Rechtsfachwirt und Notarfachwirt

Der „Geprüfte Rechtsfachwirt“ und der „Geprüfte Notarfachwirt“ sind in Deutschland anerkannte Fortbildungen für Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachangestellte.

Fortbildung zum Fachwirt im Fernstudium 

„Fachwirte“ haben in Deutschland eine lange Tradition und sind bislang in verschiedenen Branchen üblich. Außerhalb dieser Branchen, und vor allem im Ausland, sind sie allerdings kaum bekannt. Um eine internationale Vergleichbarkeit zu erlangen wird der „Fachwirt“ nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen mit dem Niveau 6 eingestuft. Er ist somit gleichrangig mit einem Meistertitel, mit dem Abschluss als Fachkaufmann und einem Bachelor Professional. Insbesondere die Gleichsetzung mit dem Bachelor ist nachzuvollziehen, absolvieren Sie doch ein Studium, bevor Sie zur Prüfung als Rechtsfachwirt oder Notarfachwirt vor die zuständige Kammer treten. Zur finanziellen Unterstützung können Sie das Meister-Bafög beantragen. Da diese Weiterbildung meist berufsbegleitend abgeleistet wird, kommen Sie dabei ganz schön ins Schwitzen.

geprüfter Rechtsfachwirt geprüfter Noatarfachwirt

Wenn Sie nach einem Bachelor Professional Recht oder Notariat streben, dann freuen wir uns auf Ihre Initiativbewerbung.

 

Berufserfahrung ist Voraussetzung 

Zulassungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss als Fachangestellte und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Patentbüro oder einem Notariat. Das Fernstudium ist kein Muss, wer sich ohne Theorie zur Prüfung traut, kann auch dies wagen. Wer länger als sechs Jahre in dem Berufsfeld tätig war, kann sich sogar ohne Ausbildungsabschluss der Prüfung stellen. Ob man sich die Belastung einer ca. zweijährigen Weiterbildung neben dem Job wirklich antut, muss man selbst entscheiden. Aber, dass Sie als gestandene ReFa oder NoFa auf Ihre berufliche Qualifizierung verzichten, weil Sie im Büro stets an der Belastungsgrenze arbeiten oder Überstunden leisten müssen, ist nicht zu akzeptieren.

Berufsbildungsgesetz fördert Qualifizierung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat im Auftrag der Bundesregierung mit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes BBiG zum 01.02.2020 die Weichen für die Förderung der berufliche Bildung gestellt. „Zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium wird dadurch besser sichtbar gemacht.“ Seit dem 1. Januar 2019 gilt zudem das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und regelt den erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung auch für beschäftigte Arbeitnehmer. In Abhängigkeit der Unternehmensgröße erhalten Unternehmen und Unternehmer stattliche Zuschüsse zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiter.

geprüfter Rechtsfachwirt – Bachelor Professional

Die früher übliche Bezeichnung „Bürovorsteher“ ist im Kanzleiumfeld immer weiniger zu finden und ein „Büroleiter“ muss nicht zwangsläufig einen Abschluss als geprüfter Rechtsfachwirt haben. Nach den international vergleichbaren Abschlüssen der höher qualifizierenden Berufsbildung sind die Fachwirte nun „Bachelor Professionals“. Ob diese etwas gestelzt daher kommende Bezeichnung tatsächlich dafür sorgt, dass man sich besser qualifiziert fühlt und andere nun auch wissen, was man kann, darf allerdings bezweifelt werden. Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt regelt bereits seit 2001 die Aufstiegsqualifizierung der Rechtsanwaltsfachangestellten und ist in ganz Deutschland verbindlich. Die Lehrinhalte und Lehrmethoden unterscheiden sich je nach Weiterbildungsanbieter. Fernstudiengänge werden sowohl vom ReNo Bundesverband, von Hochschulen wie der Beuth Hochschule für Technik in Berlin und Seminaranbietern wie der Soldan GmbH angeboten. Bei Soldan kann man auch eine Fortbildung zum geprüften Rechtsfachwirt und Notarfachwirt absolvieren.

geprüfter Notarfachwirt – nach Regeln der Bundesländer

Für den Notarfachwirt gibt es keine bundeseinheitliche Prüfungsordnung. Historisch gesehen ist die Amtsausübung der Notare in Deutschland sehr unterschiedlich, so gibt es in einigen Bundeländern Nur-Notare in anderen auch Anwaltsnotare und bis vor Ende 2017 gab es sogar Amtsnotare im Beamtenverhältnis. Und so haben sich auch unterschiedliche Weiterbildungsabschlüsse für die Angestellten entwickelt. Im Rheinland gibt es die Weiterbildung zum Notarfachassistenten und im Saarland die Qualifizierung zum Notarfachreferenten. Weitere Informationen finden Sie bei den Notarkammern der Länder. Im Sinne des Deutschen  Qualifikationsrahmens strebt die Bundesnotarkammer nun auch nach einer Vereinheitlichung der Weiterbildung für Notarfachangestellte. Nicht zuletzt, weil man mit einer Aufstiegsqualifikation auch die Attraktivität des Berufsbildes stärken möchte. Aber wie alles, was in Recht und Gesetz verankert werden muss, wird das wohl noch etwas dauern. Es bleibt zu hoffen, dass es dann noch genügend Notarfachangestellte gibt, die in dem Beruf bleiben und sich qualifizieren wollen.

Deutscher Rechts- und Notarfachwirttag

Als größte (einzige) bundesweite Weiterbildungsveranstaltung für die ReNo Berufsgruppe gilt der Deutsche Rechts- und Notarfachwirttag, der jährlich von Soldan ausgerichtet wird.