Träger der Arbeitsförderung AZAV

LegalProfession® ist seit 2013 zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i.V. m. der AZAV. Als „Maßnahmeträger“ ist LegalProfession® berechtigt, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß §§ 179 – 181 SGB III i.V. anzubieten. Dazu zählen Maßnahmen für Einzelpersonen im Coaching, Bewerbungstraining sowie die private Arbeitsvermittlung. Die von uns durchgeführten Maßnahmen werden über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) mit der Bundesanstalt für Arbeit direkt abgerechnet. Damit können arbeitsuchend gemeldete uns anspruchsberechtigte Bewerber eine umfassende Unterstützung bis zur Arbeitsaufnahme in Anspruch nehmen.

Maßnahmeträger AZAV Coaching Arbeitsvermittlung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung – 100% AVGS gefördert

Ein Bewerbungstraining, ein Coaching, eine berufliche Weiterbildung oder die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das mit einem AVGS gefördert wird, heißt „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Zweck der jeweiligen Maßnahme ist die fachkundige Unterstützung der Aktivierung und Eingliederung des Anspruchsberechtigten in den Arbeitsmarkt. Über den persönlichen Bedarf des Arbeitssuchenden und den tatsächlichen Förderanspruch entscheidet der Arbeitsvermittler der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit. Auch eine Förderung durch das zuständige Jobcenter ist nach Ermessen möglich. Bei Bedarf können mehrere Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich unterscheidet man Maßnahmen für Coaching und Qualifizierung von Maßnahmen zur privaten Arbeitsvermittlung.

1. AVGS für Aktivierung, Coaching und Qualifizierung – AVGS MAT

Maßnahmen im Bereich Coaching, Bewerbungstraining und berufliche Qualifizierung werden mit dem AVGS MAT gefördert. Die Maßnahmen können für Einzelpersonen oder Gruppen angeboten werden. Die Inhalte der Maßnahmen werden vom Maßnahmeträger festgelegt und durch eine fachkundige Stelle zertifiziert. Der AVGS MAT dient ausschließlich zur Inanspruchnahme einer nach AZAV zugelassenen Maßnahme. Der Besitzer eines AVGS kann sich eine seinen Bedürfnissen entsprechende Maßnahme bei einem Träger seiner Wahl aussuchen. Der Maßnahmeträger entscheidet nach Prüfung des Gutscheins über die Durchführung der Maßnahme und schließt mit dem Teilnehmer der Maßnahme einen Qualifizierungsvertrag.

2. AVGS für private Arbeitsvermittlung – AVGS MPAV

Mit dem AVGS MPAV bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen für die berufliche Eingliederung durch eine private Arbeitsvermittlung. Der Gutscheininhaber kann sich einen als Maßnahmeträger zugelassenen privaten Arbeitsvermittler selbst aussuchen. IBei erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis rechnet der private Arbeitsvermittler sein Honorar mittels des ausgehändigten Originalgutscheins direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Der Gutschein gilt einen bestimmten Zeitraum und muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages gültig sein. Mit Aushändigung des Gutscheins sind alle von der Vermittlungsagentur erbrachten Leistungen inklusive Bewerbungstraining und Erstellung von Bewerbungsunterlagen abgegolten.

Maßnahmezulassung AVGS Coaching und private Arbeitsvermittlung

Insbesondere bei speziellen Berufsgruppen, wie den juristischen Berufen, ist es hilfreich, sich einen Maßnahmeträger und Vermittler zu suchen, der mit den Besonderheiten der Branche, den Anforderungen der Arbeitgeber und den entsprechenden Qualifikationen vertraut ist. Als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder gar Patentanwaltsfachangestellte haben Sie sicher schon einmal die Erfahrung gemacht, dass man Ihre besondere Qualifikation nicht kannte und Ihnen Jobangebote vorgeschlagen hat, die nicht passten. Aus diesem Grund haben wir eine Maßnahme entwickelt, die sich ganz auf Ihre Bedürfnisse ausrichtet.

zugelassene Maßnahme: Marktorientierung - Einzelcoaching ⇒ hier weiter lesen