Was ist eigentlich ein Berufsbild?

Berufsbild
Was ist ein Berufsbild?

Berufsbilder werden im Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt. Am Dienstsitz in Bonn werden seit 1970 die Anforderungen, Ausbildungsinhalte und auch die Rahmenlehrpläne der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe festgelegt. Die Informationen über jeden einzelnen Beruf wurden früher in einer kleinen Broschüre zusammengefasst und das Deckblatt mit einem mehr oder weniger aussagefähigen Bild versehen, dem Berufsbild. Das geht jetzt alles digital und der Begriff Berufsbild ist in diesem Zusammenhang meist nur noch von der Presse benutzt. Außer in Österreich, dort gibt es zur Berufsorientierung noch Berufsbilder. Das BIBB in Deutschland spricht von Ausbildungsberufen und verzichtet auf das Bild, was gut ist, weil man in einem Bundesinstitut nicht mit subjektiven Vorstellungen arbeiten sollte.

Das Berufsbild ist das subjektive Bild, das sich jemand von einem Beruf macht.

Besonders im Hinblick auf Ausbildung, Tätigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten wird dies dann später mit der Realität oftmals nicht mehr ganz übereinstimmen. Vorstellungen sind nun einmal an persönliche Erfahrungen, das soziale Umfeld und an den jeweiligen Wissenstand gebunden und vor allem von Wünschen geprägt. Das führt dazu, dass jeder sein eigenes, ganz individuelles Bild von einem Beruf im Kopf hat. Das trifft übrigens auch für Berufsberater, Personaler und Familienmitglieder zu. Dazu kommen dann noch die gängigen Klischees vom typischen Anwalt, Arzt, Lehrer oder Beamten und dem geheimen Lebenswunsch zwischen Karriere und persönlicher Sinnsuche. All das hat mit dem, was dort im BIBB beschlossen wurde, nicht mehr viel zu tun.

Machen Sie sich ein Bild von Ihrem Beruf

Also ist es wichtig, ein klares Bild davon zu entwickeln, was einen in dem gewählten Berufsfeld erwarten könnte. Denn unabhängig der Klischees, der Beruf prägt einen Menschen mehr als ihm zunächst bewusst ist. Und so sollte man sich in der Berufsorientierung nicht fragen, was, sondern wer man einmal werden möchte. Dabei ist es nun wiederum gut, sich die ganze Sache schon mal bildlich vorzustellen. Die Herausforderung der Berufsorientierung ist es, die Bilder so zu beschreiben, dass man sich etwas darunter vorstellen kann. Am besten fragt man natürlich jemanden, der diesen Beruf erlernt hat oder sogar ausführt. Auch, wenn darin auch die Gefahr liegt, dass die eigene Vorstellung etwas entzaubert wird.

Wie sagte doch die Kellnerin in dem Filmklassiker Grease: „Wenn Du wissen willst, ob der Job hier Spaß macht, dann frage jemand, der nicht hier arbeitet.“

Wenn Sie sich ein Bild vom Beruf der ReNoPat machen wollen, dann schreiben mir eine E-Mail: info@legalprofession.de

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin – ein nüchterner Vergleich.

Der Gesamtvorstand der RAK Berlin hat am 10.05.2019 beschlossen, die Vergütungsempfehlungen für die Auszubildenden in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nach nur 16 Monaten erneut anzuheben. Veröffentlicht im digitalen Kammerton Ausgabe 04/19. Die Empfehlung ist verbindlich und darf bei neu abgeschossenen Ausbildungsverhältnissen nicht unterschritten werden. Die eigentliche Empfehlung für die Berliner Anwaltschaft liegt allerdings darin, noch ein bisschen was on top zu packen, denn selbst die  Berliner Justiz zahlt mehr. Eine Besonderheit dieser Branche, dass man im Öffentlichen Dienst mehr verdient als in der freien Wirtschaft. Das wäre zum Beispiel im Gesundheitswesen undenkbar.

Aber auch der Rechtsmarkt gestaltet sich anders, als es sich auf den ersten Blick darstellt. Wechselt die ReFa nämlich nach ihrer Ausbildung in einer kleinen Kanzlei zu anderen Marktakteuren, zum Beispiel in eine internationalen Wirtschaftskanzlei, in eine WP-Gesellschaft oder eine Rechtsabteilung, erzielt eine Rechtsanwaltsfachangestellte durchaus ein Gehalt, das dieses Säulendiagramm sprengen würde. Es sagt nur keiner. Ja, es ist bedauerlich, dass immer noch die kleinen Marktakteure ausbilden und die Großen mit attraktiver Vergütung nach erfolgreichem Abschluss werben. Aber das Verschweigen der Chancen und Möglichkeiten dieser Berufsgruppe schadet diesem langsam sterbenden Berufsbild und nutzt keinem.

Ein erfolgsversprechender Weg bei der Nachwuchswerbung für die Rechtsanwaltsfachangestellten wäre es, stets die ganze Wahrheit zu sagen. Dazu zählt auch, dass man als einer der wenigen Bewerber für diesen Ausbildungsberuf bereits bei der Ausbildungsvergütung einen Verhandlungsspielraum hat.

Recruiting ist wie gründeln

Gründelenten müssen ganz tief tauchen, um noch etwas verwertbares zu finden. Viele Wasservögel beherrschen die Technik der Nahrungssuche unter Wasser, indem sie einfach nach vorne über kippen. Die großen Schwäne mit ihrem langen Hälsen sind in tieferen Gewässern natürlich wieder klar im Vorteil. Aber was bleibt der Ente, wenn die fette Entengrütze auf dem See weggeschanttert ist. Sie kippt vorne über und wühlt mit dem Schnabel den Schlamm auf. In der Hoffnung, dass sich in der trüben Brühe irgendetwas Verwertbares zur Nahrungsaufnahme finden lässt, steckt sie fast den ganzen Tag samt Kopf und Hals im Wasser. Das nennt man gründeln. Da unten trifft sie dann auf diese  am Boden lebenden Fische, die mit ihrem komisch geformten breiten Maul ständig den Boden absaugen. Also bleibe ich bei der Gründelente.

Mit dem Kescher zu neuen Ufern

Als ich vor 11 Jahren als Recruiterin im juristischen Assistenzbereich meine Netze auswarf, hatte ich den Kescher als Sinnbild meiner Tätigkeit. Vorsichtig, aber durchaus mit Schwung und Elan, habe ich meine Kandidaten aus dem Teich gehoben.  Nach gewissenhafter Begutachtung und sorgsamer Behandlung habe ich sie an neue Ufern gebracht oder ihnen in größere Gewässer geholfen. Manche habe ich aus einem Strudel oder Sog befreit und wieder in ein klares Wasser und eine schönere Umgebung versetzt.

Am Boden angekommen

Ein Jahrzehnt später stehe ich selbst knietief im Wasser. Ich gründele! In der Hoffnung, dass sich in dem Teich noch irgendetwas bewegt. Aber der Nachwuchs ist spärlich, viele schaffen es auch gar nicht bis an die Oberfläche. Ein Berufsbild, das, wie das der ReNoPat, seit Jahren rückläufige Ausbildungszahlen, steigende Abbruchraten und sinkende Notendurchschnitte aufweist, ist längst bei der Agentur für Arbeit als Problemfall gelistet. Jeder Ausbildungplatzsuchende, egal ob geeignet oder nicht, bekommt die Empfehlung zur ReNo-Ausbildung.  Jeder Anspruchsberechtigte für eine Umschulung bekommt eine ReNo-Empfehlung.

„In dem Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten wird immer gesucht, da bekommst auch du einen Job.“

Und so wächst die Zahl derer, die da unten am Grund rumdümpeln und nie ohne Hilfe an die Oberfläche kommen werden. Am Ufer des Teiches, in der sichtbar untergehenden Abendsonne, sitzen übrigens dicht gedrängt die Rechtsanwälte. Die Notare haben vor allem am Nordufer Position bezogen, die Patentanwälte eher an der Südseite, im Westen liegen die Sachwalter der Insolvenzrechtskanzleien auf der Lauer und im Osten verstecken sich die Immobilienfirmen und der öffentliche Dienst. Alle warten. Sie warten übrigens schon über ein Vierteljahrhundert darauf, dass sich der Teich wieder füllt und sie hoffen vor allem auf junge, flinke Nachwuchskräfte.  Die, die sie schon mehrmals im Kescher hatten, und dann nach einer Befristung, Probezeit oder Zeitarbeit wieder zurückgekippt haben, wollen sie natürlich nicht mehr.

Trübe Aussichten

Aber sie wollen auch nicht selber gründeln. Dafür gibt es ja Recruiter und Headhunter. In der Hoffnung, dass wenigstens ein Personalvermittler einen Fang anschleppt, werden gleich mehrere ins Rennen geschickt. Die locken dann ihrerseits mit Wasser und Obstkorb. Man merkt, dass sie den Lebensraum der ReNoPat oft wenig kennen. Aber der Schnellste gewinnt. Einfach den Lebenslauf oder gleich das xing-Profil hinschicken und dann gucken, ob man der Erste war. Nun, seit einiger Zeit ist der Boden sehr aufgewühlt, das Wasser ist trübe und die schlauen Kandidaten verstecken sich gekonnt im Schilf oder wandern in einen anderen Teich ab.

Aber die Gründelente kennt natürlich die Verstecke und sie geht ab und zu mal schnattern.

P.S. Schön wäre es natürlich, wenn die Berufsträger auf ihren Uferbänken mal mitsingen würden.

 

Zukunft denken: loslassen – fliegen – ankommen

Zukunftsdenken

Ein Zukunftskongress ist im Vergleich zu anderen Tagungen, auf denen man sich zu vergangenen Themen und gegenwärtigen Problemen verständigt, eine entspannte und beflügelnde Sache. Einem werden keine Regeln, Schuldzuweisungen und Ist-so-Stakkatos lustlos vorgetragen, sondern es werden Ideen, Inspirationen, Visionen, Möglichkeiten und Chancen eröffnet. Man spürt Begeisterung, Enthusiasmus, Gründerspirit und Energie. Aber ein Zukunftskongress dauert nur zwei Tage, zwei Tage weit weg vom eigenen Büro und dem Tagesgeschäft –  in netter Atmosphäre, bester Gesellschaft und launiger Stimmung. Und danach?

Die Zukunft ist vor der Tür

Das Grau holt den ein oder anderen schnell wieder ein. Das ist ja alles ganz nett, das mit dieser Zukunft, aber wir hier an der Basis müssen erst mal unsere Arbeit erledigen, uns um die Mandanten kümmern und die Fälle bearbeiten. Und schon geht die Zukunftstür leise wieder zu. Die Zukunft macht auch Angst, Veränderung ist anstrengend und birgt immer auch ein Risiko. Außerdem ist die Zukunft ja auch nicht zu Ende gedacht. Wenn man sie einfach so installieren könnte, wie eine von diesen neuen Kanzleisoftwareversionen, die Dokumente und selbst Fundstellen erkennen, systematisieren und speichern, dann könnte man überlegen, ob man die Zukunft nicht einfach in der Kanzlei installiert. Stecker rein und fertig, möglichst mit Garantie und Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Sicher eine Frage des Preises, aber unter diesen Voraussetzungen würde man sich die Zukunft auch was kosten lassen. Aber davon war auf dem Kongress keine Rede.

Zukunft denken lernen

Und die zwei Tage waren auch viel zu kurz, um Zukunftsdenken zu lernen, um zu üben, seine Gedanken fliegen zu lassen – wie einen Ballon. Denn um zu fliegen, muss man zunächst Ballast abwerfen: Gewohnheit, Trägheit, Abhängigkeit und Angst. Und dann muss man ein Feuer entfachen, damit der Ballon, gefüllt mit Wünschen, Ideen und Vorstellungen, auch aufsteigen kann. Das Feuer muss man unter Kontrolle halten, denn gepuscht von der jubelnden Menge kann man schnell zu viel Fahrt aufnehmen und am nächsten Hindernis zerschellen. Man braucht ein Ziel. Die Zukunft ist kein Ziel, je nachdem, wie Sie selbst Zukunft denken und gestalten, wird sie aussehen – Ihre ganz persönliche Zukunft.

Aber man kann  nicht allein in die Zukunft reisen, man muss die anderen mitnehmen. Auch die, die nicht auf dem Zukunftskongress waren und die ganze Aufbruchsstimmung vielleicht gar nicht verstehen und einfach als heiße Lust abtun. Was bleibt nach dem Kongress von Zukunft? Wie können Sie das Feuer weiter brennen lassen und den frischen Wind in den Alltag bringen? Gehen Sie vor die Tür, entfesseln Sie Ihre Vorstellungskraft und stellen Sie Fragen.

Zukunft? Fragen, nichts als Fragen:

  • Was erwarte ich von der Zukunft?
  • Was ist möglich, was ist machbar, was ist überhaupt gewollt?
  • Soll ich schneller werden oder besser?
  • Was erwartet der Mandant?
  • Was macht mein Wettbewerber in der Zukunft?
  • Soll ich abwarten, mitmachen oder eher voranpreschen?
  • Wer wird mich in die Zukunft begleiten?
  • Heißt meine Assistentin in der Zukunft Cloudia oder beA?
  • Ist Leverton mein neuer Associate?
  • Wird das Richteramt am Ende schneller digitalisiert als der Anwaltsberuf?
  • Sollte ich mich doch lieber auf die Gegenwart konzentrieren, um die Zukunft zu erleben?

Die Liste ist beliebig erweiterbar. Legen Sie sich in die Sonne und lassen Sie Ihre Gedanken fliegen.

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Audit, Zertifizierung

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Qualität kommt von Quälen

Das klingt zwar old school, stimmt aber leider. Übrigens ist das auch der Grund, warum es im November keinen Newsletter gab. Ich war im Audit. Haben Sie Ihre täglichen Arbeitsschritte schon mal in einer SmartArt Grafik abgebildet, Ihre Beratungsziele in Kennzahlen verschlüsselt und den Umgang mit Fehlern einer externen Person nachvollziehbar erklärt? Herzlichen Glückwunsch, dann haben auch Sie ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Falls Sie Ihr QM-Handbuch tatsächlich selbst geschrieben haben, dann haben Sie ein gutes Stück Arbeit geleistet und alle Arbeitsabläufe und  -prozesse in Ihrer Kanzlei oder Firma gut durchleuchtet. Sie haben Verantwortlichkeiten und Zugriffsrechte geklärt, Kommunikationsflüsse identifiziert und dabei so manche Stelle gefunden, wo es hakt oder klemmt. Nun wissen Sie, wo und wann Sie Regeln beachten müssen, wer wann welche Informationen braucht oder abliefern muss. Jedes gelenkte Dokument hat eine festgelegte Nummer und wird archiviert und aktualisiert. Sie arbeiten mit Vorlagen, Ihre Mitarbeiter wissen Bescheid und handeln nach definierten Vorgaben und internen Regeln. Die Neuen bekommen das QM-Handbuch zum Einlesen. Falls Sie sich jetzt gerade fragen, was das alles zu bedeuten hat, dann sind Sie wohl noch nicht zertifiziert. An der Stelle ist zu erwähnen, dass das fachlich kein Makel ist, denn die gängige Zertifizierung nach DIN 9001 betrifft das Qualitätsmanagement und die Kundenorientierung Ihrer Arbeitsorganisation, nicht die Qualität Ihrer erbrachten Dienst- oder Beratungsleistung. Dennoch ist eine Zertifizierung ein Qualitätssiegel und nicht nur für Ihre Kunden von Vorteil. Wer einmal so tief in seine Organisationsstruktur ein- oder abgestiegen ist, der arbeitet professioneller, effizienter, sicherer und kundenorientierter und entwickelt dabei einen Blick für Arbeitsabläufe oder Engpässe. Im besten Fall entfaltet sich dabei innerhalb der Organisation auch die Wahrnehmung für das, was der Einzelne im Team und im Unternehmen tut.

Mit Leiden zum Leitbild

Die, bei einer Zertifizierung zwingend geforderte, Festlegung eines Leitbildes für die Firma oder Kanzlei setzt einen internen Prozess in Gang, der, vorausgesetzt er wird gut geführt, strategisch begleitet und kommunikativ vermittelt, zu einem gemeinsamen Ziel und einer langfristigen Strategie führen kann. Man hätte dann auch endlich mal was, was man als Alleinstellungsmerkmal und Unternehmenskultur auf die Homepage schreiben könnte. Allerdings ist das ein Weg voller Leiden, denn man steckt erfahrungsgemäß so tief im Tagesgeschäft, dass man sich da nicht noch in langwierige Diskussionen verstricken kann. Und wer soll dieses Leitbild denn festlegen? Der Chef, die Partner, die Mitarbeiter womöglich? Kommen Sie nicht auf die Idee, Ihre Marketingagentur zu fragen. Worthülsen und Phrasen sind als Leitbild völlig ungeeignet. Wenn Sie einen externen Berater mit ins Boot nehmen, dann sollte der die richtigen Fragen stellen und den Prozess nur moderieren. Zu sich selbst finden müssen Sie selbst. In diesem Sinne ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems eine Chance, sich über gemeinsame Ziele, Strategien und Verhaltensweisen (!) zu verständigen und bestenfalls einen Konsens zu finden. Sinnvoll ist die Vorbereitung eines Audits aber auch in anderer Hinsicht. Denn in der Erwartung von beA ist es sehr nützlich, sich einmal mit den internen Prozessen zu beschäftigen, denn auch beA will wissen, wer was darf im Arbeitsablauf. Die Zeichen aus Brüssel sprechen zudem dafür, dass auch in der Kanzleilandschaft die Zertifizierung des QM-Systems in den nächsten Jahren viel mehr als eine Marketingmaßnahme sein wird. In einigen Fällen ist eine Zertifizierung auch heute schon erforderlich. Immer dann, wenn ein geförderter Topf geöffnet wird oder man sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen möchte, wird eine Zertifizierung verlangt.

Träger der Arbeitsförderung nach AZAV und ISO:9001 

Für private Personalvermittler hat der Gesetzgeber die Zertifizierungsrichtlinien sogar noch erhöht, aber dafür auch die Möglichkeit geschaffen, sich als zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach AZAV von anderen Marktteilnehmern maßgeblich zu unterscheiden. Im Jahr 2012 hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Arbeitsförderung, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden und von ihr vergeben werden können. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III können ausschließlich durch zugelassene Träger geleistet werden. Die Zertifizierung beinhaltet die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Träger. Darüber hinaus können einzelne Maßnahmen der Arbeitsförderung und Weiterbildung zertifiziert werden. Sie werden damit von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Geprüft werden im Audit u.a. die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die personelle und fachliche Eignung des Bildungsträgers sowie die Vertragsbedingungen für die Teilnehmer.

Zertifizierte Maßnahme 

LegalProfession ist seit 2014 zertifiziert und als Träger der Arbeitsförderung zugelassen. Da nun das 1. Überwachungsaudit überstanden ist, ist auch wieder Zeit für den Newsletter. In der Januarausgabe werde ich über die erste zertifizierte Einzelmaßnahme berichten. Sie richtet sich an alle, die sich im neuen Jahr beruflich verändern wollen oder müssen. Hier weiter lesen:

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Unternehmerfrühstück

Unternehmerfrühstück
Unternehmerfrühstück. Üppiges Frühstück und spärlicher Nachwuchs.

Wenn sich Unternehmer zum Frühstück verabreden, dann ist die Diskussion oft heißer als der Kaffee. Das reichhaltige Buffet erscheint schnell nebensächlich, weil den Anwesenden einfach die Muße fehlt, um ausgiebig zu frühstücken. Da kann sich der Service noch so viel Mühe geben, der Nachwuchsmangel liegt den Unternehmern wie Blei im Magen. Einiges stößt ihnen offenbar sauer auf, wie die schnell einsetzende Diskussion zeigte.

Unternehmer Wirtschaftskreis Berlin Pankow

Der BVMW e.V. der Hauptstadtregion Nord und der Wirtschaftskreis Berlin-Pankow hatten am 04.09.2015 zum IV. politischen Unternehmerfrühstück Bezirksstadträtin und Leiterin der Abteilung Jugend und Facility Management Frau Christine Keil als Gast geladen und 30 UnternehmerInnen die Möglichkeit geboten, direkt die Themen anzusprechen, die ihnen zum Thema Bildung und Ausbildung in Pankow auf der Seele brennen. Frau Keil, Schirmherrin der „Ausbildungsoffensive Pankow“, gab ihnen einen Überblick zur Thematik und informierte über die Nachwuchssituation des Bezirks Pankow, der angesichts der wachsenden Einwohnerzahl, (384.367 Einwohner per 31. Dezember 2014) so manch deutsche Kleinstadt in den Schatten stellt. Frau Keil berichtete freudig von mehr Kindern, mehr Kitaplätzen, mehr Schülern und mehr Schulabgängern und das auch in den kommenden Jahren. Von mehr Auszubildenden konnte sie leider nicht berichten. Die spärlichen Zahlen lieferten die anwesenden UnternehmerInnen mit eindrucksvollen Beispielen. Dass ein Zahnarzt, der in seiner Praxis bereits 60 Auszubildende auf den Weg gebracht hat, früher aus 120 Bewerbungen auswählen konnte, heute gerade noch zwei Bewerbungen bekommt, lässt einen doch eher vorsichtig ins Körnerbrötchen beißen.

Lücke zwischen Schule und Wirtschaft

Wenn man heute nicht von Berufseinstieg sondern von Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit spricht, dann ahnt man, dass da eine gewaltige Lücke klafft und zwar zwischen Schule und Wirtschaft, zwischen Anspruch und Anforderung und zwischen Reifeprüfung und Ausbildungsreife. Von dem schulischen Anspruch, jeden mitzunehmen und in das Schulsystem zu inkludieren, sind wir in der Ausbildung noch weit entfernt. Aber die Diskussionsrunde hat auch gezeigt, dass es viel Initiativen, Offensiven, Förderungen, Projekte und Kampagnen gibt, die an einem Unternehmeralltag auch vorbeirauschen können, zum Beispiel die Assistierte Ausbildung ein Projekt des BIBB zur Überwindung  der Kluft zwischen den Anforderungen der Betriebe und den Voraussetzungen der Jugendlichen. Das Thema Ausbildungsförderung muss noch viel stärker in den Fokus und Aufgabenbereich der Personalverantwortlichen rücken, denn es ist schon eine Herausforderung, mit allen Verantwortlichen und Beteiligten in Kontakt zu treten und in Verbindung zu bleiben. Begrüßenswert ist deshalb die Kooperation zwischen Schule, Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendhilfe in Sachen beruflicher Orientierung und Integration, wie sie auch in Pankow angestrebt wird. Aber es genügt nicht, die Jugendlichen zu informieren, auch die Berater müssen auf die Realität vorbereitet werden. Und so ist das Pankower Lehrer-Praktikum, mit der Heinz-Brandt-Oberschule ein toller Beitrag für einen praxistauglichen und lebensnahen Unterricht! Lehrer gehen für einige Tage in die Pankower Unternehmen und lernen den Unternehmens- sowie den Unternehmeralltag kennen. Sie werden übrigens angehalten, einen ausführlichen Paktikumsbericht zu schreiben.

An dieser Stelle herzlichen Dank an Myer´s Hotel im Berliner Prenzl´berg!

Wie werde ich Anwaltsgehilfe

Anwaltsgehilfen, Opa und der Mindestlohn – der wie werde ich Anwaltsgehilfin?

Im Anwaltsuniversum bedient man sich zur flächendeckenden Nachwuchswerbung gern der Regionalpresse. Damit erreicht man den Azubi zwischen Märkisch Oderland und Nordhessen heute ganz bequem im Internet. Weniger medienkundige Eltern und Großeltern können die Artikel auch wie gewohnt ausschneiden, weitergeben und abheften. Da kommt Opa auch schon durch den Garten geschlurft und wirft das Hamburger Abendblatt vom 10.07.2015 auf den Kaffeetisch, es landet direkt neben dem Pflaumenkuchen.

„Hier, du weißt doch nicht, was du werden willst. Die suchen Anwaltsgehilfen. Im Nachbardorf gibt es einen Anwalt. Das ist zwar nicht üppig mit 1.300 Euro Einstiegsgehalt, aber die Rechthaberei liegt dir ja offensichtlich.“

Regina, die Enkelin, geht davon aus, dass Opa wieder mal von alten Zeiten erzählt oder im Archiv gewühlt hat und sie wird definitiv keine Gehilfin. „Hast wohl noch nichts vom Mindestlohn gehört, Opa?“

„Das gilt wohl für Anwälte nicht, denn es steht ja hier so in der Zeitung, außerdem hat das ein Herr vom Arbeitsamt gesagt. Dafür kann man sich bei der Ausbildung zwischen Gesetzestexten wohlfühlen, meint er.“

„Das muss man wohl dann auch bei dem Lohn. Vor allem sollte man die Gesetze kennen, die man erlässt, zum Beispiel das MiLoG. Ich werde Jura studieren, bist du zufrieden?“

Opa schlägt mit der Zeitung nach den Wespen. „Hier steht, dass ein Anwalt ohne Fachangestellten gar nicht als Anwalt arbeiten könnte.“

„Ach, deshalb wird man so fürstlich entlohnt und muss dann auch noch den Anwalt an die Fristen erinnern.“

„Diese Jugend…“ brabbelt der Alte und schlurft ins Haus. Den Zeitungsartikel legt er sorgsam in seine Schublade.

Nach zwölf Tagen, am 22.07.2015, wurde der Artikel im Netz flächendeckend berichtigt. Die Sache mit dem Mindestlohn ist nun auch den Anwälten aufgefallen und wurde auf den Cent genau korrigiert. Genauigkeit ist übrigens wichtig in dem Beruf, das erhöht die Jobchancen, wie man lesen kann.

„Nach der Ausbildung beginnt das Einstiegsgehalt beim Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde – laut Deutschem Anwaltverein also mindestens 1473,30 Euro pro Monat.“

Aus den Anwaltsgehilfen wurden im Titel nun Anwaltsfachangestellte, was nicht korrekt, aber schon besser ist. In der ReNoPatAusbV kann man die vier verbindlichen Berufsbezeichnungen dieser Berufsgruppe übrigens nachlesen.Regina fragt sich noch, warum die zitierte Azubine im dritten Lehrjahr schon 23 Jahre alt ist. Sie wird doch nicht ihr Jurastudium geschmissen haben? Eigentlich ging es in der Pressemitteilung ja wohl um die neue Ausbildungsverordnung der ReNoPat-Berufe von 29.09.2014, die leider gar nicht hilft, wenn keiner weiß, wie man Gehilfe wird.