Gehaltscoaching

Mitarbeiter Buchhaltung

Blicken Sie nach oben!

Das Vorstellungsgespräch nähert sich dem Ende. Eigentlich ist es sogar besser gelaufen als gedacht. Sie haben ein gutes Gefühl, denn Sie konnten alle Fragen beantworten und von Ihren Erfahrungen berichten. In manchen Dingen konnten Sie sogar ganz gut punkten. Sie blicken Ihrem Gegenüber lächelnd in die Augen und hören auch schon die befürchtete Frage:

Wo liegen Ihre Gehaltsvorstellungen? Was möchten Sie verdienen?

Ihr Blick senkt sich und Sie zögern: „Ich habe mich natürlich im Internet informiert. Also, so viel findet man dazu ja nicht. Die Angaben gehen da auch ganz schön weit auseinander. Aber ich denke, dass der Durchschnitt so bei 40.000 € liegt? Und ich habe gedacht, dass ich so zwischen 36.000 und 40.000 € verdienen möchte?“ Sie blicken ihn fragend an. War das zu viel? Warum zieht er die Augenbrauen so komisch nach oben? Gleich darauf hören Sie die zweite Frage:

Warum meinen Sie, dass Sie das verdienen? Warum sollten für Sie bezahlten?

Sie fühlen, dass Sie etwas rot werden oder eher blass? Sie können ihm jetzt unmöglich in die Augen schauen. Sie blicken einfach an ihm vorbei und sagen leise: „Also, ich habe das mal durchgerechnet, ich brauche das Geld einfach. Schließlich habe ich ja auch Verbindlichkeiten.“

Das sagen Sie natürlich nicht wirklich, denn das wäre die schlechteste aller möglichen Antworten. Sie werden schließlich von Ihrem Arbeitgeber nicht bezahlt, weil Sie das Geld brauchen. Sie werden für Ihre zu erbringende Leistung bezahlt.

Was leisten Sie im Job? Was ist Ihre Arbeit wert?

Keine Ahnung, denken Sie, aber Sie haben ja den Ausbildungsabschluss und dann auch noch das Studium. Das ist richtig, aber nicht die Antwort auf die Frage.

Dieses Szenario, was natürlich frei erdacht ist, könnte man noch lange weiterführen. Und das sollten Sie auch tun, um gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen. Es heißt ja nicht umsonst GehaltsVERHANDLUNG.

Bekommen Sie am Ende eines Vorstellungsgespräches wirklich das Gehalt, das Sie verdienen?

Die geschickte Gehaltsverhandlung beim Berufseinstieg oder im Rahmen eines Jobwechsels entscheidet nicht nur über Ihr Einstiegsgehalt, sondern auch über die weitere Gehaltsentwicklung. Es ist wesentlich schwieriger eine Gehaltssteigerung auszuhandeln, wenn man bereits im Unternehmen ist. Hinzu kommt, dass Geld nicht alles ist, schließlich wollen Sie auch noch Ihren Urlaub, einen Homeofficetag und Incentives verhandeln.

Nutzen Sie das Vorstellungsgespräch für eine Gehaltsverhandlung in Ihrem Sinne. Blicken Sie nach oben!

Unsere Angebote zum Gehaltscoaching:

Gehaltscoaching für Bewerber 
  • Wir bieten unseren Bewerbern im Rahmen der Personalvermittlung ein kostenfreies Gehaltscoaching.
  • Wir bereiten Sie auf die Vorstellungsgespräche bei unseren Kunden vor.
  • Wir finden Argumente und eine für Sie passende Strategie.
  • Wir trainieren die Situation.
Gehaltscoaching für Selbstzahler
  • Sie sind selbst in der Bewerbungsphase und möchten sich auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten.
  • Sie wollen im Mitarbeitergespräch eine Gehaltserhöhung erreichen.
  • Sie möchten sich Homeoffice, Urlaubstage oder Incentives aushandeln.
  • Wir beraten, coachen und trainieren situationsbezogen. Fragen Sie nach einem individuellen Angebot.
Gahltscoaching im Rahmen einer geförderten AZAV-Maßnahme
  • Sie nehmen an der Maßnahme „Marktpositionierung“ zur Aktivierung und Vermittlung teil.
  • Das Gehaltscoaching ist Teil des Moduls Bewerbungstraining.
  • Die Finanzierung erfolgt über den AVGS der Bundesagentur für Arbeit.
  • Als zugelassener Träger der Arbeitsförderung beraten wir Sie gern zur Antragstellung.

Jeder an seinem Stammtisch

ReNo Stammtisch Berlin
ReNo Stammtisch Berlin feiert das 1. Jahr

Während die Rechtsanwälte und Notare beim Frankfurter Äppelwoi, einer Münchner Maß, Berliner Pils oder einem Hamburger Tee mit Rum an ihren Stammtischen darüber klagen, dass es keine ReNo´s, ReFa´s und schon gar keine NoFa´s mehr gibt, sitzen die gesuchten Fachkräfte an ihren eigenen Stammtischen und plaudern bei einem Cocktail über den üblichen Kanzleialltag, ihren Anwalt, beA und zu späterer Stunde über Kleider, Kinder und Katzen. So wie gestern in einem Irish Pub in Berlin Moabit. Seit November 2018 gibt es den Berliner ReNo-Stammtisch, angeregt durch bereits fest etablierte Treffen in Frankfurt am Main, Hamburg, Itzehoe oder Lübeck. Initiiert werden die Berufsgruppentreffen von Mitgliedern der Landesverbände des ReNo Bundesverbandes. Nun ist Berlin Brandenburg auch schon ein Jahr dabei.

Anwälte müssen draußen bleiben

Die Anwälte begrüßen die Treffen, obwohl sie wissen, dass sie hier nie Zugang finden werden. Jeder hat seinen Stammtisch. Hier müssen Anwälte draußen bleiben. Also wünscht man seiner ReNo viel Vergnügen, sie sollte sich ruhig mal was gönnen. Und – nur wenn es sich zufällig ergibt – kann sie ja mal in die Runde werfen, dass die Kanzlei dringend eine Rechtsanwaltsfachangestellte und der Notar schon lange eine Notarfachangestellte sucht. Man ist sich sicher, dass bei diesen Treffen doch bestimmt auch die ein oder andere Wechselwillige sitzt, es sind doch so viele unzufrieden im Job. Wichtig ist nur, dass man an dem Tag des Netzwerktreffens ganz besonders nett zu seiner Fachkraft ist, schließlich soll sie ja Werbung machen für ihre Kanzlei und nur Gutes von ihrem Chef berichten. Und so war es dann auch gestern an dem dicht besetzten Tisch. Man konnte auch wieder neue Gesichter begrüßen und wird für das nächste Treffen in zwei Monaten auch etwas großzügiger reservieren. Alle zwei Monate wollen sich die Kanzleimitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen, ja es gibt auch Männer in der Berufsgruppe. Aber nun kommen erst einmal die Kanzleiweihnachtsfeiern begleitet von Jahresabschlüssen, Fristabläufen zum Jahresende und drohender Verjährung.

Aber im Januar 2020 werden sich die ReNo´s wieder an ihrem Stammtisch treffen und mit einem Schlückchen Sekt die vergangenen Kanzleiweihnachtsfeiern auswerten. In dem Sinne sollten sich die Rechtsanwälte zum Jahresabschluss spendabel, zuvorkommend und respektvoll zeigen. Denn eins ist sicher, auch im kommenden Jahr werden noch ReNos gesucht. Und die bekommt man heute nur noch auf Empfehlung.

Zukunft denken: loslassen – fliegen – ankommen

Wünsche fliegen lassen, Zukunft denken, Ziel erreichen

So ein Zukunftskongress ist, im Vergleich zu anderen Tagungen, auf denen man sich zu vergangenen Themen und gegenwärtigen Problemen verständigt, eine entspannte und beflügelnde Sache. Einem werden keine Regeln, Schuldzuweisungen und Ist-so-Stakkatos lustlos vorgetragen, sondern es werden Ideen, Inspirationen, Visionen, Möglichkeiten und Chancen eröffnet. Man spürt Begeisterung, Enthusiasmus, Gründerspirit und Energie. Aber ein Zukunftskongress dauert nur zwei Tage, zwei Tage weit weg vom eigenen Büro und dem Tagesgeschäft –  in netter Atmosphäre, bester Gesellschaft und launiger Stimmung. Und danach?

Die Zukunft ist vor der Türfotolia_105449290

Das Grau holt den ein oder anderen schnell wieder ein. Das ist ja alles ganz nett, das mit dieser Zukunft, aber wir hier an der Basis müssen erst mal unsere Arbeit erledigen, uns um die Mandanten kümmern und die Fälle bearbeiten. Und schon geht die Zukunftstür leise wieder zu. Die Zukunft macht auch Angst, Veränderung ist anstrengend und birgt immer auch ein Risiko. Außerdem ist die Zukunft ja auch nicht zu Ende gedacht. Wenn man sie einfach so installieren könnte, wie eine von diesen neuen Kanzleisoftwareversionen, die Dokumente und selbst Fundstellen erkennen, systematisieren und speichern, dann könnte man überlegen, ob man die Zukunft nicht einfach in der Kanzlei installiert. Stecker rein und fertig, möglichst mit Garantie und Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Sicher eine Frage des Preises, aber unter diesen Voraussetzungen würde man sich die Zukunft auch was kosten lassen. Aber davon war auf dem Kongress keine Rede.

Zukunft denken lernen

Und die zwei Tage waren auch viel zu kurz, um Zukunftsdenken zu lernen, um zu üben, seine Gedanken fliegen zu lassen – wie einen Ballon. Denn um zu fliegen, muss man zunächst Ballast abwerfen: Gewohnheit, Trägheit, Abhängigkeit und Angst. Und dann muss man ein Feuer entfachen, damit der Ballon, gefüllt mit Wünschen, Ideen und Vorstellungen, auch aufsteigen kann. Das Feuer muss man unter Kontrolle halten, denn gepuscht von der jubelnden Menge kann man schnell zu viel Fahrt aufnehmen und am nächsten Hindernis zerschellen. Man braucht ein Ziel. Die Zukunft ist kein Ziel, je nachdem, wie Sie selbst Zukunft denken und gestalten, wird sie aussehen – Ihre ganz persönliche Zukunft.

Aber man kann  nicht allein in die Zukunft reisen, man muss die anderen mitnehmen. Auch die, die nicht auf dem Zukunftskongress waren und die ganze Aufbruchsstimmung vielleicht gar nicht verstehen und einfach als heiße Lust abtun. Was bleibt nach dem Kongress von Zukunft? Wie können Sie das Feuer weiter brennen lassen und den frischen Wind in den Alltag bringen? Gehen Sie vor die Tür, entfesseln Sie Ihre Vorstellungskraft und stellen Sie Fragen.

Zukunft? Fragen, nichts als Fragen:

  • Was erwarte ich von der Zukunft?
  • Was ist möglich, was ist machbar, was ist überhaupt gewollt?
  • Soll ich schneller werden oder besser?
  • Was erwartet der Mandant?
  • Was macht mein Wettbewerber in der Zukunft?
  • Soll ich abwarten, mitmachen oder eher voranpreschen?
  • Wer wird mich in die Zukunft begleiten?
  • Heißt meine Assistentin in der Zukunft Cloudia oder beA?
  • Ist Leverton mein neuer Associate?
  • Wird das Richteramt am Ende schneller digitalisiert als der Anwaltsberuf?
  • Sollte ich mich doch lieber auf die Gegenwart konzentrieren, um die Zukunft zu erleben?

Die Liste ist beliebig erweiterbar. Legen Sie sich in die Sonne und lassen Sie Ihre Gedanken fliegen.

Gut gerutscht, gesprungen oder geflogen?

Hatten Sie einen guten Rutsch? Sind Sie gut gelandet?

Man kann ja auf unterschiedliche Art und Weise ins neue Jahr kommen. Man kann so reinrutschen und noch im Februar das Gefühl haben, es ist alles beim Alten. Man kann sich viel vornehmen, den Absprung wagen und schon in den ersten Wochen des Jahres eine Punktlandung hinlegen. Man kann aber auch fliegen – und auch das auf unterschiedliche Weise. Entweder hat man sich zu viel vorgenommen, ist zu hoch geflogen und legt eine Bruchlandung hin, dann heißt es: aufstehen, Krone richten und weiter gehen. Oder man fliegt über das Ziel hinaus, dann muss man sich erst einmal sammeln und neu orientieren.
Man kann aber auch fliegen – einfach so – unerwartet, unverschuldet und fast unbemerkt. Dann steht man da, am Anfang des Jahres, es ist kalt, nass und dunkel. Eigentlich wollte man in den Urlaub fliegen und nun zieht man eine Wartenummer.
Trotz aller Berichte über Nachwuchs- und Fachkräftemangel, von freien Ausbildungsplätzen und unbesetzten Arbeitsstellen, gibt es sie, die Menschen, die ihren Job verlieren, deren Stelle nicht verlängert wurde, die sich von Praktikum zu Praktikum hangeln und die, die keiner ausbilden möchte.

Allen, die noch nicht gelandet, die ausgerutscht oder geflogen sind, stehe ich auch in diesem Jahr mit Rat, Unterstützung und einer geförderten Maßnahme zur Verfügung.

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Audit, Zertifizierung

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Qualität kommt von Quälen

Das klingt zwar old school, stimmt aber leider. Übrigens ist das auch der Grund, warum es im November keinen Newsletter gab. Ich war im Audit. Haben Sie Ihre täglichen Arbeitsschritte schon mal in einer SmartArt Grafik abgebildet, Ihre Beratungsziele in Kennzahlen verschlüsselt und den Umgang mit Fehlern einer externen Person nachvollziehbar erklärt? Herzlichen Glückwunsch, dann haben auch Sie ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Falls Sie Ihr QM-Handbuch tatsächlich selbst geschrieben haben, dann haben Sie ein gutes Stück Arbeit geleistet und alle Arbeitsabläufe und  -prozesse in Ihrer Kanzlei oder Firma gut durchleuchtet. Sie haben Verantwortlichkeiten und Zugriffsrechte geklärt, Kommunikationsflüsse identifiziert und dabei so manche Stelle gefunden, wo es hakt oder klemmt. Nun wissen Sie, wo und wann Sie Regeln beachten müssen, wer wann welche Informationen braucht oder abliefern muss. Jedes gelenkte Dokument hat eine festgelegte Nummer und wird archiviert und aktualisiert. Sie arbeiten mit Vorlagen, Ihre Mitarbeiter wissen Bescheid und handeln nach definierten Vorgaben und internen Regeln. Die Neuen bekommen das QM-Handbuch zum Einlesen. Falls Sie sich jetzt gerade fragen, was das alles zu bedeuten hat, dann sind Sie wohl noch nicht zertifiziert. An der Stelle ist zu erwähnen, dass das fachlich kein Makel ist, denn die gängige Zertifizierung nach DIN 9001 betrifft das Qualitätsmanagement und die Kundenorientierung Ihrer Arbeitsorganisation, nicht die Qualität Ihrer erbrachten Dienst- oder Beratungsleistung. Dennoch ist eine Zertifizierung ein Qualitätssiegel und nicht nur für Ihre Kunden von Vorteil. Wer einmal so tief in seine Organisationsstruktur ein- oder abgestiegen ist, der arbeitet professioneller, effizienter, sicherer und kundenorientierter und entwickelt dabei einen Blick für Arbeitsabläufe oder Engpässe. Im besten Fall entfaltet sich dabei innerhalb der Organisation auch die Wahrnehmung für das, was der Einzelne im Team und im Unternehmen tut.

Mit Leiden zum Leitbild

Die, bei einer Zertifizierung zwingend geforderte, Festlegung eines Leitbildes für die Firma oder Kanzlei setzt einen internen Prozess in Gang, der, vorausgesetzt er wird gut geführt, strategisch begleitet und kommunikativ vermittelt, zu einem gemeinsamen Ziel und einer langfristigen Strategie führen kann. Man hätte dann auch endlich mal was, was man als Alleinstellungsmerkmal und Unternehmenskultur auf die Homepage schreiben könnte. Allerdings ist das ein Weg voller Leiden, denn man steckt erfahrungsgemäß so tief im Tagesgeschäft, dass man sich da nicht noch in langwierige Diskussionen verstricken kann. Und wer soll dieses Leitbild denn festlegen? Der Chef, die Partner, die Mitarbeiter womöglich? Kommen Sie nicht auf die Idee, Ihre Marketingagentur zu fragen. Worthülsen und Phrasen sind als Leitbild völlig ungeeignet. Wenn Sie einen externen Berater mit ins Boot nehmen, dann sollte der die richtigen Fragen stellen und den Prozess nur moderieren. Zu sich selbst finden müssen Sie selbst. In diesem Sinne ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems eine Chance, sich über gemeinsame Ziele, Strategien und Verhaltensweisen (!) zu verständigen und bestenfalls einen Konsens zu finden. Sinnvoll ist die Vorbereitung eines Audits aber auch in anderer Hinsicht. Denn in der Erwartung von beA ist es sehr nützlich, sich einmal mit den internen Prozessen zu beschäftigen, denn auch beA will wissen, wer was darf im Arbeitsablauf. Die Zeichen aus Brüssel sprechen zudem dafür, dass auch in der Kanzleilandschaft die Zertifizierung des QM-Systems in den nächsten Jahren viel mehr als eine Marketingmaßnahme sein wird. In einigen Fällen ist eine Zertifizierung auch heute schon erforderlich. Immer dann, wenn ein geförderter Topf geöffnet wird oder man sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen möchte, wird eine Zertifizierung verlangt.

Träger der Arbeitsförderung nach AZAV und ISO:9001 

Für private Personalvermittler hat der Gesetzgeber die Zertifizierungsrichtlinien sogar noch erhöht, aber dafür auch die Möglichkeit geschaffen, sich als zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach AZAV von anderen Marktteilnehmern maßgeblich zu unterscheiden. Im Jahr 2012 hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Arbeitsförderung, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden und von ihr vergeben werden können. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III können ausschließlich durch zugelassene Träger geleistet werden. Die Zertifizierung beinhaltet die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Träger. Darüber hinaus können einzelne Maßnahmen der Arbeitsförderung und Weiterbildung zertifiziert werden. Sie werden damit von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Geprüft werden im Audit u.a. die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die personelle und fachliche Eignung des Bildungsträgers sowie die Vertragsbedingungen für die Teilnehmer.

Zertifizierte Maßnahme 

LegalProfession ist seit 2014 zertifiziert und als Träger der Arbeitsförderung zugelassen. Da nun das 1. Überwachungsaudit überstanden ist, ist auch wieder Zeit für den Newsletter. In der Januarausgabe werde ich über die erste zertifizierte Einzelmaßnahme berichten. Sie richtet sich an alle, die sich im neuen Jahr beruflich verändern wollen oder müssen. Hier weiter lesen:

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Nutzen Sie den Sommer und springen Sie in unseren Pool

Nur Mut, wir warten am Beckenrand und sorgen dafür, dass Sie sicher eintauchen.

Sie haben im Sommer besseres zu tun, als sich um einen neuen Job zu kümmern? Ja, gerade deshalb sollten Sie schon einmal für den trüben Herbst vorsorgen. Tragen Sie sich in unseren geschützten Kandidaten-Pool ein, vergessen Sie dabei nicht, Ihre Präferenzen anzugeben. Schreiben Sie uns, welches berufliche Ziel Sie in der Zukunft anstreben. Wir sorgen dafür, dass Sie auf dem Weg dorthin nicht ins Schwimmen kommen. Berufseinsteiger bekommen von uns gern noch ein Paar Schwimmflügel.

Falls Sie Ihren Job verloren haben: Wir haben auch Rettungsringe!

Hier geht´s zum Pool: ⇒Kandidaten

Die langen Schatten der Partner

SchattenBis vor Kurzem war sie noch stolz auf ihren geradlinigen Lebenslauf: fast 30 Jahre Berufserfahrung, 15 Jahre Partnersekretärin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei,10 Jahre Assistenz bei einem Partner. Ihr Partner zählt bis heute zu den renommiertesten Rechtsanwälten in Deutschland, er ist bekannt, erfolgreich mit profunden Mandanten und bestens vernetzt in seiner Branche. Sie war immer etwas stolz auf ihn. Sie war eine der ersten fremdsprachlichen Anwaltsassistentinnen in Deutschland, sie hat die Fusionen und die Internationalisierung erlebt, aus den anfangs vier deutschen Namenspartnern ihrer Kanzlei wurde irgendwann eine LLP. Ihr Partner leitete 10 Jahre ein Dezernat einer der nun größten internationalen Wirtschaftssozietäten der Welt.

Als er ging, ist sie geblieben. Aber nun war sie die, von dem, der gegangen ist. Es kamen neue Anwälte und es kam ein neuer Partner. Nun war sie die, von dem von damals. Er hat sie nicht mitgenommen, aber ihre Zeit in der Kanzlei war sichtlich abgelaufen. Nach 15 Jahren Kanzleizugehörigkeit hat sie gekündigt. Sie wollte neu anfangen, mit Mitte 40. Sie war optimistisch, denn sie hatte ja ihren stringenten Lebenslauf und ein tadelloses Arbeitszeugnis. Da sollte sich doch schnell eine neue Chance bieten, schließlich hatte sie ja profunde Erfahrung. Sie hat sich als Partnersekretärin beworben, als Vorstands- und als Geschäftsführungsassistentin und man hat sie meistens eingeladen. Man zeigte sich stets sehr interessiert: „Ach, sie haben in Kanzlei XY gearbeitet, wie war das denn damals vor dem Jahr 2000? Sie haben für Partner Y gearbeitet, interessant. Haben sie da auch Herrn Z kennengelernt?“ Die Absagetexte waren in der Aussage dann alle gleich:

„Vielen Dank für das sehr interessante und überaus informative Gespräch. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen kein Angebot machen können. Wir sind aber sicher, dass Sie aufgrund Ihrer exzellenten Berufserfahrung bald eine neue Stelle finden.“

P.S. Eine Rechtsabteilung begründete die Absage mit „einer besonderen Konstellation“ – dort hat Herr Z gerade das Ressort übernommen.