernimmt die Reisekosten zum Interview von Kandidaten, wenn diese auf ausdrückliche Einladung vom Kunden anreisen. Alle weiteren im Zusammenhang mit der Suche und Vorbereitung von Kandidatengesprächen etc. anfallenden Kosten werden von LegalProfession selbst getragen.
5. Gewährleistung
Sofern ein Kandidat nach Abschluss des Vertrages die Vertragserfüllung nicht beginnt, innerhalb der ersten zwei Monate kündigt oder ihm aus personenbedingten Gründen innerhalb der ersten zwei Monate gekündigt wird, ist Legal¬Profession zur Nachbesetzung verpflichtet.
6. Vertraulichkeit
Der Kunde ist verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die er über die Kandidaten erhalten hat, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Bewerbungsunterlagen und persönliche Daten des Kandidaten sind bei Nichtgebrauch und/oder nach Beendigung des Vermittlungs- und Auswahlprozesses vom Kunden zu vernichten.
7.Vertragsabschluss mit Kandidaten
Die Leistung im Sinne dieses Vertrages gilt als erbracht, wenn ein Kandidat innerhalb von 18 Monaten ab der Vorstellung durch LegalProfession entweder von dem Kunden oder von einem mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder einem Nachfolgeunternehmen eingestellt worden ist.
Einstellung meint die Vereinbarung, durch die ein Kandidat zu einer selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit gleich welcher Art verpflichtet wird, unabhängig davon, in welchem Bereich des Unternehmens, für welche Aufgabe und für welchen Zeitraum der Kandidat eingesetzt werden soll.
Der Kunde ist verpflichtet, LegalProfession unverzüglich über das Zustandekommen einer Vereinbarung mit einem Kandidaten zu informieren und die betreffenden Vertragsunterlagen zu übersenden.
Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Kandidaten, aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Kunde von LegalProfession erhalten und entgegen Ziffer 4 dieses Vertrages weitergegeben hat, schuldet der Kunde gleichfalls das Vermittlungshonorar.
Die Dienstleistungen von LegalProfession ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung der Kandidaten seitens des Kunden. Bei Einstellung eines von LegalProfession ausgewählten Kandidaten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung für seine Wahl.
8. Nebenabreden
Nebenabreden und Individualvereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und beiderseitiger Bestätigung.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Berlin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Mai 2010.pdf
