ReNo-Umschulung 2022 und 2021 Berlin

Auch die ReNo-Umschulung hat 2022 und 2021 in Berlin massiv unter den Corona-Bedingungen gelitten. Es ist kein Trost, wenn die Absolventenzahlen gleich geblieben sind. Die Umschüler müssen sich wie die Auszubildenden der Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer stellen. Dafür haben sie nur zwei Jahre Vorbereitungszeit und viel weniger Berufspraxis als in der dualen Ausbildung. Es ist zudem sehr schwierig in Berlin einen Praktikumsplatz zu erlangen. Nicht selten hört man den Satz: „Bewerben Sie sich gern nach erfolgreicher Kammerprüfung wieder bei uns.“

Der Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist anspruchsvoller als sein Ruf

Es wird in der ReNo-Umschulung viel Aufwand betrieben und wenig Nutzen sichtbar. Nicht nur die Zahl der Umschüler ist gering, sondern auch die Qualität der Abschlüsse. Das liegt unter anderem an den sehr unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmer. Der Beruf ist anspruchsvoll. Neben den sehr guten Deutschkenntnissen sind Arbeitsweisen wie Sorgfalt und Genauigkeit unerlässlich.

Letztlich entscheidet aber auch die Motivation des Einzelnen, diesen Beruf zu erlernen. Ein Hinweis vom Arbeitsamt oder Jobcenter, dass Rechtanwälte und Notare immer nach Mitarbeitern suchen, ist keine Jobgarantie. Eine Umschulung ist eine langfristige, aufwendige und mit sehr viel Fleiß und Durchhaltevermögen gepaarte Anstrengung. Das muss man können und wollen. Die Umschüler, die einen guten Abschluss erlangen, haben nicht nur eine Chance auf einen Arbeitsplatz in einer Kanzlei verdient, sondern auch eine begleitete Einarbeitung und nachhaltige Unterstützung, um in dem erlernten Beruf dauerhaft Fuß zu fassen.

Anbieter für die Umschulung zur ReNo in Berlin: 

FORUM Berufsbildung in Berlin Mitte

GPG Berlin – Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung mbH

ReNo-Umschulung 2022 und 2021 Berlin

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ReFa-Umschüler Hamburg 2020

ReFa-Umschüler Hamburg 2020

ReFa-Umschüler für Hamburg und den Norden kommen 2020 von einem einzigen Bildungsträger.

Umschulung zur ReFa im Norden

Das AZAV-zertifizierte Bildungsunternehmen Russmeyer-Kruse bildet die ReFa-Umschüler seit 2006 in Hamburg aus. Gefördert von der Agentur für Arbeit hat sich der Schulungsbetrieb auf die Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten spezialisiert. Es kommen nicht nur Teilnehmer aus Hamburg sondern aus allen nördlichen Bundesländern. Erfreulicherweise findet die Umschulung unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer statt. Im Jahr 2020 waren es immerhin 19 Teilnehmer, von denen 14 die Kammerprüfung bestanden haben. Als Zugangsvoraussetzung wird ohne weitere Erklärung übrigens ein Mindestalter von 22 Jahren angegeben. Ausnahmen sind aber möglich.

Bildungsgutschein und firmenfinanziert

Die Umschulung kann für Anspruchsberechtigte mit einem Bildungsgutschein zu 100% gefördert werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Bei der wachsenden Anzahl von Quereinsteigern in den Kanzleien ist dies durchaus eine Alternative für die Nachqualifizierung von bewährten Mitarbeitern.

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ReNo-Umschüler 2020 Berlin

ReNo Umschüler 2020 Berlin

Auch die Zahl der ReNo-Umschüler 2020 in Berlin kann die Situation am Nachwuchsmarkt in keiner Weise spürbar verbessern.

Viel Aufwand  – wenig Nutzten

Vor wenigen Jahren gab es noch vier Bildungsträger, die eine Umschulung zum Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in Berlin angeboten haben. Jetzt sind es noch zwei. Was angesichts der geringen Anzahl der Absolventen sogar noch viel erscheint. Von 30 Prüfungsteilnehmern haben 22 die Kammerprüfung immerhin bestanden. Im Notariatsbereich wird übrigens keine Umschulung angeboten. Dabei ist der Bedarf groß und es gibt es viele Notare, die mit großen Engagement versuchen aus Rechtsanwaltsfachangestellten nun Notarfachangestellte heranzubilden. Aber mit ein paar Online-Seminaren ist das nicht getan. Der Beruf ist komplex und gleichzeitig einzelfallgeprägt, es bedarf einer fundierten praxisbezogenen Ausbildung, Geduld und Übung, Übung, Übung.

Viel Hoffnung – wenig Chancen

So sind die Bemühungen der Umschüler, in einer Kanzlei Fuß zu fassen, nicht immer erfolgreich. Oft werden sie nach Praktika mit dem Satz: „Ich dachte, Sie würden schon mehr können.“ wieder entlassen. Das ist frustrierend und schadet dem Berufsimage. Wenn es auch nachvollziehbar ist, dass man in einem notorisch unterbesetzten Büro wenig Zeit und Kraft hat, um einzuarbeiten und anzulernen, es ist eine Chance. Angesichts der sinkenden Ausbildungszahlen vielleicht die letzte. Man wirbt für die Umschulung zur ReNo übrigens mit dem Mindestlohn.

„Sie haben Ihre Umschulung erfolg­reich abgeschlossen? Dann liegt Ihr Einstiegs­gehalt in Berlin zwischen 1500 EUR und 1700 EUR im Monat“
(Quelle: rechtsanwaltsfachangestellte.org)

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Gehaltscoaching

Mitarbeiter Buchhaltung

Blicken Sie nach oben!

Das Vorstellungsgespräch nähert sich dem Ende. Eigentlich ist es sogar besser gelaufen als gedacht. Sie haben ein gutes Gefühl, denn Sie konnten alle Fragen beantworten und von Ihren Erfahrungen berichten. In manchen Dingen konnten Sie sogar ganz gut punkten. Sie blicken Ihrem Gegenüber lächelnd in die Augen und hören auch schon die befürchtete Frage:

Wo liegen Ihre Gehaltsvorstellungen? Was möchten Sie verdienen?

Ihr Blick senkt sich und Sie zögern: „Ich habe mich natürlich im Internet informiert. Also, so viel findet man dazu ja nicht. Die Angaben gehen da auch ganz schön weit auseinander. Aber ich denke, dass der Durchschnitt so bei 40.000 € liegt? Und ich habe gedacht, dass ich so zwischen 36.000 und 40.000 € verdienen möchte?“ Sie blicken ihn fragend an. War das zu viel? Warum zieht er die Augenbrauen so komisch nach oben? Gleich darauf hören Sie die zweite Frage:

Warum meinen Sie, dass Sie das verdienen? Warum sollten für Sie bezahlten?

Sie fühlen, dass Sie etwas rot werden oder eher blass? Sie können ihm jetzt unmöglich in die Augen schauen. Sie blicken einfach an ihm vorbei und sagen leise: „Also, ich habe das mal durchgerechnet, ich brauche das Geld einfach. Schließlich habe ich ja auch Verbindlichkeiten.“

Das sagen Sie natürlich nicht wirklich, denn das wäre die schlechteste aller möglichen Antworten. Sie werden schließlich von Ihrem Arbeitgeber nicht bezahlt, weil Sie das Geld brauchen. Sie werden für Ihre zu erbringende Leistung bezahlt.

Was leisten Sie im Job? Was ist Ihre Arbeit wert?

Keine Ahnung, denken Sie, aber Sie haben ja den Ausbildungsabschluss und dann auch noch das Studium. Das ist richtig, aber nicht die Antwort auf die Frage.

Dieses Szenario, was natürlich frei erdacht ist, könnte man noch lange weiterführen. Und das sollten Sie auch tun, um gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen. Es heißt ja nicht umsonst GehaltsVERHANDLUNG.

Bekommen Sie am Ende eines Vorstellungsgespräches wirklich das Gehalt, das Sie verdienen?

Die geschickte Gehaltsverhandlung beim Berufseinstieg oder im Rahmen eines Jobwechsels entscheidet nicht nur über Ihr Einstiegsgehalt, sondern auch über die weitere Gehaltsentwicklung. Es ist wesentlich schwieriger eine Gehaltssteigerung auszuhandeln, wenn man bereits im Unternehmen ist. Hinzu kommt, dass Geld nicht alles ist, schließlich wollen Sie auch noch Ihren Urlaub, einen Homeofficetag und Incentives verhandeln.

Nutzen Sie das Vorstellungsgespräch für eine Gehaltsverhandlung in Ihrem Sinne. Blicken Sie nach oben!

Unsere Angebote zum Gehaltscoaching:

Gehaltscoaching für Bewerber 
  • Wir bieten unseren Bewerbern im Rahmen der Personalvermittlung ein kostenfreies Gehaltscoaching.
  • Wir bereiten Sie auf die Vorstellungsgespräche bei unseren Kunden vor.
  • Wir finden Argumente und eine für Sie passende Strategie.
  • Wir trainieren die Situation.
Gehaltscoaching für Selbstzahler
  • Sie sind selbst in der Bewerbungsphase und möchten sich auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten.
  • Sie wollen im Mitarbeitergespräch eine Gehaltserhöhung erreichen.
  • Sie möchten sich Homeoffice, Urlaubstage oder Incentives aushandeln.
  • Wir beraten, coachen und trainieren situationsbezogen. Fragen Sie nach einem individuellen Angebot.
Gahltscoaching im Rahmen einer geförderten AZAV-Maßnahme
  • Sie nehmen an der Maßnahme „Marktpositionierung“ zur Aktivierung und Vermittlung teil.
  • Das Gehaltscoaching ist Teil des Moduls Bewerbungstraining.
  • Die Finanzierung erfolgt über den AVGS der Bundesagentur für Arbeit.
  • Als zugelassener Träger der Arbeitsförderung beraten wir Sie gern zur Antragstellung.

ReNo Umschulung 2017 RAK Berlin

ReNo Umschueler 2017
ReNo Umschulung 2017 RAK Berlin. 

Der Mangel in dieser Berufsgruppe ist auch der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter bekannt. Die ReNo gehört seit Jahren, neben den Berufskraftfahrern und Pflegekräften, zu den besonders förderungsfähigen Berufen der Bundesagentur für Arbeit. Hier werden nicht nur Umschulungen bewilligt, sondern auch jedem, der aus einem gesundheitlich oder persönlichen Grund im Erwachsenenalter noch einmal eine Ausbildung machen möchte, dingend empfohlen. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, ob er oder sie an diesem Berufsbild Interesse zeigt.

„Die Anwälte suchen immer, da bekommen sie nach der Umschulung garantiert einen Job.“

Die Umschulung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wird in Berlin von mehreren privaten Bildungsträgern angeboten. Innerhalb von 24 Monaten lernen die Erwachsenen in der schulischen Ausbildung theoretisch, was praktisch wichtig ist. Eingeschlossen ist ein 10 monatiges Praktikum in einer Kanzlei, bestenfalls auch in einem Notariat. Ziel der Ausbildung ist die Prüfung vor der RAK Berlin. Immerhin haben sich im Jahr 2017 von den in Berlin geschulten Umschülern 103 der Kammerprüfung gestellt. Die ist als mutiger Schritt zu bewerten, denn oft fühlen sich die Umschüler trotz einer 6 Wöchigen Schulung nicht genügend auf die Kammerprüfung vorbereitet. Die Ursachen sind bei einer schulischen Ausbildung in der mangelnden Praxis zu suchen.

Die praktische Ausbildung in der Kanzlei

Die praktische Arbeit einer ReNo unterliegt strengen Regeln und unabdingbaren Vorgaben, die durch das die ZPO und das anwaltliche Berufsrecht BORA und BRAO vorgegeben sind. Man erlernt sie durch stoisches Üben und hämmernde Wiederholung. Dies erweist sich in einer schulischen Ausbildung als schwierig und fundamentiert sich meist während des Praktikums. Im Rechtsanwaltsbereich kann man als Umschüler wenigstens mit Diktaten beschäftigt werden, im Notariat kann man schon stolz sein, wenn man mal eine Urkunde nähen darf. Einem Umschüler wird in der Regel während des Praktikums noch weniger zugetraut als einem Auszubildenden, was zur Folge hat, dass sie die notwendige Praxis während der Umschulung nicht erreichen. Die Noten der Kammerprüfung liegen oft noch unter dem Durchschnitt der Auszubildenden, ein Drittel verlässt die Umschulung mit einem „nicht bestanden.“ Bei gerade einmal 103 Prüfungsteilnehmern, muss man davon ausgehen, dass eine gewisse Anzahl von Umschülern sich der Kammerprüfung nicht unterziehen, weil sie einfach der Mut verlassen hat.

An die Umschulung reihen sich Praktika und geförderte Arbeitsplätze

Die Ernüchterung setzt für die meisten Umschüler ein, wenn sie die Umschulung abgeschlossen haben und mit den besten Wünschen in den Arbeitsmarkt entlassen werden. Auf viele Bewerbungen erfolgt nicht einmal eine Reaktion, andere werden AGG konform abgesagt, nur wenige führen zum Vorstellungsgespräch. Die Hoffnung ist ebenso groß wie die nachfolgende Enttäuschung. „Ach, sie haben nur ein Praktikum und ansonsten gar keine Berufserfahrung in einer Kanzlei?“ Es hagelt Absagen. Und so sitzt der Umschüler wieder im Jobcenter. Na, wenn es an der Praxis hapert, dann sollten wir es mal mit einem Praktikum versuchen, das wird von der Agentur gefördert. Es folgen drei Praktika, in denen der Umschüler nun wenigstens ein bisschen praktische Erfahrungen sammeln kann. Dann gibt es ja noch den Arbeitgeberzuschuss. Je nach individuellen Voraussetzungen des Förderwürdigen übernimmt die Agentur die Lohnzahlung ganz oder teilweise. Gut, das hilft dem Arbeitgeber. Der geförderte Mitarbeiter wird meist nach Ablauf der Förderung wieder entlassen. Es ist schwierig, sagt der Arbeitgeber: „Die Umschüler sind ja teilweise älter als unsere erfahrenen Kollegen und können trotzdem viel weniger, das haben wir uns anders vorgestellt.“

Motivation, Lebenserfahrung und Leistungswille 

Was hier passiert ist ebenso verschwenderisch wie kurzsichtig. Da hat ein Mensch in der Mitte seines Lebens noch einmal den Mut gefasst und die Anstrengungen einer Ausbildung auf sich genommen, hat sich in Praktika mit Hilfsarbeiten abgegeben und trotzdem sein Bestes gegeben, hat sich nicht selten Geringschätzung und sogar Mobbing-Attacken ausgesetzt, hat sich einer Kammerprüfung unterzogen, die selbst wesentlich jüngere Prüfungsteilnehmer schwitzen lässt, hat hunderte Bewerbungen geschrieben und scheitert nun daran, dass er innerhalb der Probezeit nicht genauso schnell und fehlerfrei arbeitet, wie die langjährigen Kanzleimitarbeiter. Dabei würde er die Chance gern nutzen, denn sein erster Beruf ist vielleicht der Digitalisierung zum Opfer gefallen oder kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden oder aber er will jetzt unbedingt im Notariat arbeiten, weil es ihm einfach Freude bereitet.

Die seit Jahren angestimmten Klagelieder über den ReNo-Mangel haben bei den Arbeitgebern leider noch nicht zu der Einsicht geführt, dass man seine Tür weit aufmachen muss, um einen neuen Mitarbeiter zu gewinnen. Der viel zitierte demografische Wandel sorgt auch dafür, dass man den zweiten Bildungsweg als Chance nutzen sollte. Man kann sich sogar glücklich schätzen, dass dies noch von der Agentur für Arbeit gefördert und teilweise zu 100% finanziert wird.

P.S. Es gibt übrigens nicht wenige ReNos, die von der Agentur für Arbeit eine Umschulung bewilligt bekommen, weil sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten möchten oder es gesundheitlich nicht mehr verkraften.

Gut gerutscht, geflogen oder gefeuert

geflogen oder gefeuert
Hatten Sie einen guten Rutsch? Sind Sie gut gelandet? Oder sind Sie geflogen oder wurden gefeuert?

Man kann ja auf unterschiedliche Art und Weise ins neue Jahr kommen. Man kann so reinrutschen und noch im Februar das Gefühl haben, es ist alles beim Alten. Man kann sich viel vornehmen, den Absprung wagen und schon in den ersten Wochen des Jahres eine Punktlandung hinlegen. Man kann aber auch fliegen – und auch das auf unterschiedliche Weise. Entweder hat man sich zu viel vorgenommen, ist zu hoch geflogen und legt eine Bruchlandung hin, dann heißt es: aufstehen, Krone richten und weiter gehen. Oder man fliegt über das Ziel hinaus, dann muss man sich erst einmal sammeln und neu orientieren.
Man kann aber auch fliegen – einfach so – unerwartet, unverschuldet und fast unbemerkt. Dann steht man da, am Anfang des Jahres, es ist kalt, nass und dunkel. Eigentlich wollte man in den Urlaub fliegen und nun zieht man eine Wartenummer.
Trotz aller Berichte über Nachwuchs- und Fachkräftemangel, von freien Ausbildungsplätzen und unbesetzten Arbeitsstellen, gibt es sie, die Menschen, die ihren Job verlieren, deren Stelle nicht verlängert wurde, die sich von Praktikum zu Praktikum hangeln und die, die keiner ausbilden möchte.

Allen, die noch nicht gelandet, die ausgerutscht oder geflogen sind, stehe ich auch in diesem Jahr mit Rat, Unterstützung und einer geförderten Maßnahme zur Verfügung.

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Audit, Zertifizierung

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Qualität kommt von Quälen

Das klingt zwar old school, stimmt aber leider. Übrigens ist das auch der Grund, warum es im November keinen Newsletter gab. Ich war im Audit. Haben Sie Ihre täglichen Arbeitsschritte schon mal in einer SmartArt Grafik abgebildet, Ihre Beratungsziele in Kennzahlen verschlüsselt und den Umgang mit Fehlern einer externen Person nachvollziehbar erklärt? Herzlichen Glückwunsch, dann haben auch Sie ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Falls Sie Ihr QM-Handbuch tatsächlich selbst geschrieben haben, dann haben Sie ein gutes Stück Arbeit geleistet und alle Arbeitsabläufe und  -prozesse in Ihrer Kanzlei oder Firma gut durchleuchtet. Sie haben Verantwortlichkeiten und Zugriffsrechte geklärt, Kommunikationsflüsse identifiziert und dabei so manche Stelle gefunden, wo es hakt oder klemmt. Nun wissen Sie, wo und wann Sie Regeln beachten müssen, wer wann welche Informationen braucht oder abliefern muss. Jedes gelenkte Dokument hat eine festgelegte Nummer und wird archiviert und aktualisiert. Sie arbeiten mit Vorlagen, Ihre Mitarbeiter wissen Bescheid und handeln nach definierten Vorgaben und internen Regeln. Die Neuen bekommen das QM-Handbuch zum Einlesen. Falls Sie sich jetzt gerade fragen, was das alles zu bedeuten hat, dann sind Sie wohl noch nicht zertifiziert. An der Stelle ist zu erwähnen, dass das fachlich kein Makel ist, denn die gängige Zertifizierung nach DIN 9001 betrifft das Qualitätsmanagement und die Kundenorientierung Ihrer Arbeitsorganisation, nicht die Qualität Ihrer erbrachten Dienst- oder Beratungsleistung. Dennoch ist eine Zertifizierung ein Qualitätssiegel und nicht nur für Ihre Kunden von Vorteil. Wer einmal so tief in seine Organisationsstruktur ein- oder abgestiegen ist, der arbeitet professioneller, effizienter, sicherer und kundenorientierter und entwickelt dabei einen Blick für Arbeitsabläufe oder Engpässe. Im besten Fall entfaltet sich dabei innerhalb der Organisation auch die Wahrnehmung für das, was der Einzelne im Team und im Unternehmen tut.

Mit Leiden zum Leitbild

Die, bei einer Zertifizierung zwingend geforderte, Festlegung eines Leitbildes für die Firma oder Kanzlei setzt einen internen Prozess in Gang, der, vorausgesetzt er wird gut geführt, strategisch begleitet und kommunikativ vermittelt, zu einem gemeinsamen Ziel und einer langfristigen Strategie führen kann. Man hätte dann auch endlich mal was, was man als Alleinstellungsmerkmal und Unternehmenskultur auf die Homepage schreiben könnte. Allerdings ist das ein Weg voller Leiden, denn man steckt erfahrungsgemäß so tief im Tagesgeschäft, dass man sich da nicht noch in langwierige Diskussionen verstricken kann. Und wer soll dieses Leitbild denn festlegen? Der Chef, die Partner, die Mitarbeiter womöglich? Kommen Sie nicht auf die Idee, Ihre Marketingagentur zu fragen. Worthülsen und Phrasen sind als Leitbild völlig ungeeignet. Wenn Sie einen externen Berater mit ins Boot nehmen, dann sollte der die richtigen Fragen stellen und den Prozess nur moderieren. Zu sich selbst finden müssen Sie selbst. In diesem Sinne ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems eine Chance, sich über gemeinsame Ziele, Strategien und Verhaltensweisen (!) zu verständigen und bestenfalls einen Konsens zu finden. Sinnvoll ist die Vorbereitung eines Audits aber auch in anderer Hinsicht. Denn in der Erwartung von beA ist es sehr nützlich, sich einmal mit den internen Prozessen zu beschäftigen, denn auch beA will wissen, wer was darf im Arbeitsablauf. Die Zeichen aus Brüssel sprechen zudem dafür, dass auch in der Kanzleilandschaft die Zertifizierung des QM-Systems in den nächsten Jahren viel mehr als eine Marketingmaßnahme sein wird. In einigen Fällen ist eine Zertifizierung auch heute schon erforderlich. Immer dann, wenn ein geförderter Topf geöffnet wird oder man sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen möchte, wird eine Zertifizierung verlangt.

Träger der Arbeitsförderung nach AZAV und ISO:9001 

Für private Personalvermittler hat der Gesetzgeber die Zertifizierungsrichtlinien sogar noch erhöht, aber dafür auch die Möglichkeit geschaffen, sich als zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach AZAV von anderen Marktteilnehmern maßgeblich zu unterscheiden. Im Jahr 2012 hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Arbeitsförderung, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden und von ihr vergeben werden können. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III können ausschließlich durch zugelassene Träger geleistet werden. Die Zertifizierung beinhaltet die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Träger. Darüber hinaus können einzelne Maßnahmen der Arbeitsförderung und Weiterbildung zertifiziert werden. Sie werden damit von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Geprüft werden im Audit u.a. die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die personelle und fachliche Eignung des Bildungsträgers sowie die Vertragsbedingungen für die Teilnehmer.

Zertifizierte Maßnahme 

LegalProfession ist seit 2014 zertifiziert und als Träger der Arbeitsförderung zugelassen. Da nun das 1. Überwachungsaudit überstanden ist, ist auch wieder Zeit für den Newsletter. In der Januarausgabe werde ich über die erste zertifizierte Einzelmaßnahme berichten. Sie richtet sich an alle, die sich im neuen Jahr beruflich verändern wollen oder müssen. Hier weiter lesen:

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