Arbeitslos – zwischen Vorurteil und Förderung

Die Bundesagentur für Arbeit erfasst in ihrer Arbeitsmarktstatistik ca. 3 Millionen arbeitslose Menschen

Statistik Arbeitsagentur

Statistik Arbeitsagentur

Die Bundesagentur für Arbeit erfasst in ihrer Arbeitsmarktstatistik ca. 3 Millionen arbeitslose Menschen in einer grafischen Kurve. Was es für jeden Einzelnen bedeutet, kurz- oder langfristig dazu zu zählen, kann man statistisch nicht abbilden. Ein winziger Punkt dieser Kurve zu sein und nur eine einzige Zahl dieser Statistik, bedeutet dazu zu zugehören – zu den Chancenlosen, den Hoffnungslosen und zu den Abgestempelten. Der Stempel der Agentur für Arbeit auf dem Antragsformular ist der Stempel, den wir jedem aufdrücken, der nicht schnell genug und nicht aus eigener Kraft dieser Statistik wieder entkommen kann. Ganz zu schweigen von denen, die aus der Arbeitslosenstatistik fallen und nie wieder irgendwo auftauchen. Vorurteile, Ignoranz und Arroganz von Seiten der zuständigen Ämter, der Medien und jedes einzelnen nähren sich aus dem Irrglauben, es könnte einen selbst nicht treffen. Es gibt Standortverlagerungen, Werksschließungen, Sparzwänge und Insolvenzen. Wer davon betroffen ist, ist weder „ungebildet“ oder „faul“ noch „asozial“, er hat einfach nur Pech.

Wie wir mit Menschen umgehen, sie abstempeln, ausgrenzen und verurteilen, zeigt ein Film der Fernsehagentur Mhoch4, der in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit entstanden ist und zur Reflexion und Diskussion anregen soll. Es ist ein Imagefilm für Menschen, die keine Lobby haben und kein Zusammengehörigkeitsgefühl, denn sie wollen nicht dazu gehören. Oft haben sie das wichtigste verloren was ein Mensch besitzt, die Achtung vor sich selbst. Und daran sind wir nicht unbeteiligt.

Link zum Film: ⇒ Harte Treffer 

Um besser den Betroffenen helfen zu können, hat die Bundesregierung 2012 das “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” beschlossen, es regelt die Leistungen der Arbeitsförderung, die durch die Bundesagentur erbracht werden sollen. Aber auch die Arbeitsagentur kann sich bei der Erfüllung ihres Auftrags helfen lassen und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III an zugelassene Träger vergeben. Als zertifizierter Träger bietet LegalProfession Maßnahmen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt an – von der Berufsorientierung über das Bewerbungstraining, Profiling und Coaching bis zur Vermittlung in Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse. ⇒ Hier weiterlesen

 

Teilen:

Senden Sie uns Ihre Nachricht
Impressum LegalProfession

Abonniere den Blog via E-Mail