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LegalTech – Chance für Wirtschaftsjuristen

LegalTech Chance für Wirtschaftsjuristen

Legal Tech – eine Chance für Wirtschaftsjuristen

Legal Tech – Bedrohung, Hype oder Chance?

Seit einigen Jahren plagt deutsche Juristen die drängende Frage, ob die Vertreter ihres Berufsstandes durch die Digitalisierung in der Zukunft verzichtbar werden, ob sie um ihre Mandate, ihre Einnahmen und ihre Jobs bangen müssen? Vielleicht ist es nur ein Hype und das ganze Gerede von Chatbots und Blockchain geht an Deutschland vorbei, wenn man es nur lange genug aussitzt? Die Chancen stehen gar nicht so schlecht, denn schließlich haben wir in der Fläche längst nicht überall die technischen Voraussetzungen, um eine digitale Vollzeitverfügbarkeit zu gewährleisten. Mancherorts ist man immer noch froh, wenn zumindest das Fax funktioniert, um die Fristen bei Gericht einzuhalten.  Aber gehen wir einmal davon aus, dass der elektronische Postweg technisch möglich ist und beA funktioniert. Ist das schon Legal Tech? Hightech ist es jedenfalls nicht, was Atos dort geliefert hat, aber es ist wohl mehr als nur ein kurzfristiger Hype. An der digitalen Kommunikation führt kein Weg vorbei, wenn er auch zuweilen mühsam und langsam ist. Aber sollte die Digitalwirtschaft mit der prognostizierten künstlichen Intelligenz wirklich die Zukunft der Anwaltschaft bedrohen? Gegen ein bisschen mehr Intelligenz in dieser Welt wäre nichts einzuwenden, wobei ich mich persönlich lieber mit einem Menschen als mit einem Chatbot unterhalte. Aber sind KI, Chatbot und Blockchain jetzt wirklich die Feinde der Anwaltschaft? Ich vermute, dass das Aussitzen für den Anwalt viel gefährlicher ist, als ein beherzter Sprung auf die Datenautobahn, oder zeitgemäßer gesagt, in die Cloud. Da Anwälte aber berufsbedingt eher zu den Pessimisten zählen und sich die Anwaltschaft historisch gesehen nicht gerade als Zukunftstreiber hervorgetan hat, geistern zahlreiche Schreckensszenarien durch das Anwalt§universum. Aber die Mutigen unter ihnen sitzen auf Zukunftskongressen und Legal Tech Konferenzen, sie hören Vorträge von den Treibern der Legal Technology, wozu zahlreiche Softwareanbieter der Branche aber auch die ersten Startups der Legal Tech Szene zählen. Die Masse der 163.000 zugelassenen Rechtsanwälte wartet aber erst einmal ab. Atos, beA und die BRAK gießen fleißig Wasser auf ihre Mühlen.

Späte Nachfrage nach Wirtschaftsjuristen

Zwischen den treibenden BWLern der Legal-Tech-Startups und den abwartenden Volljuristen sitzt der Wirtschaftsjurist und wundert sich, dass plötzlich, nur 23 Jahre nach Gründung der ersten deutschen wirtschaftsrechtlichen Fakultät in Recklinghausen, sein juristischer Abschluss als Bachelor bzw. Master of Laws gefragt ist. Für die Absolventen grenzt es an ein Wunder, es gibt Stellenangebote sogar bei den renommierten Wirtschaftskanzleien. Dort wo die Mauer der Zulassung zur Anwaltschaft, das Beharren auf vollbefriedigende Examensnoten und das beständige Klopfen auf das Rechtsdienstleistungsgesetz die Türen seit Jahren versperrt hatte, werden nun Wirtschaftsjuristen gesucht. Aber auch in Unternehmen und in der noch jungen Startup Szene gibt es offensichtlich Verwendung für Absolventen des Wirtschaftsrechts.

Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Der erste Grund ist den Wirtschaftsjuristen hinlänglich bekannt, sie sind billiger zu bekommen als ein Volljurist. Interessanter ist aber der zweite Grund. Die Digitalisierung macht es möglich und erforderlich, die juristische Arbeit in kleine Segmente zu zerlegen, einzelne Prozesse zu standardisieren, Teile in Projekten abzuwickeln und außerhalb von Kanzleien anzubieten. Der Bereich des Transaction-Support-Lawyer oder Projekt-Juristen wächst und der Begriff Paralegal bekommt eine neue weitreichendere Bedeutung. Dennoch ist ein großer Teil des Kuchens an die Anwaltszulassung gebunden. Wenn auch der Bereich der anwaltlichen Beratung und die Vertretung vor Gericht langfristig ebenfalls von Veränderung gekennzeichnet sein werden, so werden sie doch weiterhin dem anwaltlichen Berufsrecht unterliegen und nach dessen Vorgaben behandelt werden müssen. Auf diesem Feld sollten sich die Rechtsanwälte hervortun, den bereits angestoßenen Anpassungsprozess des Berufsrechts begleiten, ihre Pflichten einhalten, die Rechte des Mandanten bewahren und zeitgemäße Dienstleistung anbieten. Hier braucht man übrigens auch in Zukunft noch die gut ausgebildete, geschulte und geübte Rechtsanwaltsfachangestellte. Im Prozessverfahrensrecht, im Gebühren- und Kostenrecht, in der Zwangsvollstreckung und nicht zuletzt im Fristenwesen ist sie nicht zu ersetzen, nicht einmal durch einen Wirtschaftsjuristen.

Digitalkompetenzen

Der Wirtschaftsjurist kann in Zeiten der Digitalisierung nun endlich mit dem betriebswirtschaftlichen Teil seines Studiums punkten und sich über die jahrelange Schmach eines „halben Juristen“ erheben. Die innovative Verbindung von Technologie und Recht innerhalb und außerhalb von Kanzleien unter Beachtung von betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfordert Wissen, aber vor allem Fähigkeiten und Erfahrungen, die der Volljurist nicht im Jurastudium erlernt und sehr selten im Referendariat erfahren hat. Wirtschaftliches Handeln, Prozessoptimierung, Projektsteuerung, Technikaffinität, Programmierkenntnisse, interdisziplinäre Zusammenarbeit, das Denken in Produkten und Kundenorientierung sind bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben unverzichtbar. Um nicht falsche Hoffnungen zu wecken, längst nicht jeder Absolvent eines wirtschaftsrechtlichen Studiums bringt all diese Fähigkeiten mit. Auch dieses Studium ist nicht ausreichend auf die Anforderungen der Digitalgesellschaft ausgerichtet. Zudem unterscheiden sich die Schwerpunkte der Bachelor- und Masterstudiengänge an den Universitäten und Hoch- und Fachschulen der Länder sehr stark voneinander. Dennoch sind der unternehmerische Fokus, die interdisziplinäre Arbeitsweise und die frühe Einbindung in die Team- und Projektarbeit gute Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Legal Tech Bereich. Allerdings müsste der Einsatz der Wirtschaftsjuristen nicht in abgegrenzten Nischen im Support der Anwälte verortet werden, sondern endlich auf eine konstruktive Zusammenarbeit ausgerichtet werden. Die Digitalwirtschaft ist viel zu komplex, als dass sie von einer Berufsspezies allein bewältigt werden könnte, da hilft auch kein Staatsexamen. Statt dafür zu plädieren, den Jurastudenten jetzt auch noch Programmierkenntnisse beizubringen, sollten man sie in interdisziplinärer Zusammenarbeit unterrichten. Ein bisschen mehr Respekt vor anderen Professionen und die frühe Erfahrung, dass man auch von anderen lernen kann, helfen später sicher bei der Kommunikation mit dem Support Lawyer der Kanzlei oder dem IT-Spezialisten der Rechtsabteilung.

Wirtschaftsjuristen in Legal Tech Startups

Obwohl sich der Markt öffnet, ist leider noch nicht zu erkennen, dass die Wirtschaftsjuristen nun ad hoc in die Legal Tech Szene streben und sich das Feld aktiv und freudig erschließen. Eher sind sie von den disruptiven Entwicklungen des Rechtsmarktes gefühlt wieder ausgeschlossen. Aktivitäten der Legal Tech Verbände, der Konferenzen, Tagungen und Touren durch die ersten Innovationszentren richten sich vornehmlich an Wirtschaftsanwälte. Ja, der kleine feine Unterschied zwischen Wirtschaftsjurist und Wirtschaftsanwalt ist immer noch die Zulassung zur Anwaltschaft. Die Teilnahme an den gut ausgestatteten Branchen- und Netzwerktreffen richten sich an die bewährte Zielgruppe der Wirtschaftsanwälte in den Wirtschaftskanzleien und Rechtsabteilungen und an die Studenten der Rechtswissenschaften in den Universitäten. Der Wirtschaftsjurist fühlt sich bis auf einige Ausnahmen, die persönlich den Zugang gefunden haben, zu dieser Klientel nicht zugehörig. Auch die Veröffentlichungen der Branche erreichen ihn kaum. Über 20 Jahre hat man dem Wirtschaftsjuristen zu verstehen gegeben, dass er ohne Zulassung draußen bleiben muss, nun wird er nicht so schnell von selbst anklopfen. Wirtschaftsjurist-Volljurist

Das Wort Legal Tech erzeugt bei den Absolventen meist ein Fragezeichen im Gesicht oder spiegelt die Vermutung, dass die Rechtsanwälte wieder mal jemanden für den Datenraum brauchen. Die Kanzleien haben es nicht leicht, das Vertrauen der Wirtschaftsjuristen zu gewinnen. Die klassischen Unternehmen haben leider immer noch zu wenig Kenntnis von den Einsatzmöglichkeiten der Wirtschaftsjuristen. Besser sieht es in den Legal Tech Startups aus. Hier werden Schnittstellenpositionen besetzt, ideal für Absolventen mit Wirtschaft & Recht. Hier braucht man Mitarbeiter mit juristischem Wissen und unternehmerischem Denken. Die jungen Firmen unterliegen einem ständigen Veränderungsprozess, durchleben Finanzierungsrunden oder überleben sie auch nicht, fusionieren und müssen sich eigentlich täglich neu erfinden. Juristisches Wissen ist hier nicht nur für die Produktentwicklung gefragt, sondern auch für die Abbildung und Prüfung der internen Prozesse und Verträge. Die in den Stellenanzeigen der Startups meist gepriesenen „flachen Hierarchien“ sind allerdings oft der Inbegriff eines noch ziemlich unstrukturierten Miteinanders. Aber Versuch und Irrtum gehören zur Gründungsphase wie auch die Angriffe derer, die befürchten, dass sie verzichtbar werden, dass ihre Einkünfte und vor allem ihr Einfluss schwindet. Man sollte als Legal Tech Gründer auf jeden Fall einen guten Anwalt haben. Und die Anwälte sollten eigentlich begeistert sein, die Digitalisierung spült unendlich viel neuen Beratungsbedarf in ihre Kanzleien. Für die Routineaufträge im Datenschutz und Compliance können sie auch gleich wieder Wirtschaftsjuristen einstellen.

Und so könnten alle ganz in Ruhe und ungestört ihr spezielles Geschäftsfeld bestellen. Bis in der deutschen Rechtsberatungsbranche tatsächlich Anzeichen von Disruption spürbar sind, werden noch Millionen Fluggastverspätungen bearbeitet, tausende Blitzer Strafzettel reguliert und Hartz4 Widersprüche bearbeitet werden. Es werden hunderte Ehepaare den Rosenkrieg bis zur Scheidung führen und kein Kanzleianwalt wird diese Mandate wirklich vermissen.

P.S. Das nächste große Event der Legal Tech Szene findet am 4. und 5. Dezember in Darmstadt statt. LEGAL®EVOLUTION. Ich bin gespannt, wie viele Wirtschaftsjuristen ich auf der Expo 2018 treffe.

Die ReNo – wegdigitalisiert oder weggelaufen

Die ReNo - wegdigitalisiert oder weggelaufen
Die ReNo – wegdigitalisiert oder weggelaufen? Nein, die Rechtsanwaltsfachangestellte bleibt in Zeiten der Digitalisierung unverzichtbar.

Am Rande von Zukunftskongressen der Anwaltschaft und LegalTech-Konferenzen der Rechtsdienstleister fallen oft Bemerkungen über die ReNo, obwohl die ReNo an sich auf diesen Branchentreffen kaum eine Rolle spielt. Nur der Umstand, dass sie sich gerade sehr rarmacht, wird zumeist in der Mittagspause mit einem kurzen Satz abgehandelt.

„In ein paar Jahren braucht keiner mehr eine ReNo, dann haben wir alle digitalisiert.“

Um diese Prognose zu wiederlegen, müsste man eigentlich nicht einmal beA bemühen. Aber dieses besondere elektronische Anwaltspostfach ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Digitalisierung sehr viel Fachkompetenz erfordert. Gerade, wenn die Entwickler diese Kompetenz nicht in das Produkt stecken, brauchen die Anwender umso mehr Fachkompetenz, guten Willen und Ausdauer, um das Ding dann in der Kanzlei anzuwenden. Unabhängig von dem Desaster dieses beA überhaupt einzuführen, hat allein die Ankündigung der eventuell stattfindenden Inbetriebnahme selbst JUVE-Award gekürte Topkanzleien des deutschen Kanzleimarktes dazu veranlasst, in gängigen Stellenportalen nach „beA-verständigen Rechtsanwaltsfachangestellten“ zu suchen. Gut, das war bereits Ende 2017, als man noch dachte, dass beA ans Netz geht. In der Zwischenzeit waren die Stepstone Anzeigen wieder verschwunden. Aber seit der Wiedergeburt von beA ist ganz offensichtlich, dass Digitalisierung viel Arbeit macht und die Rechtsfachwirte und Rechtsanwaltsfachangestellten stark gefordert sind. Man findet sie dann bei Weiterbildungsveranstaltungen wie dem von Soldan initiierten Deutschen Rechts- und Notarfachwirttag, der übrigens 2019 in Berlin stattfindet. Dort tauscht man sich aus, über Fehlermeldungen, Sicherheitsmängel und Versäumnisfallen, die der BGH schon vorausahnt.

Die ReFa sorgt sich um Post und Fristen – und um beA

Man muss nun feststellen, dass man auch für beA eine ausgebildete, zuverlässige, geschulte und geübte Rechtsanwaltsfachangestellte oder sogar eine Rechtsfachwirtin braucht oder sich zumindest eine wünscht. Und das ist richtig, denn selbst ein simples Postfach ist ein Stück Kanzleiorganisation. Und Kanzleiorganisation lernt nun einmal die Rechtsanwaltsfachangestellte in ihrer Ausbildung. Der Rechtsanwalt hat sich mit dem Tag seiner Zulassung mit diesen Themen noch nicht auseinandergesetzt. Der zukünftige Anwalt studiert Jura und wird auf das Richteramt vorbereitet. Kanzleiorganisation, Fristenberechnung, Aktenanlage, Kosten- und Gebührenrecht, Mandatsverwaltung, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung sind da nicht vorgesehen. Bei der Rechtsanwaltsfachangestellten sind all diese Aufgaben Teil der Ausbildungsverordnung. Und bei den ReFa-typischen Aufgaben wird übrigens täglich Post verschickt und empfangen. Genau genommen ist das klassische Kanzleipostfach Anfang und Ende der Kanzleiorganisation. Nicht zu verwechseln mit beA, da geht es um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Vielleicht fragen Sie sich gerade, was die ReFa denn noch zu tun hat, wenn sie unter Einsatz eines elektronischen Postfachs nicht einmal mehr die Briefumschläge aufschlitzen oder frankieren muss? Die Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost wird übrigens nur von denen belächelt, die nicht wissen, was ein Fristversäumnis für den Rechtsanwalt bedeutet. Die sorgfältige und sachkundige Postbearbeitung ist die Grundlage der Fristenerfassung.

Da sitzt die Achillesferse der Kanzlei. Im besten Fall sitzt an der Stelle eine zuverlässige und geschulte Fachkraft – so ist es im anwaltlichen Berufsrecht vorgeschrieben. Der BGH weiß das und spricht gern von Organisationsverschulden. Die ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte weiß, wie man die Wiedereinsetzung der Frist beantragt. Das ist übrigens auch der Grund, warum nun sogar internationale Wirtschaftskanzleien wieder eine ReFa suchen. Die sollte möglichst eine Fristen-ReFa sein, die für alle Partner der Kanzlei die Fristen berechnet, erfasst, kontrolliert und sachgemäß streicht. Die Zahl der Prozesse und Verfahren im beratungsintensiven Wirtschaftsrecht wächst zusehends. In den Großkanzleien werden Abteilungen mit klangvollen Namen wie „litigation dispute resolution & risk management“ aufgebaut und da sollte nun eine ReFa auch die Post aufmachen und irgendwann beA benutzen.

Die qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirtin sorgt für Rechtssicherheit in der Kanzleiorganisation

Die Postbearbeitung und das Fristenwesen unterliegt als Teil der Kanzleiführung dem Anwalt und ist mit dem anwaltlichen Berufsrecht in der BRAO und BORA geregelt.  Da das anwaltliche Berufsrecht nicht Teil der Pflichtausbildung des Anwalts ist, lernt auch hier die ReFa das in ihrer Ausbildung. Die Pflichten des Rechtsanwalts in Bezug auf die Organisation seiner Kanzlei werden zu einem großen Teil von der Rechtsanwaltsfachangestellten umgesetzt. Gerade in ihrer Funktion als Bürovorsteherin und mit der Qualifikation als Rechtsfachwirtin organisiert sie die Kanzlei, sie definiert die Ablauforganisation und sorgt im Tagesgeschäft für die Rechtssicherheit in der externen Kommunikation mit Gerichten und Mandanten, dies beginnt mit dem Datenschutz und der Kollisionsprüfung. Die ReFa hat das in ihrer dreijährigen dualen Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt. Sie hat das mit hämmernder Wiederholung eingeübt und nicht nur für die Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer, sondern für die tägliche Anwendung in der Kanzlei. Und so fällt ihr nun auch beA in den Schoss. Der Rechtsanwalt darf im Rahmen seiner Kanzleiführung Aufgaben an die geschulte, geübte und zuverlässige Rechtsanwaltsfachangestellte delegieren – und das macht er doch prompt. Hoffentlich nicht über das erlaubte Maß hinaus. Das ist nämlich bei beA eine Sache der Haftung. Aber der Anwalt vertraut ja seiner ReFa und da darf sie auch mal das mit den beA-Karten, den Zugriffsrechten und mit den Signaturen regeln.

Wer bedient eigentlich die Kanzleisoftware?

Aber zurück zur Digitalisierung. Die Anbieter von Kanzleisoftware und vor allem die LegalTech Vertreter sind ja oft von der Vorstellung beseelt, dass die ReNo (sie wird leider als Sammelbegriff für alle Kanzleimitarbeiter angesehen) wegdigitalisiert wird. Damit erwecken sie bei den Kanzleieignern und Kanzleimanagern, die händeringend eine ReNo suchen, ja durchaus eine gewisse Hoffnung. Dann wäre dieses Problem des Mangels ja irgendwann gelöst.

Ich frage mich allerdings, was oder besser gesagt,  wer denn diese Digitalisierung ist, die ganz alleine in der Kanzlei die Post bearbeitet, die Fristen einträgt, die Kostennoten erstellt, die Zwangsvollstreckung einleitet, mit dem Gericht und dem Mandanten kommuniziert, ans Telefon geht und dem Anwalt zeigt, in welcher Cloud gerade die Klageschrift im Fall Müller/Maier rumflattert.

Weggelaufen statt wegdigitalisiert

Aktuell zeigt sich leider eine gegenseitige Entwicklung, keine Spur von wegdigitalisiert eher von weggelaufen. Es gibt erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte und qualifizierte Rechtsfachwirte, die ihre Kanzlei aufgrund der mangelhaften und zeitraubenden Kanzleisoftware verlassen. Dass man wegen seinem Anwalt geht oder mit der Kollegin nicht klarkommt, das kannte ich ja schon, aber wegen der Kanzleisoftware? Ja, die Bewerber fragen heute ganz genau nach, welche Kanzleisoftware der potentielle Arbeitgeber installiert hat. Bei näherem Nachfragen hat sich gezeigt, dass nur in wenigen Fällen das installierte Produkt als gänzlich ungeeignet eingestuft wird. Das Problem liegt eher darin, dass in Kanzleien teilweise Sparlösungen installiert werden, Module aus Kostengründen sogar abbestellt werden, dass bei Kanzleifusionen Systeme nicht zusammengefügt werden. Dann soll ReFa mal gucken, wie sie die mitgebrachten Akten und Mandate in das System der neuen Kanzlei bekommt – neben dem Tagesgeschäft versteht sich und bitte ohne Fristversäumnis.

Verrückt, da lassen sich die zahlreichen Anbieter von Kanzleisoftware – von RA-Micro, Advocart, Advolux, Advoware, Annotext, DATEV, Lawfirm, bis STP (um hier nur einige zu nennen) nun ganz moderne Sachen einfallen, installieren alle möglichen Suchfunktionen und integrieren Schnittstellen und dann werden diese Module und Tools aus Kostengründen abbestellt oder gar nicht erst in Erwägung gezogen.  Man hat vielfach auch Angst, dass man mit jedem neuen Baustein die Kanzleimitarbeiter schulen muss, denn das gibt es bekanntlich ja auch nicht umsonst. Die Weiterbildung der ReNo soll nichts kosten und wenn doch, dann sollte sie mal schön selbst bezahlen. Nicht, dass sie noch kündigt, wenn sie schlau geworden ist. Es ist übrigens leider nicht selbstverständlich, dass die Kanzleieigner die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsfachwirtin oder Notarfachwirtin am Rechtsfachwirttag übernehmen.

Digitalisierung kostet Geld und ReNo Gehälter steigen

Ja, Digitalisierung kostet Geld. Da ist eine geübte ReNo im Zweifel sogar noch billiger. Leider ist das ein Trugschluss bei der aktuellen Marktentwicklung. Die Hinwendung zum Bewerbermarkt und der Nachwuchsmangel bei den ReNoPat-Berufen kommt einigen Arbeitgebern im Kanzleimarkt schon heute sehr teuer zu stehen. Wenn heute eine Fachkraft im Kanzleibereich kündigt, sei es nun eine Rechtsanwaltsfachangestellte, eine Notarfachangestellte, eine Patentanwaltsfachangestellte oder eine klassische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, dann zahlt man bei einer Neueinstellung definitiv drauf, unabhängig von den Kosten für Zeitarbeitskräfte, Stellenanzeigen, Vermittlungsgebühren und Provisionen für Headhunter und Einarbeitungszeit. Dazu kommt, dass die Neue meist nicht besser oder sogar wesentlich schlechter ausgebildet ist als die, die man verloren hat. Wie will man beurteilen, was die neue Mitarbeiterin kann? Kann die Neue die Fristen berechnen, im Zweifel plädiert der BGH auf Organisationsverschulden. Was kostet eine Fehlbesetzung? In jedem Fall weniger als ein Fristversäumnis. Das klingt hart, ist es auch. Ca. 40 % alles Haftungsfälle im Anwaltsbereich wurden durch Fristversäumnisse verursacht. Das wird übrigens nicht besser, wenn beA am Start ist, es wird nur anders. Der BGH weiß auch dies und ist schon vorbereitet.

Jeder Anwalt, Kanzleieigner und Kanzleimanager sollte sich fragen, wer denn die digitalen Produkte in der Kanzlei nutzt, bedient und damit tagtäglich klarkommen muss. Wenn die Partnerrunde über die neue Softwarelösung mit den Softwarenanbietern verhandelt, sollte die Rechtsfachwirtin oder Rechtsanwaltsfachangestellte einbezogen und gefragt werden. Am besten, man fragt sie nicht nur, sondern hört sie auch an. Wenn im digitalen Zeitalter teuer bezahlte Fachkräfte Adressaufkleber mit der Hand beschriften, nachdem sie die Adresse mit ihrem privaten Smartphone gegoogelt haben, läuft etwas in die falsche Richtung und wird am Ende teuer.

Im Dezember 2018, kurz vor Nikolaus, treffen sich die LegalTech-Vertreter und Software-Anbieter des Kanzleimarktes zum LEGAL®EVOLUTION Expo & Congress 2018 in Darmstadt. Das Programm verspricht eine große Bandbreite an Themen und man gibt sich mit englischsprachigen Beiträgen sehr international. Vielleicht ist das ein Grund, warum die ReNo im Programm wieder einmal nicht vorkommt. Die Englischkenntnisse der Kanzleimitarbeiter lassen ja meist zu wünschen übrig. Ja egal der Anwalt, so eine ReNo wird nun auch nicht den Rechtsmarkt revolutionieren, nicht mit Blockchain arbeiten und nicht den Workflow optimieren. Sie macht eben einfach nur ihren Job und sorgt für den fristgerechten Posteingang bei Gericht.

Dabei fällt mir auf, in dem Programm zum Legal®Evolution Congress ist auch nicht von beA die Rede. Ich vermute, die Firma Atos wird auch nicht als Aussteller unter den Softwareanbietern auf dieser Expo weilen. Schade eigentlich, es gäbe bestimmt viele Fragen der anwesenden Rechtsanwälte. Denn egal, ob man die Digitalisierung und LegalTech begrüßt oder ablehnt, beA trifft jeden der 163.000 Anwälte in Deutschland.

DGSVO – jetzt kommt der Daten-Ernst

DGSVO jetzt kommt der Daten-Ernst

Nach beA – jetzt kommt der Daten-Ernst. Während beA nach ihrem schnellen Ableben nun auf dem Obduktionstisch der BRAK liegt und die Secunet AG ihre inneren Organe untersucht, droht auch schon das nächste unbekannte Wesen in unsere Organisationsstruktur einzudringen – die DSGVO. Doch noch bevor man sich mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung näher bekannt gemacht hat, hat man sich erst einmal um ihre Schreibweise gestritten: ob diese europaweit verbindliche Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten in Deutschland nun DS-GVO oder DSGVO oder EU-DSGVO heißt, konnte nicht eindeutig geklärt werden und so findet man alle Schreibweisen. Mir persönlich wäre ja ein klangvoller Mädchenname wie Bea viel lieber gewesen, zum Beispiel Daten-Lissi, aber ich befürchte, die DSGVO ist eher so etwas wie der Daten-Ernst. Eins haben beide gemeinsam, sie wurden lange und mit viel Spektakel angekündigt. Der Unterschied ist, beA ist vor ihrem großen Auftritt schon eingeschlafen, Daten-Ernst ist schon lange da (seit 2016), aber es interessiert keinen so richtig. Dabei ist die Frist für seinen Empfang in Deutschland bereits am 25.Mai 2018 abgelaufen. Wenn Sie meinen, es gibt doch seit Jahresbeginn kein anderes Thema als die DSGVO, dann sind sie zu viel in den Medien unterwegs. Gerade die juristische Informationswelt explodiert nahezu vor Artikeln, Berichten, Nachrichten und vor allem vor unzähligen Webinaren zur DSGVO. Zu Recht, Datenschutz ist ja schließlich ein Beratungsthema. Hier wird, meist gleichlaufend mit dem Hinweis auf schmerzhafte Strafen, auf die Notwendigkeit einer wasserdichten Datenschutzerklärung hingewiesen.

Datenschutz ist mehr als eine Erklärung

Aber wendet man den Blick in die Praxis, fragt man in einem Unternehmen, einer Kanzlei oder auch gern in einer Personalberatung nach, wie denn die DSGVO dort umgesetzt wird und welche Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes denn nun auf das entsprechende Geschäftsfeld wirken, erntet man entweder einen erstaunten Blick oder ein etwas mitleidiges Lächeln. Am besten gefällt mir die Antwort: „Darum kümmert sich unsere IT-Abteilung, die stellen das dann auch gleich auf die Website.“ oder auch „Wir haben einen Datenschutzbeauftragten, der kann das gleich mal neu schreiben.“ Am allerbesten aber ist die Antwort: „Ach, das ist wie mit beA – das kommt und geht, in einem halben Jahr denkt da eh keiner mehr dran.“ Der Unterschied ist nur, dass beA den Anwalt von Beginn an einfach nur genervt hat, sie nun tatsächlich verschwunden ist und Anwalt ihr keine Träne nachweint. Die DSGVO kann aber rein juristisch gesehen viel Spaß machen und durchaus lukrativ sein. Schließlich ist die Geschäftstätigkeit der potentiellen Mandanten und anderer dank Internet eine ziemlich transparente Sache und die Datenschutzerklärung muss öffentlich sichtbar und frei zugänglich sein. Gut, dass es da immer einen Anwalt gibt, der einen helfen kann. Und so manchen sich nun 14 Tage vor Fristablauf alle Gedanken, was sie dann in diese Datenschutzerklärung schreiben. Das Problem beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist aber nicht der Text, der in einer Datenschutzerklärung formuliert wird und dann auf der Website irgendwo unten in der Fußzeile als Dokument hinterlegt wird. Das Problem am Datenschutz ist die Überlegung, dass ich als Verantwortlicher mit den Daten dieser Person genauso sorgsam, vertraulich, verbindlich und zuverlässig umgehe, wie mit dieser Person selbst. Die Daten gehören zu einem Menschen und ich behandle seine Daten so, wie ich seine Person behandle.

Ich weiß was von Sabine

Eigentlich beginnt der Datenschutz bei der Frage, wie gehe ich mit Informationen von oder über eine andere Person um. Ich war neulich zu einer ambulanten OP in einer Klinik. Während der Vorbereitung zur Narkose habe ich erfahren welche Medikamente Frau Krause nimmt, dass sie nicht von ihrem Mann abholt wird, weil sie wohl in Scheidung lebt, dass Schwester Monika 40 Überstunden hat und sich übrigens auch woanders bewirbt, dass die Praktikantin sich dusselig anstellt und man froh ist, wenn sie geht. Ich weiß nun, dass Sabine an den Feiertagen immer frei bekommt und dass der Arzt zu Ostern an die Nordsee fährt. Ich habe auch noch gehört, was man sich über Sabine sonst noch so erzählt, aber das sind nun wirklich ganz persönliche Angelegenheiten.

Datenschutz ist eine Aufgabe der Organisation

Datenschutz ist in erster Linie eine Sache der Wertschätzung und des Respekts, Datenschutz ist eine Sache der inneren Einstellung des Verantwortlichen. Der Verantwortliche ist jeder, der mit diesen Daten in einem Unternehmen, einer Organisation, auf einer Online-Plattform oder auch in einem privaten Blog zu tun bekommt und nicht etwa der Datenschutzbeauftragte. Datenschutz ist auch keine Sache, die man einfach aufschreibt, sondern eine tiefgreifende Überlegung, welche Arbeitsschritte in meinem Unternehmen mit welchen Personen und Daten ablaufen. Die DSGVO ist eigentlich eine große Chance, sich wieder intensiv mit seiner Organisationsstruktur, mit seinen Arbeitsprozessen und seinen internen und externen Schnittstellen und Verantwortlichkeiten im Unternehmen auseinanderzusetzen. Aber genau das war ja auch bei beA so lästig. Wer hat welche Zugriffsrechte, wer darf senden und/oder empfangen und was passiert, wenn die ReNo kündigt? Aber dieser Spuk ist ja nun erst einmal vorbei.

Die Umsetzung macht noch manchen ratlos

Die DSGVO wird stets im Zusammenhang mit der Digitalisierung gesehen. Ohne Zweifel sind die fortschreitende Technisierung und digitale Verarbeitung von personenbezogenen Daten untrennbar miteinander verbunden, aber gerade deshalb sollte jedem bewusst sein, dass es letztlich immer noch um Personen, ja um Menschen geht. Gerade in Branchen und Geschäftsfeldern, die ihre Dienstleitung und Beratung an einzelne Personen richten, dazu zählen der Arzt ebenso wie der Anwalt und auch der Personalberater, sollte man dies immer sehr ernst nehmen und auch bei der Umsetzung der DSGVO berücksichtigen. Dennoch ist die DSGVO unbeliebt, aber in Zeiten der Sichtbarkeit unseres Tuns und Handelns muss man sich dieser Aufgabe wohl oder übel stellen und zumindest auf der Website öffentlich kundtun, ob und wie man Daten sammelt, erhebt, speichert, nutzt, weitergibt und löscht. Zu diesem Zweck gibt es natürlich schon wieder zahlreiche Anbieter von kostenlosen Generatoren und kostenpflichtigen Angeboten zur Erstellung einer Datenschutzerklärung. Wer ganz sichergehen will, geht natürlich zum Anwalt, nur er darf bekanntlich einen Rechtsrat geben. Aber muss man das wirklich? Kann man nicht davon ausgehen, dass die Datenschutzerklärung ohnehin keiner liest, ist das nicht so wie mit diesen AGBs oder Nutzungsbedingungen? Klick- Häkchen – einverstanden – fertig.

Von wegen einfach und verständlich

Die DSGVO sieht vor, dass die Datenschutzerklärung einfach und für jeden verständlich zu formulieren ist, anwaltsdeutsch zählt nicht unbedingt zur Sprachkompetenz eines jeden Verbrauchers. Auch eine Datenschutzerklärung um Umfang von 42 Seiten, wie sie Stepstone seinen Nutzern zusätzlich zu den 31 Seiten der Nutzungsbedingungen offeriert, ist nicht leicht zu lesen und noch weniger zu verstehen. Aber dieser Generalist der Stellenportale hat natürlich einen riesigen Vorteil. Wer von den zigtausenden Menschen, die einen neuen Job suchen, verschwendet seine Zeit mit dem Lesen einer Datenschutzvereinbarung? Außerdem wer ist Stepstone, man kennt doch keinen der ca. 600 Mitarbeiter in Deutschland persönlich, was sollten die mit den persönlichen Daten schon anfangen?

Nehmen Sie Ihre Daten ernst

Stepstone plant übrigens ab 2018 ein Psychometrie-Tool in seine Stellenanzeigen zu integrieren, wonach ein Algorithmus misst, inwieweit Werte und Einstellungen zwischen der Kultur des Unternehmens und der Persönlichkeit des Bewerbers zusammenpassen, das steht dann sicher irgendwo in diesen über 40 Seiten der aktualisierten Datenschutzerklärung, dafür braucht man nämlich explizit die Einwilligung der betroffenen Person. Na, was soll´s immer noch besser, die messen den Cultur-fit selbst, bevor sie sich die Daten von Parship holen. Alle 11 Sekunden verliert ein Jobsuchender seine Daten im Internet. Vielleicht sind es auch viel mehr,  also nehmen Sie Ihre Daten ernst.

In eigener Sache

Aus aktuellem Anlass wird auch LegalProfession® ihre Datenschutzerklärung überprüfen und an die DSGVO und an die neue BDSV anpassen. Als Recruiter, Personalberaterin, persolog® Trainerin und Coach sehe ich dies als meine persönliche Verantwortung, als besondere Herausforderung, aber auch als Chance. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um in einfacher und transparenter Form zu erklären, wie LegalProfession® mit den Daten und Informationen umgeht, die die betroffene Person im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung, im Zuge der Personalvermittlung, dem Bewerbungstraining oder einem Coaching LegalProfession® zur Verfügung stellt. Jede eingehende Bewerbung sehe ich als Vertrauensvorschuss, den ich mit meiner professionellen und verantwortungsvollen Arbeit rechtfertigen möchte. An dieser Stelle richte ich gern meinen Dank an alle, die mir seit mehr als 12 Jahren ihr Vertrauen schenken. Ich sehe mich auch gern zukünftig in meinem ganz speziellen Beratungsfeld und im Umfeld der juristischen Professionen als Ihre langjährige Begleiterin in jeglichen beruflichen Veränderungssituationen.

#beA – keine Auferstehung vor Pfingsten

beA

Nicht ganz unerwartet ist beA vor fast fünf Monaten von uns gegangen. Sie erinnern sich, es war kurz vor Weihnachten, dem Fest der Liebe. Aber gerade daran mangelte es ihr wohl, an Liebe. Die meisten Anwälte waren ja froh, dass sie sich nach diesem Überlebenskampf nun gerade noch rechtzeitig der besinnlichen Zeit hingeben konnten. Der letzte Schock, dass man sich als Anwalt selbst mit Sicherheitslücken und De-Installationsanweisungen abgeben sollte, saß der Anwaltschaft noch in den Knochen. Obwohl, in den meisten Fällen hat man die an einem Freitagabend von der BRAK eingehende E-Mail mit dem Betreff: „So deinstallieren Sie die Client Security des beA“ natürlich an die zuständige Rechtsanwaltsfachangestellte der Kanzlei weitergeleitet. Sie hatte ja schließlich auch diese beA-Karten bestellt. Natürlich hat man die Kanzleiangestellte kurz vor 20:00 Uhr telefonisch zu Hause darüber informiert, dass das dringlich ist, weil da mit Sicherheit eine Sicherheitslücke sei. So, damit wäre diese leidige Sache wohl erst einmal aus der Welt.

Aber bei Eintritt eines Todesfalls fängt das Dilemma bekanntlich ja erst an, wer weiß das besser als ein Anwalt. Hunderte Fragen und Probleme tun sich auf, Dinge müssen besprochen und geregelt werden, nicht zuletzt das Erbe. Gibt es denn einen Nachlass oder war beA schon verschuldet? Es melden sich Betroffene und Beteiligte, auch solche, die man vorher gar nicht auf der Agenda hatte. Aber zunächst muss ja erst einmal die Todesursache festgestellt werden, handelt es sich gar um Mord? Hat Atos die Sache verpfuscht? Wer hat denn diese Entwickler überhaupt beauftragt und wie wurde der Auftrag vergeben? Der Ruf nach Aufklärung wird laut, verstummt aber im Anwaltsuniversum fast unerhört.

Watson braucht Sherlock

Ach Sherlock, wärst doch auch du, zusammen mit deinem alten Freund Watson, auferstanden und könntest mit deiner Gabe der Deduktion Licht ins Dunkel bringen. Watson beschäftigt sich den ganzen Tag mit Essen, kann nicht genug Daten in sich hineinschaufeln und die Anwälte müssen sich allein mit dem Fall beA abmühen. Der Fall lässt übrigens einmal mehr zutage treten, wie tief die Anwaltschaft gespalten ist. Während die einen sich in ihrer Kammer mit einem simplen Postfach abmühen und dann auch noch stolz im Geburtsnamen verkünden, dass es etwas ganz besonders sei, düsen die anderen von einer Legal Tech Konferenz zur anderen und verkünden das Ende der menschlichen Intelligenz. Nein, anders rum, sie prophezeien den Sieg der Künstlichen Intelligenz. Egal, ein bisschen mehr Intelligenz könnte dieser Welt ja nicht schaden. Schön wäre, wenn sich die Anwaltschaft mal gemeinsam um die Zukunft des Rechtsmarktes bemühen würde. Das würde übrigens auch das Nachwuchsproblem im ReNo-Bereich lösen helfen, aber das ist eine andere Geschichte.

Grabenkämpfe

In den Kammern der Länder bebt es und in der BRAK rumpelt es gehörig. Es gibt Rücktrittsforderungen und Forderungen anstehende Entlastungen der Verantwortlichen zu verhindern. Es gibt Kammerversammlungen, in denen das Licht ausgeschaltet und der Saal geräumt wird, wenn die „Zeit abgelaufen ist“. Einige prominente Anwälte sammeln jetzt sogar Geld für eine Klage gegen die BRAK und bedienen sich dabei wie selbstverständlich ganz neumodischer Dinge wie Crowdfunding. Vielleicht ist es ja das stille Vermächtnis von beA, dass der tiefe Graben zwischen Allgemeinanwalt und Wirtschaftskanzlei nun etwas zugeschüttet wird. Vielleicht siegt ja die Erkenntnis, dass die Digitalisierung keine Grenzen kennt. Letztlich sitzen am Ende alle Anwälte doch in der gleichen Kammer.

Da wächst kein Gras drüber

Aber zurück zu beA. BeA muss ja nun endlich ein anständiges Begräbnis bekommen. Aber auch hier kann man sich nicht einigen. Während die einen die sterblichen Reste unter der Erde verscharren möchten, um den Prozess der inneren Fäulnis schnellst möglich abzuschließen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, fordern die anderen eine Windbestattung. Die Asche soll in alle Winde verstreut werden. Das heißt dann „open source“ und beinhaltet die Veröffentlichung des Quellcodes dieses unsäglichen Programms. Die Befürworter werben für diese Methode mit einer höheren Sicherheit. Ich befürchte allerdings, diesen Gedankengang, dass etwas sicherer wird, wenn man es öffentlich macht, können Anwälte von Berufswegen nicht nachvollziehen. Und ob die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung das Ende vom Lied ist, weiß auch keiner so genau. Zwischenzeitlich ist dann auch mal das Rechtsanwaltsregister (BRAV) offline, nachdem dieser Golem wieder eine Sicherheitslücke entdeckt hat, die die BRAK dann auch nicht länger verschweigen kann.

Glauben Sie an Auferstehung?

Trotzdem glauben einige noch an beA´s Auferstehung. So wie in einem der vielen schönen Märchen der Gebrüder Grimm, die zur Weihnachtszeit über den Flatscreen flimmern. Von Ferne kommt dann ein mutiger Prinz auf einem weißen Pferd, löst drei knifflige Rätsel, besteht noch drei tollkühne Mutproben, zerschlägt die Dornenhecke mit dem Schwert seines Vaters und küsst beA wach. Sie lächelt ihn an, schöner und reifer als je zuvor. Morgen ist Hochzeit im Königreich der Anwälte. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann streiten sie noch heut…

P.S. Kürzlich hat mich eine Rechtsanwaltsfachangestellte gebeten, sie nur in Kanzleien zu vermitteln, die nicht mit beA arbeiten. Nichts leichter als das!

 

Voice over IP – halten Sie ihr Handy bereit!

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Bevor Sie in die digitale Telefonie starten, sollten Sie diese Vorkehrungen treffen:

  • halten Sie ein funktionierendes Handy bereit
  • buchen Sie eine mobile Telefon- und Datenflatrate
  • nehmen Sie mindestens eine Woche Urlaub
  • bleiben Sie zu Hause und schauen Sie ab und zu aus dem Fenster
  • rechnen Sie mit dem Schlimmsten

Am Anfang der Digitalisierung steht die Datenleitung – und die sollte schnell, sicher und stabil sein. Das ist allerdings für einen übergroßen Telekommunikationsanbieter eine sehr große Herausforderung. Also nicht hinsichtlich der Werbung, das klappt alles wunderbar im pinkfarbenen Konzern-Corporate-Identity. Auch die Callcenter-Marketing-Mitarbeiterin beherrscht die hohe Stimmlage der unschlagbaren Angebote und sie weiß sogar, dass sie einen Mitschnitt von ihrem Akquise-Telefonat aufzeichnen muss.

„Voice over Ip ist die Zukunft! Verabschieden sie sich rechtzeitig von ihrem analogen Anschluss. Bis 2018 haben wir alles auf digitale Telefonie umgestellt, spätestens dann müssen sie…“

Ja, ich habe verstanden, was bleibt mir denn als Kunde übrig? Sie versöhnte mich mit dem Versprechen einer schnellen Datenleitung und der Voraussage, dass ich dann für die Zukunft bestens aufgestellt sei. Dabei bin schon längst bestens aufgestellt, habe sogar schon den passenden Router, die Fritz!Box 7940. (Seit August 2016 gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsendgerätegesetzes zur sogenannten Routerfreiheit) Ich wäre digital empfangsbereit. Was mir fehlt, ist ein funktionierender DSL-Anschluss. Die total einfache Umstellung von ISDN auf Voice over IP, bei der ich nichts machen muss (und auch nicht kann!) außer warten, ist dem Mitarbeiter von der Technik nach eigener Aussage „leider nicht so gut gelungen.“ Ich warte nun seit 8 Tagen! Ich habe weder Internet noch Festnetz. Was aber super funktioniert, ist das Marketing. Auf meinem funktionierenden Handy (Nie war es so wertvoll wie heute!) kommen Statusmeldungen zu Auftragsannahme und Auftragsabschluss und das am gleichen Tag. Nein, der Auftrag wurde nicht ausgeführt, was ich natürlich nicht mitteilen kann, denn die Antwortfunktion ist gesperrt. Sind schon clever, diese Telekommunikationstechniker. Da ruft auch keiner mal an und fragt, ob es dann funktioniert. Gut, geht ja auch nicht, ist ja gestört. Also, ich als Kunde melde dann eine Störung. Man prüft und meldet sich – nicht.

Mein geliebtes Handy ist nun seit einer Woche meine einzige Verbindung zur Außenwelt. Wie sehr ich vom WLAN abhängig bin, merke ich jetzt erst. Für den Drucker musste ich extra ein Kabel aus der „Kiste für veraltete Technik“ suchen, meine Musikanlage sucht verzweifelt den input und wenn ich mein Smart-TV einschalte, muss ich jetzt den TV-Button drücken. Ob ich Netflix schon mal vorsorglich für 2 bis 3 Monate kündige? Wer weiß, wann die Telekom mich wieder am digitalen Leben teilhaben lässt? Mein Datenvolumen für mein iPhone  und iPad war schon nach zwei Störungstagen restlos verbraucht. Ich habe im Telekom-Shop einen Surfstick bekommen. Nach 4 Unterschriften auf 8 ausgedruckten Blättern, inklusive Personlausweisnummer, IBAN und Schufa, habe ich innerhalb einer knappen Stunde diese digitale Leihgabe erhalten, mit dem Versprechen es bleibt kostenlos und dem Nachsatz: „das gibt es aber für jeden Kunden nur ein Mal.“

Gestern war nun der Techniker vor Ort, Tag 7 der Störungsmeldung. Er sendete aber nur eine Sprachnachricht auf mein Handy, dass er mein Klingelschild nicht finden kann und nun wieder abfährt. Sollte ich nun trotzdem noch eine Störung haben, sollte ich die Servicenummer der Telekom anrufen.Ich frage mich gerade, wer hier gestört ist?

„Sie werden mit dem nächsten freien Mitarbeiter verbunden – aktuelle Wartezeit 19 Minuten.“

Vorsorglich richte ich mal die Anklopffunktion auf meinem Smartphone ein, falls mich irgendjemand telefonisch erreichen möchte. Schließlich ist seit 8 Tagen mein Geschäftsanschluss nicht erreichbar. Der Techniker konnte mich übrigens nicht finden, weil ich in einem Eckhaus wohne und der Anschluss im Keller des Nachbarhauses liegt. Ja, da wohne ich nicht, ich habe eine schöne helle Wohnung im zweiten Stock  – mit Klingel, aber egal.

„Sie werden mit dem nächsten freien Mitarbeiter verbunden – aktuelle Wartezeit 15 Minuten.“

Gut, am Ende waren es 25 Minuten, aber ich hatte  einen menschlichen Berater an der Leitung. Ich habe ihn gezwungen, nun endlich eine Rufumleitung auf mein Handy einzurichten. Kostenlos, wenn ich bitten darf. Dabei ist ihm aufgefallen, dass die geschäftlichen Rufnummern gar nicht mehr im System sind. Die sind bei der nicht gelungenen Umstellung irgendwo auf der digitalen Datenautobahn unter die Räder gekommen. Ich könnte die Nummern aber neu beantragen: 12,50 netto pro Nummer. Er würde dann aber für mich eine Rückbuchung beantragen. Wie entgegenkommend. Morgen, Tag 9 des totalen Netzausfalls, will nun wieder ein Techniker vor Ort vorbei schauen. „Denn da ist irgendwas kaputt gegangen.“

Kompetenz beginnt mit der Sprache, aber da die Kunden ja auf die Digitalisierung überhaupt nicht vorbereitet sind, muss man als Fachkraft mit ganz einfachen Worten sprechen. Ich werde vom Fenster aus winken, damit er mich diesmal findet. Wenn alles gut wird, dann bin ich ab Samstag für meine Kunden wieder erreichbar. Ich werde den Ausfall nacharbeiten, schließlich wurde mir eine  super schnelle Datenleitung versprochen. Damit kann ich die 9 Tage locker wieder reinholen.

Nachtrag 

Gestern rief ein aufgeregter Telekommitarbeiter auf meinem Handy an, er hätte eine Störungsmeldung, ob ich denn nicht vor Ort wäre? Ich hatte vorsichtshalber einen Zettel am Nachbarhaus angebracht. Er wurde wieder zur falschen Adresse geschickt. Inzwischen habe ich wieder Internet, sogar so schnell wie versprochen. Nur meine Telefonnummern kann er mir nicht wieder geben. Ich solle noch mal anrufen, aber erst am Mittwoch, denn „heute ist ja Freitag und nachmittags ist schlecht.“ Es war 13.30 Uhr und Montag ist Feiertag. Ungehorsam und aufsässig wie ich bin, rief ich noch drei mal die Servicehotline an und brachte in Erfahrung, dass die Umstellung auf Voice over IP ein Neuauftrag ist und ich damit rechnen musste, eine neue Nummer zu bekommen. Dass man mir das im Vertrieb nicht gesagt hat, ist natürlich nicht schön. Wenn ich mich beschweren möchte, dann sollte ich eine E-Mail an: info@telekom.de senden.

Samstag früh meldete sich der Kundenservice, natürlich nur per SMS. img_3475img_3476img_3477

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Telekom hat meine Rufnummer gefunden!

Am Dienstag klingelte mein Handy. „Hier ist Ihre Telekom, ich hab Ihre Rufnummern gefunden. Ich habe mich für sie mächtig ins Zeug gelegt. Morgen werden die Nummern wieder freigeschaltet. Die Kosten bekommen sie erstattet, wenn die Mitarbeiterin wieder aus dem Urlaub zurück ist.“

Mein Dank gilt dem beherzten Telekom-Mitarbeiter, der mit persönlichem Einsatz den Ruf der Telekom wieder gerade gerückt hat. Alles wird gut!

 

Sie erreichen mich ab sofort wieder unter: 030.62 2059 21

Zukunft denken: loslassen – fliegen – ankommen

Zukunftsdenken

Ein Zukunftskongress ist im Vergleich zu anderen Tagungen, auf denen man sich zu vergangenen Themen und gegenwärtigen Problemen verständigt, eine entspannte und beflügelnde Sache. Einem werden keine Regeln, Schuldzuweisungen und Ist-so-Stakkatos lustlos vorgetragen, sondern es werden Ideen, Inspirationen, Visionen, Möglichkeiten und Chancen eröffnet. Man spürt Begeisterung, Enthusiasmus, Gründerspirit und Energie. Aber ein Zukunftskongress dauert nur zwei Tage, zwei Tage weit weg vom eigenen Büro und dem Tagesgeschäft –  in netter Atmosphäre, bester Gesellschaft und launiger Stimmung. Und danach?

Die Zukunft ist vor der Tür

Das Grau holt den ein oder anderen schnell wieder ein. Das ist ja alles ganz nett, das mit dieser Zukunft, aber wir hier an der Basis müssen erst mal unsere Arbeit erledigen, uns um die Mandanten kümmern und die Fälle bearbeiten. Und schon geht die Zukunftstür leise wieder zu. Die Zukunft macht auch Angst, Veränderung ist anstrengend und birgt immer auch ein Risiko. Außerdem ist die Zukunft ja auch nicht zu Ende gedacht. Wenn man sie einfach so installieren könnte, wie eine von diesen neuen Kanzleisoftwareversionen, die Dokumente und selbst Fundstellen erkennen, systematisieren und speichern, dann könnte man überlegen, ob man die Zukunft nicht einfach in der Kanzlei installiert. Stecker rein und fertig, möglichst mit Garantie und Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Sicher eine Frage des Preises, aber unter diesen Voraussetzungen würde man sich die Zukunft auch was kosten lassen. Aber davon war auf dem Kongress keine Rede.

Zukunft denken lernen

Und die zwei Tage waren auch viel zu kurz, um Zukunftsdenken zu lernen, um zu üben, seine Gedanken fliegen zu lassen – wie einen Ballon. Denn um zu fliegen, muss man zunächst Ballast abwerfen: Gewohnheit, Trägheit, Abhängigkeit und Angst. Und dann muss man ein Feuer entfachen, damit der Ballon, gefüllt mit Wünschen, Ideen und Vorstellungen, auch aufsteigen kann. Das Feuer muss man unter Kontrolle halten, denn gepuscht von der jubelnden Menge kann man schnell zu viel Fahrt aufnehmen und am nächsten Hindernis zerschellen. Man braucht ein Ziel. Die Zukunft ist kein Ziel, je nachdem, wie Sie selbst Zukunft denken und gestalten, wird sie aussehen – Ihre ganz persönliche Zukunft.

Aber man kann  nicht allein in die Zukunft reisen, man muss die anderen mitnehmen. Auch die, die nicht auf dem Zukunftskongress waren und die ganze Aufbruchsstimmung vielleicht gar nicht verstehen und einfach als heiße Lust abtun. Was bleibt nach dem Kongress von Zukunft? Wie können Sie das Feuer weiter brennen lassen und den frischen Wind in den Alltag bringen? Gehen Sie vor die Tür, entfesseln Sie Ihre Vorstellungskraft und stellen Sie Fragen.

Zukunft? Fragen, nichts als Fragen:

  • Was erwarte ich von der Zukunft?
  • Was ist möglich, was ist machbar, was ist überhaupt gewollt?
  • Soll ich schneller werden oder besser?
  • Was erwartet der Mandant?
  • Was macht mein Wettbewerber in der Zukunft?
  • Soll ich abwarten, mitmachen oder eher voranpreschen?
  • Wer wird mich in die Zukunft begleiten?
  • Heißt meine Assistentin in der Zukunft Cloudia oder beA?
  • Ist Leverton mein neuer Associate?
  • Wird das Richteramt am Ende schneller digitalisiert als der Anwaltsberuf?
  • Sollte ich mich doch lieber auf die Gegenwart konzentrieren, um die Zukunft zu erleben?

Die Liste ist beliebig erweiterbar. Legen Sie sich in die Sonne und lassen Sie Ihre Gedanken fliegen.

Anwaltszukunftskongress 2016

Erster Anwaltszukunftskongress 2016 Köln

Erster Anwaltszukunftskongress September 2016 in Köln

Anwälte blicken nicht mehr nur über den Tellerrand, sondern auch in die Zukunft.

Der Blick in die Zukunft ist einigen Berufsgruppen schon aufgrund ihrer Profession nicht gegeben, umso erfreulicher, dass nun auch die deutschen Rechtsanwälte nicht nur über den eigenen Tellerrand, sondern gemeinsam in die Zukunft blicken, wenn auch oft begleitet von einem leichten Kopfschütteln. Verständlich, denn dieser Anstoß zur gemeinsamen Zukunftsschau kam (noch) nicht aus der eigenen anwaltlichen Selbstverwaltung, dafür haben zwei der großen Servicedienstleister der Anwaltschaft die Sache beherzt in ihre professionellen Hände genommen. Die Wolters Kluwer Deutschland GmbH – einer der führenden Wissens- und Informationsdienstleister in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Steuern – und die Hans Soldan GmbH – der führende Anbieter für Kanzleibedarf, Fachmedien und Bürodienstleistungen für Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Deutschland – haben gemeinsam am 2. und 3. September den 1. Anwaltszukunftskongress in Köln ausgerichtet.

Der Anwaltszukunftskongress- ein gelungener Event

Um es an dieser Stelle vorweg zu nehmen, es war ein gelungener Event, der in  jedem Fall fortgeführt werden sollte. Ob es dann, wie fast alles in unserer Zeit, noch einmal größer, besser und schneller werden sollte? Eher nicht. Die Größe, mit 360 Teilnehmern in dem gut gefüllten und eng bestuhlten Kongresszentrum des Hotels Marriott in Köln, bot gerade noch Gelegenheit zu einem persönlichen Kennenlernen und Gedankenaustausch bei Kaffee, Snack oder Lunch. Besser machen kann man solch eine Veranstaltung kaum, es war informativ, aufrüttelnd und unterhaltsam, was schon die Auswahl der Referenten auf der Agenda versprach. Vom Justizminister von NRW, Thomas Kutschaty, über Prof. Dr. Roland Vogel der Stanford Law School  und  dem Mathematikprofessor Dr. Gunter Dueck, der als lockerer Business Engel aufmunterte, bis zu Extremsportler und Berufsmotivator Joey Kelly, um nur einige der Hochkaräter zu nennen, gab es eine bunte Palette von Ein- und Ausblicken in Visionen und Zukunftsthemen, die man anderenorts sogar schon gestaltet hat. Die Teilnehmer waren neugierig, interessiert und begeisterungsfähig. Ein schönes Bild für die Anwaltschaft, dies wünscht man sich öfter. Schneller sollte es auch nicht werden, die beiden Tage waren gut gefüllt, wie auch der Kopf. Insofern hat der abendliche Cocktail dann auch endlich die Gedanken zwischen Legal-Tech und Zukunftsangst etwas ruhen oder bei manchem auch kreisen lassen.

Die Zukunft bringt nichts – wir müssen sie gestalten

Aber der Blick in die Zukunft ist ja bekanntlich auch nicht ohne Risiko. Schließlich kann es passieren, dass man plötzlich erkennt, dass das, was man in der Ferne zu sehen glaubt, gar nicht die Zukunft ist, sondern die Gegenwart. Es kann sein, dass man aufwacht und merkt, dass man an altem, längst Vergangenem festhält und längst eher in der Vergangenheit als in der Gegenwart lebt. Und es ist nicht nur die Technik, die sich gravierend verändert hat. Wenn auch die Präsentationen der neuen Versionen der Kanzleisoftware- und Cloudlösungen, der Sprach- und Stimmerkennung und der Legal-Tech-Portale am Rande des Kongresses beeindruckend waren, das ist nur Technik, das kann man alles lernen und beherrschen. Was aber wirklich besorgniserregend ist, ist die Feststellung, dass sich offensichtlich auch die Menschen verändert haben. Wenn Recruiting auch nur eine Nebenrolle auf dem Anwaltszukunftskongress spielte, hier war die Unsicherheit, was uns da noch bevor steht oder wer in Zukunft vor unserer Tür steht, am deutlichsten zu spüren. Die Generation Y gibt es wirklich, so die Feststellung der ntv – Moderatorin Rommy Arndt, die charmant durch den Kongress führte. Auch wenn diese Generation Y schon zu Z mutiert, sie diktiert die Zukunft. Da würde sich so manche Kanzlei wohl eher mit „Watson“ anfreunden, als mit einem unangepassten Nachwuchskandidaten. Insofern hat künstliche Intelligenz auch einen Vorteil: Man kann sie füttern und die frisst einem aus der Hand. Noch jedenfalls.

Zukunft beginnt mit Gedankenaustausch

Bei allem Unmut über die junge Generation, mit ihrem Anspruch an Sinnhaftigkeit nebst Selbstbestimmung mit Freizeitausgleich, dürfen wir nicht übersehen, dass sie die Zukunft gestalten wird, während wir oft noch warten, dass die Zukunft kommt und auch noch etwas bringt. Dass die Jugend damit bereits begonnen hat, zeigten die Legal-Tech Gründer auf dem Anwaltszukunftskongress in Köln auf lockere Weise. Die Veranstaltung war ein wichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Diskurs zwischen Anwaltszunft, Technikfreak und IT-Nerd, zwischen jungen und erfahren Menschen, zwischen Plattformberatung und Berufsrecht. Hier gibt es noch viel zu diskutieren – nicht erst in der Zukunft. Die nächste Gelegenheit bietet der Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen zum Thema Digitalisierung.

LTO-Sonderveröffentlichung- Die neuen Juristen – zum Download