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Eine ReNo ist keine Tippse

ReNo Tippse

Eine ReNo ist keine Tippse – von der Schreibmaschine zur digitalen Spracherkennung.

Der Anwalt diktiert, die ReNo schreibt. Das war nicht immer so.

Zumindest seit dem Inkrafttreten der Rechtsanwaltsordnung am 01.10.1879 kann man die Entwicklung des Berufs der Rechtsanwaltsfachangestellten nachvollziehen. Vor der Befreiung der Anwaltschaft vom Staat hat sich der Advokat zur Erstellung seiner Schriftsätze Gerichtsschreibern oder Konzipienten bedient. Konzipienten warteten als Anwärter oft jahrelang auf eine Advokatur und verdingten sich derweil als akademisch gebildete Schreiber. Doch mit dem Inkrafttreten der Rechtsanwaltsordnung war es jedem, der die Zulassung zum Richteramt erlangte, freigestellt, sich als Rechtsanwalt zuzulassen. Damit erhob sich für die freien Rechtsanwälte die brennende Frage: Wer schreibt? Die Gerichtsschreiber wurden in den Justizdienst aufgenommen und wer die Zulassung zur Anwaltschaft selbst erlangte, und nun eine eigene Kanzlei gründen konnte, würde wohl nicht mehr für andere schreiben.

Das erste Kanzleipersonal war männlich

Das auch schon damals dringend notwendige Kanzleipersonal rekrutierte sich ausschließlich aus Männern, die meist schon langjährige Erfahrung in der Büroorganisation, mit Botendiensten und vor allem mit dem Schreiben gesammelt hatten. Damals schrieb man noch mit Hand mit Feder und in Schönschrift! Der Kanzleieigner und freie Rechtsanwalt brauchte vermutlich zahlreiche erfahrene Schreiber und auch einen Büro- oder Kanzleivorsteher, der von seinem Stehpult aus das Kanzleipersonal beaufsichtigte und anleitete. Die Bürovorsteher waren damals allesamt Männer, wohingegen die Rechtsfachwirte heute überwiegend Frauen sind. Das wird insbesondere beim jährlich von Soldan organisierten Recht- und Notarfachwirttag sichtbar. Beim Anblick der 350 weiblichen Fachbesucher, die sich in diesem Jahr im Westin Hotel in Leipzig versammelten und abends die Tanzfläche füllten, wurde offensichtlich, dass dieser Beruf für Männer heutzutage wohl wenig attraktiv ist. Aber das war einmal anders.

Die Schreibmaschine brachte die Frauen ins Büro und in die Kanzlei.

Erst die Erfindung der Schreibmaschine, Ende das 19.Jahrhunderts, öffnete den Frauen den Weg in die Sekretariate, in Büros und auch in die Kanzlei des Rechtsanwalts. Der Erfinder einer Schreibmaschine, der Tiroler Peter Mitterhofer, ließ sich noch entmutigen, denn seine Erfindung wurde vom Österreichischen Kaiser abgewiesen da „eine eigentliche Anwendung dieses Apparates wohl nicht zu erwarten stehe“. Die Erfinder im Hause der Waffenhersteller Remington Arms Company, waren hartnäckiger und vor allem solventer als der Tiroler Tischler und gingen 1873 mit ihrer Remington Schreibmaschine in Serienproduktion.

Sie wurden aber zunächst ebenfalls enttäuscht, in diesem Fall von den männlichen Sekretären und Schreibern, da diese mit der Tastatur nicht zurechtkamen oder sie rundheraus ablehnten. So ersann Remington ein „Verleihsystem für Schreibmaschine nebst Frau“ und verlieh das Gesamtpaket Maschine-Mensch an Firmen, an Unternehmer und höchstwahrscheinlich auch an Rechtsanwälte. Dies geschah unter dem Versprechen, die leidige Schreibarbeit zu beschleunigen, ja gar zu revolutionieren.

Die Frauen kommen ins Unternehmen

Die jungen Mädchen und Hausfrauen nutzen die Chance, sich mittels der Schreibmaschine und ihrer eigenen Fingerfertigkeit den Zugang zum Büro, in die Sekretariate und Kanzleien zu verschaffen. Auf diesem Weg erlangten sie einen eigenen Verdienst und nachfolgend den Zugang zu einer Berufstätigkeit und schließlich zu einem eigenen Beruf. Die Frauen erfanden das Zehnfingersystem, perfektionierten das Blindschreiben und legten die Grundstein für das heutig gängige 10-Finger-Tastschreiben. Die Sekretärin war geboren, hat sich über die Jahrhunderte perfektioniert, sich emanzipiert und immer wieder der neuen technischen Entwicklung gestellt und angepasst.

Die Sekretärin erobert die Geschäftswelt 

Die Sekretärin hat Zugang zu allen Unternehmen, Abteilungen, Büros und Sekretariaten der Welt gefunden, ihre Tätigkeit hat sich mannigfaltig spezialisiert und im Laufe der Industrialisierung, Globalisierung und Digitalisierung viele unterschiedliche kaufmännische, administrative oder fremdsprachlich orientierte Berufsbilder hervorgebracht. Die Sekretärin hat einen unvergleichlichen Siegeszug hingelegt, obwohl es den Beruf der „Sekretärin“ nicht gibt. Die Sekretärin ist eher eine Funktion, Rolle und Aufgabe und sie ist in allen Branchen und Wirtschaftszweigen zuhause.

Die Rechtsanwaltsfachangestellte ist mehr als eine Sekretärin.

In der Kanzlei heißt die Sekretärin Rechtsanwaltsfachangestellte oder ReNo. Aber das stimmt so nicht, denn die ReNo ist keine Tippse und nur in zweiter Funktion die Sekretärin des Rechtsanwalts. Und genau genommen meint man, wenn man ReNo sagt, die Rechtsanwaltsfachangestellte. Denn die Notarfachangestellte, die Fachangestellte der Notare – die Assistentin der Geschwindschreiber – steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Ihre Tätigkeit hat nun rein gar nichts mit einer Tippse zu tun und auch nichts mit einer Sekretärin. Die Notarfachangestellte tippt auch keine Diktate.

10-Finger-Tastschreiben und Stenografie 

Bis 1995, als der Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellte noch Rechtsanwaltsgehilfin hieß, war der Anwalt froh, wenn seine ReFa Stenografie beherrschte. Diese für Unkundige aus ominösen Zeichen und Kringeln bestehende Kurzschrift erlaubte der geübten Sekretariatskraft, das Diktat, einen Schriftsatz, die Klageschrift oder den Brief an den Mandanten möglichst schnell niederzuschreiben und bei einer Verhandlung Protokoll zu führen – mit der Hand! Da der Anwalt dieser Kurzschrift kaum mächtig war, tippte sie das Notierte kurzerhand in die Maschine und legte es ihm schön formatiert, natürlich fehlerfrei und durch einen Aktendeckel geschützt auf seinen Schreibtisch.

Phonodiktat 

Mit einer neuen Erfindung, dem Diktiergerät, verschwand die Kurzschrift kurzerhand. Mit der Magnetbandaufzeichnung des gesprochenen Wortes brach ein neues Zeitalter an, das Phonodiktat eroberte die Anwaltskanzleien. Mit einem Diktiergerät und einer Magnetbandkassette ausgestattet, speicherte der Rechtsanwalt fortan seine klugen Gedanken und seine oft endlos anmutenden Schachtelsätze, gespickt mit Verweisen, Aktenzeichen und Fußnoten auf das analoge Bandgerät. Die ReFa fand meist morgens die Bänder auf dem Schreibtisch und wusste schon, was sie zu tun hatte. Nach der Kontrolle der Fristen, der Bearbeitung der Post und anderer Prioritäten ihres Jobs, griff sie zum Kopfhörer, ertastete das Pedal unter ihrem Schreibtisch mit den Füßen und drückte auf Start. Es erfordert durchaus einiger Übung, die Geschwindigkeit des Gerätes mit dem Fuß zu steuern, schnell auf Pause und wieder Start zu drücken und den Blick dabei nicht auf die Tastatur zu senken. Aber es ist kein Hexenwerk, man kann es erlernen.

Das Phonodiktat lebt immer noch

Üben, üben, üben. Man braucht allerdings die Gelegenheit und Zeit dazu. Eine frisch gebackene Rechtsanwaltsfachangestellte hört oft beim Vorstellungsgespräch in der Kanzlei das erste Mal vom Phonodiktat, Gelegenheit zum Üben hatte sie bisher nicht. Aber das Phonodiktat gehört auch heute in einigen Kanzleien noch zum Tagesgeschäft.

Digitale Spracherkennung

Die Technik hat sich rasant weiterentwickelt. Es gibt digitale Diktiergeräte, kommerzielle Schreibdienste und selbst das Smartphone bietet Spracherkennungssoftware. Dragon ist in aller Munde. In seinen Blackberry oder iPhone zu brabbeln, ist heutzutage das Normalste der Welt. Die junge Anwaltsgeneration wächst digital auf. Die juristischen Bibliotheken sind längst ins Internet verzogen, die Jurastudenten, Referendare und Associates arbeiten mit online-Datenbanken, kommunizieren digital und arbeiten mit Cloudlösungen. Wozu brauchen sie noch eine Rechtsanwaltsfachangestellte?

„Wer braucht denn noch eine ReNo, die Junganwälte tippen doch heute alles selbst.“

Diesen Satz hört man leider häufig, wenn es um den Nachwuchsmangel in den ReNoPat-Berufen geht. Aber dieser Gedanke ist wohl eher ein Wunsch als eine ernstzunehmende Zukunftsprognose. Wenn die ReFa eine Tippse wäre, wäre sie verzichtbar? Nein, nicht einmal dann. Denn das, was die digitale Spracherkennung produziert, ist nicht per se gerichtstauglich und auch dem Mandanten nicht zuzumuten. Kontrolle, Korrektur, Formatierung, Versionsvergleich, Änderungsverfolgung, Fußnoten, Inhaltsverzeichnisse, Kopien und drucken, heften, binden, versenden, faxen und mit beA versenden – fristgerecht bitte.

Kanzleiorganisation

Eine Kanzlei besteht nicht aus getippten Dokumenten, sondern aus einer Organisationstruktur, einer Ablauforganisation, aus Verfahren und Prozessen, aus einem streng geregelten Kommunikationsgeflecht zwischen Rechtsanwalt, Gericht, Mandant, Gläubigern, Schuldnern, sonstigen Beteiligten und der gegnerischen Seite. All das ist streng geregelt mit Rechten und Pflichten des Anwalts belegt und in der Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO und der Berufsordnung der Rechtsanwälte BORA festgeschrieben. Verschwiegenheit, um nur eine Pflicht der Berufsausübung des Rechtsanwalts zu nennen, ist in den Zeiten der Digitalisierung, Cloudspeichern und LegalTech-Anwendungen nicht mal so nebenbei einzuhalten oder einfach zu vernachlässigen. Der elektronische Rechtsverkehr ERV, das besondere elektronische Anwaltspostfach beA, die Europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO und die jüngste Geldwäscheverordnung haben bereits tiefgreifende Veränderungen der Kanzleiorganisation zufolge. Wenn die ReFa da nur tippen würde, würden so manchem Anwalt buchstäblich die „Fälle“ wegschwimmen.

Die ReFa kann das, was der Anwalt nicht lernt

Was eine ausgebildete ReFa alles kann, ahnt am ehesten der jüngst zugelassene Rechtsanwalt in eigener Kanzlei. Die anwaltlichen Pflichten treffen jeden Rechtsanwalt vom ersten Tag seiner Zulassung und seiner Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Von der Rechnungslegung nach Rechtsanwaltsgebührenordnung RVG, der Abrechnung mit der Rechtschutzversicherung des Mandanten, der Kostenfestsetzung, der Berechnung der Fristen, der Ausstellung eines Mahnbescheids, der Einleitung einer Zwangsvollstreckung und der Fristverlängerung bei Gericht – all das hat der frisch gebackene Rechtsanwalt in seinem Jurastudium nicht gelernt und im Referendariat nicht geübt. Was ihm selbst am schnellsten von der Hand geht ist – das Tippen.

Für alles andere seiner Kanzleiorganisation wünscht er sich eine Rechtsanwaltsfachangestellte!

 

Die ReNo – wegdigitalisiert oder weggelaufen

Die ReNo - wegdigitalisiert oder weggelaufen
Die ReNo – wegdigitalisiert oder weggelaufen? Nein, die Rechtsanwaltsfachangestellte bleibt in Zeiten der Digitalisierung unverzichtbar.

Am Rande von Zukunftskongressen der Anwaltschaft und LegalTech-Konferenzen der Rechtsdienstleister fallen oft Bemerkungen über die ReNo, obwohl die ReNo an sich auf diesen Branchentreffen kaum eine Rolle spielt. Nur der Umstand, dass sie sich gerade sehr rarmacht, wird zumeist in der Mittagspause mit einem kurzen Satz abgehandelt.

„In ein paar Jahren braucht keiner mehr eine ReNo, dann haben wir alle digitalisiert.“

Um diese Prognose zu wiederlegen, müsste man eigentlich nicht einmal beA bemühen. Aber dieses besondere elektronische Anwaltspostfach ist ein schönes Beispiel dafür, dass die Digitalisierung sehr viel Fachkompetenz erfordert. Gerade, wenn die Entwickler diese Kompetenz nicht in das Produkt stecken, brauchen die Anwender umso mehr Fachkompetenz, guten Willen und Ausdauer, um das Ding dann in der Kanzlei anzuwenden. Unabhängig von dem Desaster dieses beA überhaupt einzuführen, hat allein die Ankündigung der eventuell stattfindenden Inbetriebnahme selbst JUVE-Award gekürte Topkanzleien des deutschen Kanzleimarktes dazu veranlasst, in gängigen Stellenportalen nach „beA-verständigen Rechtsanwaltsfachangestellten“ zu suchen. Gut, das war bereits Ende 2017, als man noch dachte, dass beA ans Netz geht. In der Zwischenzeit waren die Stepstone Anzeigen wieder verschwunden. Aber seit der Wiedergeburt von beA ist ganz offensichtlich, dass Digitalisierung viel Arbeit macht und die Rechtsfachwirte und Rechtsanwaltsfachangestellten stark gefordert sind. Man findet sie dann bei Weiterbildungsveranstaltungen wie dem von Soldan initiierten Deutschen Rechts- und Notarfachwirttag, der übrigens 2019 in Berlin stattfindet. Dort tauscht man sich aus, über Fehlermeldungen, Sicherheitsmängel und Versäumnisfallen, die der BGH schon vorausahnt.

Die ReFa sorgt sich um Post und Fristen – und um beA

Man muss nun feststellen, dass man auch für beA eine ausgebildete, zuverlässige, geschulte und geübte Rechtsanwaltsfachangestellte oder sogar eine Rechtsfachwirtin braucht oder sich zumindest eine wünscht. Und das ist richtig, denn selbst ein simples Postfach ist ein Stück Kanzleiorganisation. Und Kanzleiorganisation lernt nun einmal die Rechtsanwaltsfachangestellte in ihrer Ausbildung. Der Rechtsanwalt hat sich mit dem Tag seiner Zulassung mit diesen Themen noch nicht auseinandergesetzt. Der zukünftige Anwalt studiert Jura und wird auf das Richteramt vorbereitet. Kanzleiorganisation, Fristenberechnung, Aktenanlage, Kosten- und Gebührenrecht, Mandatsverwaltung, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung sind da nicht vorgesehen. Bei der Rechtsanwaltsfachangestellten sind all diese Aufgaben Teil der Ausbildungsverordnung. Und bei den ReFa-typischen Aufgaben wird übrigens täglich Post verschickt und empfangen. Genau genommen ist das klassische Kanzleipostfach Anfang und Ende der Kanzleiorganisation. Nicht zu verwechseln mit beA, da geht es um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Vielleicht fragen Sie sich gerade, was die ReFa denn noch zu tun hat, wenn sie unter Einsatz eines elektronischen Postfachs nicht einmal mehr die Briefumschläge aufschlitzen oder frankieren muss? Die Bearbeitung der Eingangs- und Ausgangspost wird übrigens nur von denen belächelt, die nicht wissen, was ein Fristversäumnis für den Rechtsanwalt bedeutet. Die sorgfältige und sachkundige Postbearbeitung ist die Grundlage der Fristenerfassung.

Da sitzt die Achillesferse der Kanzlei. Im besten Fall sitzt an der Stelle eine zuverlässige und geschulte Fachkraft – so ist es im anwaltlichen Berufsrecht vorgeschrieben. Der BGH weiß das und spricht gern von Organisationsverschulden. Die ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte weiß, wie man die Wiedereinsetzung der Frist beantragt. Das ist übrigens auch der Grund, warum nun sogar internationale Wirtschaftskanzleien wieder eine ReFa suchen. Die sollte möglichst eine Fristen-ReFa sein, die für alle Partner der Kanzlei die Fristen berechnet, erfasst, kontrolliert und sachgemäß streicht. Die Zahl der Prozesse und Verfahren im beratungsintensiven Wirtschaftsrecht wächst zusehends. In den Großkanzleien werden Abteilungen mit klangvollen Namen wie „litigation dispute resolution & risk management“ aufgebaut und da sollte nun eine ReFa auch die Post aufmachen und irgendwann beA benutzen.

Die qualifizierte Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsfachwirtin sorgt für Rechtssicherheit in der Kanzleiorganisation

Die Postbearbeitung und das Fristenwesen unterliegt als Teil der Kanzleiführung dem Anwalt und ist mit dem anwaltlichen Berufsrecht in der BRAO und BORA geregelt.  Da das anwaltliche Berufsrecht nicht Teil der Pflichtausbildung des Anwalts ist, lernt auch hier die ReFa das in ihrer Ausbildung. Die Pflichten des Rechtsanwalts in Bezug auf die Organisation seiner Kanzlei werden zu einem großen Teil von der Rechtsanwaltsfachangestellten umgesetzt. Gerade in ihrer Funktion als Bürovorsteherin und mit der Qualifikation als Rechtsfachwirtin organisiert sie die Kanzlei, sie definiert die Ablauforganisation und sorgt im Tagesgeschäft für die Rechtssicherheit in der externen Kommunikation mit Gerichten und Mandanten, dies beginnt mit dem Datenschutz und der Kollisionsprüfung. Die ReFa hat das in ihrer dreijährigen dualen Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt. Sie hat das mit hämmernder Wiederholung eingeübt und nicht nur für die Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer, sondern für die tägliche Anwendung in der Kanzlei. Und so fällt ihr nun auch beA in den Schoss. Der Rechtsanwalt darf im Rahmen seiner Kanzleiführung Aufgaben an die geschulte, geübte und zuverlässige Rechtsanwaltsfachangestellte delegieren – und das macht er doch prompt. Hoffentlich nicht über das erlaubte Maß hinaus. Das ist nämlich bei beA eine Sache der Haftung. Aber der Anwalt vertraut ja seiner ReFa und da darf sie auch mal das mit den beA-Karten, den Zugriffsrechten und mit den Signaturen regeln.

Wer bedient eigentlich die Kanzleisoftware?

Aber zurück zur Digitalisierung. Die Anbieter von Kanzleisoftware und vor allem die LegalTech Vertreter sind ja oft von der Vorstellung beseelt, dass die ReNo (sie wird leider als Sammelbegriff für alle Kanzleimitarbeiter angesehen) wegdigitalisiert wird. Damit erwecken sie bei den Kanzleieignern und Kanzleimanagern, die händeringend eine ReNo suchen, ja durchaus eine gewisse Hoffnung. Dann wäre dieses Problem des Mangels ja irgendwann gelöst.

Ich frage mich allerdings, was oder besser gesagt,  wer denn diese Digitalisierung ist, die ganz alleine in der Kanzlei die Post bearbeitet, die Fristen einträgt, die Kostennoten erstellt, die Zwangsvollstreckung einleitet, mit dem Gericht und dem Mandanten kommuniziert, ans Telefon geht und dem Anwalt zeigt, in welcher Cloud gerade die Klageschrift im Fall Müller/Maier rumflattert.

Weggelaufen statt wegdigitalisiert

Aktuell zeigt sich leider eine gegenseitige Entwicklung, keine Spur von wegdigitalisiert eher von weggelaufen. Es gibt erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte und qualifizierte Rechtsfachwirte, die ihre Kanzlei aufgrund der mangelhaften und zeitraubenden Kanzleisoftware verlassen. Dass man wegen seinem Anwalt geht oder mit der Kollegin nicht klarkommt, das kannte ich ja schon, aber wegen der Kanzleisoftware? Ja, die Bewerber fragen heute ganz genau nach, welche Kanzleisoftware der potentielle Arbeitgeber installiert hat. Bei näherem Nachfragen hat sich gezeigt, dass nur in wenigen Fällen das installierte Produkt als gänzlich ungeeignet eingestuft wird. Das Problem liegt eher darin, dass in Kanzleien teilweise Sparlösungen installiert werden, Module aus Kostengründen sogar abbestellt werden, dass bei Kanzleifusionen Systeme nicht zusammengefügt werden. Dann soll ReFa mal gucken, wie sie die mitgebrachten Akten und Mandate in das System der neuen Kanzlei bekommt – neben dem Tagesgeschäft versteht sich und bitte ohne Fristversäumnis.

Verrückt, da lassen sich die zahlreichen Anbieter von Kanzleisoftware – von RA-Micro, Advocart, Advolux, Advoware, Annotext, DATEV, Lawfirm, bis STP (um hier nur einige zu nennen) nun ganz moderne Sachen einfallen, installieren alle möglichen Suchfunktionen und integrieren Schnittstellen und dann werden diese Module und Tools aus Kostengründen abbestellt oder gar nicht erst in Erwägung gezogen.  Man hat vielfach auch Angst, dass man mit jedem neuen Baustein die Kanzleimitarbeiter schulen muss, denn das gibt es bekanntlich ja auch nicht umsonst. Die Weiterbildung der ReNo soll nichts kosten und wenn doch, dann sollte sie mal schön selbst bezahlen. Nicht, dass sie noch kündigt, wenn sie schlau geworden ist. Es ist übrigens leider nicht selbstverständlich, dass die Kanzleieigner die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsfachwirtin oder Notarfachwirtin am Rechtsfachwirttag übernehmen.

Digitalisierung kostet Geld und ReNo Gehälter steigen

Ja, Digitalisierung kostet Geld. Da ist eine geübte ReNo im Zweifel sogar noch billiger. Leider ist das ein Trugschluss bei der aktuellen Marktentwicklung. Die Hinwendung zum Bewerbermarkt und der Nachwuchsmangel bei den ReNoPat-Berufen kommt einigen Arbeitgebern im Kanzleimarkt schon heute sehr teuer zu stehen. Wenn heute eine Fachkraft im Kanzleibereich kündigt, sei es nun eine Rechtsanwaltsfachangestellte, eine Notarfachangestellte, eine Patentanwaltsfachangestellte oder eine klassische Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, dann zahlt man bei einer Neueinstellung definitiv drauf, unabhängig von den Kosten für Zeitarbeitskräfte, Stellenanzeigen, Vermittlungsgebühren und Provisionen für Headhunter und Einarbeitungszeit. Dazu kommt, dass die Neue meist nicht besser oder sogar wesentlich schlechter ausgebildet ist als die, die man verloren hat. Wie will man beurteilen, was die neue Mitarbeiterin kann? Kann die Neue die Fristen berechnen, im Zweifel plädiert der BGH auf Organisationsverschulden. Was kostet eine Fehlbesetzung? In jedem Fall weniger als ein Fristversäumnis. Das klingt hart, ist es auch. Ca. 40 % alles Haftungsfälle im Anwaltsbereich wurden durch Fristversäumnisse verursacht. Das wird übrigens nicht besser, wenn beA am Start ist, es wird nur anders. Der BGH weiß auch dies und ist schon vorbereitet.

Jeder Anwalt, Kanzleieigner und Kanzleimanager sollte sich fragen, wer denn die digitalen Produkte in der Kanzlei nutzt, bedient und damit tagtäglich klarkommen muss. Wenn die Partnerrunde über die neue Softwarelösung mit den Softwarenanbietern verhandelt, sollte die Rechtsfachwirtin oder Rechtsanwaltsfachangestellte einbezogen und gefragt werden. Am besten, man fragt sie nicht nur, sondern hört sie auch an. Wenn im digitalen Zeitalter teuer bezahlte Fachkräfte Adressaufkleber mit der Hand beschriften, nachdem sie die Adresse mit ihrem privaten Smartphone gegoogelt haben, läuft etwas in die falsche Richtung und wird am Ende teuer.

Im Dezember 2018, kurz vor Nikolaus, treffen sich die LegalTech-Vertreter und Software-Anbieter des Kanzleimarktes zum LEGAL®EVOLUTION Expo & Congress 2018 in Darmstadt. Das Programm verspricht eine große Bandbreite an Themen und man gibt sich mit englischsprachigen Beiträgen sehr international. Vielleicht ist das ein Grund, warum die ReNo im Programm wieder einmal nicht vorkommt. Die Englischkenntnisse der Kanzleimitarbeiter lassen ja meist zu wünschen übrig. Ja egal der Anwalt, so eine ReNo wird nun auch nicht den Rechtsmarkt revolutionieren, nicht mit Blockchain arbeiten und nicht den Workflow optimieren. Sie macht eben einfach nur ihren Job und sorgt für den fristgerechten Posteingang bei Gericht.

Dabei fällt mir auf, in dem Programm zum Legal®Evolution Congress ist auch nicht von beA die Rede. Ich vermute, die Firma Atos wird auch nicht als Aussteller unter den Softwareanbietern auf dieser Expo weilen. Schade eigentlich, es gäbe bestimmt viele Fragen der anwesenden Rechtsanwälte. Denn egal, ob man die Digitalisierung und LegalTech begrüßt oder ablehnt, beA trifft jeden der 163.000 Anwälte in Deutschland.