1. Wirtschaftsjuristentag

1. Wirtschaftsjuristentag: Rück- und Ausblicke einer jungen Berufsgruppe. Wenn Absolventen des

Wirtschaftsjuristentag Recklinghausen

1. Wirtschaftsjuristentag: Rück- und Ausblicke einer jungen Berufsgruppe. Wenn Absolventen des ersten Jahrgangs eines Fachbereichs Wirtschaftsrecht genau 15 Jahre später neben ihren ehemaligen Profs im Seminarraum sitzen, dann ist dies ein gutes Zeichen und vielleicht der Anfang für ein jährliches Alumnitreffen der Wirtschaftsjuristen an der Westfälischen Hochschule in Recklinghausen. Der aus Anlass des 20-jährigen Bestehens des Fachbereichs Wirtschaftsrecht stattfindende 1. Wirtschaftsjuristentag  war kein gewöhnliches Ehemaligentreffen, es war eine profunde Bestandsaufnahme. Denn als man vor 22 Jahren in Mainz das wirtschaftsjuristische Studium in Deutschland ins Leben rief, war in keiner Weise abzusehen wo, wann und wie die damals noch auf Diplom studierenden Wirtschaftsjuristen einmal „unterkommen“ würden. Aber genau um die Beantwortung dieser Frage ging es dem Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht, Professor Bernhard Bergmans, der am 25.09.2015 neben Professoren anderer wirtschaftsjuristischer Ausbildungseinrichtungen vor allem die Absolventen nach Recklinghausen rief. Es kamen natürlich nicht alle der inzwischen 25.000 berufstätigen Absolventen, auch nicht von allen der über 40 Hoch- und Fachschulen, die den Bereich Wirtschaftsrecht in der Zwischenzeit für sich entdeckt haben. Aber es war ein gelungener Anfang.

Akzeptanz und Selbstverständnis als Wirtschaftsjurist

Nach einigen in den letzten Jahren erfolgten Analysen, Befragungen und Statistiken zur Arbeitsmarkt- und Berufsakzeptanz des Wirtschaftsjuristen war es nun an der Zeit, persönliche Erlebnisberichte, Erfahrungen und Best Practice zu sammeln. Denn es ist zwischenzeitlich eher ruhig geworden, um den interdisziplinären Studiengang zwischen Wirtschaft und Recht. Die offenen Angriffe der Volljuristen haben sich gelegt, die Universitäten bilden in der Zwischenzeit selbst Wirtschaftsjuristen aus, die Kultusministerkonferenz fordert die weitere Diversifizierung der juristischen Ausbildung. Auch die Arbeitgeber haben den Wirtschaftsjuristen zumindest schon einmal als kostengünstige Alternative zum Volljuristen erkannt. Was geblieben ist, ist die immer noch verbreitete Unkenntnis über Ausbildungsinhalte und Einsatzmöglichkeiten der Juristen ohne Examensprüfung und Anwaltszulassung. Zugute halten muss man den Unternehmen und Personalern, dass die Zahl und Verschiedenartigkeit, insbesondere der Masterstudiengänge, kaum zu überblicken ist. Hier sind die Hochschulen im Werben um die zukünftigen Studenten wohl in ihrem Wunsch nach Einmaligkeit etwas über das Ziel hinaus geschossen. So ist auch die Anmerkung zu verstehen, dass es eher schwer ist, sich beim Hochschulwechsel Studienergebnisse anerkennen zu lassen. Aber hier kann der Austausch zwischen den als Tagungsreferenten geladenen Professoren aus Wismar, Kassel, Heilbronn und Pforzheim sowie die Wirtschaftsjuristische Hochschulvereinigung sicher Abhilfe schaffen.

Der Wunsch nach Austausch und Vernetzung war von allen Beteiligten klar zu spüren, wenn es auch noch an tragfähigen Strukturen fehlt. In diesem Punkt ist der Studiengang noch ganz am Anfang. Aber Austausch und Selbstverständnis sind unverzichtbar. Der Wirtschaftsjurist ist eben kein klar definierter Beruf, nicht einmal eine geschützte Bezeichnung. Der Wirtschaftsjurist wird erst dann dauerhaft und vor allem seinem Wissen nach adäquat eingesetzt, wenn sein Berufsprofil klar erkennbar ist. Zugegeben, es ist eine Herausforderung und es birgt auch Gefahren, das Profil eines interdisziplinären Studiengangs genau zu schärfen, aber es ist andererseits die einmalige Chance, sich gegenüber dem breit aufgestellten Volljuristen zu positionieren.

Was erwartet die Wirtschaft von unseren Absolventen, welche Ausbildungsinhalte müssen wir aufnehmen, um zukunftsfähig zu bleiben?  

Bei der Komplexität, Divergenz und Internationalität unserer Wirtschaft läuft man Gefahr, sich zu sehr zu verzweigen und auch auf Entwicklungen aufzuspringen, die viel zu kurzlebig sind, als dass das Bildungssystem darauf überhaupt reagieren könnte. Andererseits muss man die Studenten aber auch lenken und ihnen zeigen, in welchen Bereichen sie dringend gebraucht werden. Um zukunftsfähig zu bleiben, ist es heute auch für Hochschulen unabdingbar, sich mit gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen und vorauszudenken. Dabei geht es aber nicht nur um das Definieren von Arbeitsfeldern, sondern vielmehr darum,  die Kompetenzen der Zukunft zu erkennen und zu vermitteln.

Soft Skills 

Das, was mit dem Wort „Soft Skills“ mehr erschlagen als beschrieben wird, ist der eigentliche Mehrwert des Wirtschaftsjuristen gegenüber dem Volljuristen. Wer für den Staatsdienst ausgebildet wird, ausschließlich am Fall arbeitet, seine Jugend in der Bibliothek und mit Beck online verbringt und selbst seinen Urlaubsbericht (samt Klage wegen Verspätung  des Fliegers und Baulärm in Hotelnähe) im Gutachtenstil verfasst, der hat oft im Unternehmen einige Anpassungsschwierigkeiten. Hier liegt die Chance des Wirtschaftsjuristen. Vorausgesetzt, er hat die im Unternehmen unverzichtbaren Kompetenzen erworben oder weiß zumindest, worauf es ankommt. Dass Unternehmen im Bereich Compliance Wirtschaftsjuristen bevorzugen, ist keine Kostenfrage. Im Compliance geht es um Prozesse, um Steuerung, um Projekte und um Kommunikation auf allen Unternehmensebenen. Hier ist der Wirtschaftsjurist klar im Vorteil, wenn er auf diese Arbeitsweise bereits vorbereitet wurde.

„Wissen. Was praktisch zählt.“

Dies steht auf der Tagungsmappe des 1. WiJu-Tages. Es ist zu wünschen, dass man sich diesem Slogan treu bleibt und sich noch mehr abgrenzt vom klassischen Nur – Juristen. Die Absolventen brauchen diese Abgrenzung, sie brauchen neben dem eigenen Selbstbewusstsein, das Selbstverständnis ihres Berufsstandes. Erst, wenn sie sich nicht mehr rechtfertigen, warum sie nicht Voll – Juristen sind, sondern ganz selbstverständlich davon sprechen, dass sie inhaltlich und praktisch für die Wirtschaft ausgebildet wurden, werden sie die Positionen im Unternehmen bekommen, die sie verdienen – und entsprechend verdienen. Inwieweit das bereits gelungen ist, ist in dem Tagungsband „Zwanzig Jahre Wirtschaftsjuristenausbildung“ detailliert beschrieben. Ein Dank an dieser Stelle dem Herausgeber Prof. Bernhard Bergmans und dem Logos Verlag Berlin. Der Band wird bis zum 2. Wirtschaftsjuristentag willkommener Anreiz sein, die Entwicklung zu beobachten und anzuschieben.

P.S. Wenn das Selbstverständnis der Wirtschaftsjuristen gereift ist, dann wird man auch in der Agentur für Arbeit erkennen, dass Wirtschaftsjuristen keine Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten sind. Außer dem Umstand, dass ihnen für diese Berufstätigkeiten die notwendigen Kammerprüfungen fehlen, sollen die Bachelor-  und Masterabsolventen doch nicht als schnelles Pflaster für die desolate Nachwuchssituation in den juristischen Assistenzberufen dienen. Wenn man langfristig darüber nachdenkt, Anschlussqualifizierungen für den Rechts- Notar- und Insolvenzbereich zu entwickeln, dann sollte man zunächst über die Möglichkeiten einer arbeitsteiligen und respektvollen Zusammenarbeit zwischen Volljuristen und Wirtschaftsjuristen nachdenken. Denn wo ein Mangel ist, gibt es nicht nur einen Weg, sondern auch einen Grund.

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