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Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin – ein nüchterner Vergleich.

Der Gesamtvorstand der RAK Berlin hat am 10.05.2019 beschlossen, die Vergütungsempfehlungen für die Auszubildenden in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nach nur 16 Monaten erneut anzuheben. Veröffentlicht im digitalen Kammerton Ausgabe 04/19. Die Empfehlung ist verbindlich und darf bei neu abgeschossenen Ausbildungsverhältnissen nicht unterschritten werden. Die eigentliche Empfehlung für die Berliner Anwaltschaft liegt allerdings darin, noch ein bisschen was on top zu packen, denn selbst die  Berliner Justiz zahlt mehr. Eine Besonderheit dieser Branche, dass man im Öffentlichen Dienst mehr verdient als in der freien Wirtschaft. Das wäre zum Beispiel im Gesundheitswesen undenkbar.

Aber auch der Rechtsmarkt gestaltet sich anders, als es sich auf den ersten Blick darstellt. Wechselt die ReFa nämlich nach ihrer Ausbildung in einer kleinen Kanzlei zu anderen Marktakteuren, zum Beispiel in eine internationalen Wirtschaftskanzlei, in eine WP-Gesellschaft oder eine Rechtsabteilung, erzielt eine Rechtsanwaltsfachangestellte durchaus ein Gehalt, das dieses Säulendiagramm sprengen würde. Es sagt nur keiner. Ja, es ist bedauerlich, dass immer noch die kleinen Marktakteure ausbilden und die Großen mit attraktiver Vergütung nach erfolgreichem Abschluss werben. Aber das Verschweigen der Chancen und Möglichkeiten dieser Berufsgruppe schadet diesem langsam sterbenden Berufsbild und nutzt keinem.

Ein erfolgsversprechender Weg bei der Nachwuchswerbung für die Rechtsanwaltsfachangestellten wäre es, stets die ganze Wahrheit zu sagen. Dazu zählt auch, dass man als einer der wenigen Bewerber für diesen Ausbildungsberuf bereits bei der Ausbildungsvergütung einen Verhandlungsspielraum hat.

Vollzeit bei Wasser und Obst

Wasser und Obst

Vollzeit bei Wasser und Obst

„Was verdienen Sie denn aktuell?“  Das aufgerufene Gehalt sorgt für ein kurzes Innehalten. Während die anwesenden Partner noch nach Luft ringen, fängt sich der Personaler bereits und sieht sich wohl auch in der Verantwortung. „Bei uns bekommen Sie noch einige Bonbons obendrauf. Wir haben in jeder Etage kostenloses Wasser und stets frisches Obst. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns sehr wichtig, Ihnen doch auch?“ Die Frage erübrigt sich eigentlich bei einer berufserfahrenen und sichtbar agilen Dame in Kleidergröße 38.  Aber er setzt noch eins drauf. „Wenn Sie sich mal zwischendurch erholen möchten, dafür haben wir seit Kurzem auch einen Launchbereich eingerichtet.“  Ziemlich unbeeindruckt fragt die Kandidatin nach der Überstundenregelung für die vakante Vollzeitstelle. Sie persönlich erholt sich sehr gern zu Hause, sie hat eine gemütliche Wohnung und kocht auch selbst.

Sie war nicht einmal beeindruckt.

Dass die Bewerberin in einem Start-up arbeitet, in dem es sogar eine eigene Bierzapfanlage zur freien Benutzung und eine Kuschelzone mit überdimensionalen Sitzsäcken gibt, kann er ja nicht wissen. Na, die Softwarebranche ist eben immer noch ein bisschen besser, als die beste Anwaltskanzlei.

Marketing mit Nebenwirkungen

Wann diesen Marketingstrategen die Sache mit dem kostenlosen Wasser und dem Obstkorb für die Mitarbeiter eingefallen ist, lässt sich nicht mehr genau feststellen. Es muss zu Beginn des öffentlich publizierten Nachwuchsmangels und dem Hype um die Generation Y gewesen sein.  Nahezu zeitgleich hat man den Personalverantwortlichen das Gesundheitsmanagement als Heilmittel verkauft. Leider hat man versäumt, auf die Dosierung und Anwendungsgebiete hinzuweisen. Nun stehen die Personaler mit ihren tollen Incentives da und wissen nicht, wie sie sie verabreichen sollen, für wen sie gut sind, und wie sie wirken. Sie können auch niemanden fragen, denn der Feel-Good-Manager hat längst gekündigt, die Arbeit hat ihm wohl keinen Spaß gemacht.

Arbeit wird vergütet, der Rest kommt oben drauf.

Die steuerfreien Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter, dazu zählen Wasser, Obst, Kaffee und Tee, sind zwar eine nette Geste, schaffen aber von allein keine Arbeitsatmosphäre. Eine Teeküche mit Mikrowelle  ist in einer Branche, in der Überstunden zum guten Ton zählen, eigentlich nicht erwähnenswert – schon gar nicht im Rahmen der Gehaltsverhandlung. Nichts gegen Gesundheitsangebote und ein paar Annehmlichkeiten am Arbeitsplatz, aber Leistung muss zunächst einmal finanziell vergütet werden – alles andere ist Topping.

P.S. Topping lieben alle, besonders die bunten Streusel.

Lesen Sie hier: Warum Unternehmen keine Feel-Good-Manager, sondern selbstbestimmte Mitarbeiter brauchen: ⇒ Huffingtonpost Kicker und Obstkorb sind nicht genug!