Notariate in Großkanzleien

Eine runde Sache titelte der JUVE Rechtsmarkt bereits in seiner

Notariate in Großkanzleien

„Eine runde Sache“ titelte der JUVE Rechtsmarkt bereits in seiner Mai-Ausgabe 2014 und frohlockte ob der Renaissance der Notariate in den Großkanzleien. Ein erleichtertes Verfahren für die notarielle Fachprüfung, die Kopplung von Rechtberatung und notarieller Beurkundung bei internationalen Corporate-Mandaten, mehr Geld in der Kasse bei fremdsprachiger Beurkundung und ein sicheres Zubrot in wirtschaftlich schwierigen Zeiten lässt auch die angloamerikanischen Wirtschaftskanzleien wieder notariell aufrüsten. So weit so rund. Allerdings hat die Freude über die wachsenden Anforderungen der Mandanten in Bezug auf Qualität, Service und Sprache auch eine Kehrseite, die nur am Rande zu erahnen ist. „Die Großkanzleien haben jedoch den Vorteil größerer Personalressourcen, die es erlauben, komplexe Beurkundungen bei Bedarf schnell abzuwickeln.“  Der Vorteil wird allerdings nur wirksam, wenn das Personal tatsächlich da ist. Die, die bei Bedarf schnell abwickeln sind nicht die Amtsträger, sondern ihre Gehilfen. Der Berufsstand des Notars basiert ursprünglich tatsächlich auf dem lateinischen Wort notārius, was so viel wie Geschwindschreiber bedeutet, aber die Sache im Endeffekt nicht besser macht, wenn er die Geschwindigkeit  im Zuge des Massengeschäfts auf sein Personal umlegt.  Die helfenden Notarfachangestellten, wie sie seit 1995 offiziell heißen,  werden dafür weder adäquat aus- noch fortgebildet und werden auf der Homepage der Bundesnotarkammer auch nur in einem Nebensatz erwähnt.

„Die BNotK hat Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung der Notarinnen und Notare zu ergreifen und Richtlinien für die Ausbildung der Hilfskräfte der Notare aufzustellen.“

Leider lernt man durch eine Richtlinie nicht das, was man zur Ausübung seines Berufes braucht. In Frankfurt am Main und Berlin werden ausnahmslos Fachkräfte mit fundierten Kenntnissen im gesellschaftrechtlichen- und immobilienrechtlichen Notariat gesucht, vorzugsweise mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Gute Englischkenntnisse sind unabdingbar. Selbst wenn man in der ReNo-Ausbildung schon mal einen Erbschein, eine Eheurkunde oder Patientenverfügung gesehen hat, das ist in der Großkanzlei nicht gefragt. Leider fragt sich aber niemand wann, wo und wie sich die Berufseinsteiger das gesellschafts- und immobilienrechtliche Wissen und die notwendigen Erfahrungen aneignen können. Das Dumme ist, dass man das ja auch nicht zu Hause üben kann. Es sei dann, man verkauft zur Probe die Immobilie der Großeltern und die Firmenanteile des Ehepartners ins englischsprachige Ausland. Gerade in den Bundesländern mit Anwaltsnotariaten wurde die Ausbildung der Fachkräfte im Notariatsbereich seit Jahren ziemlich vernachlässigt. Aufgrund der geringen theoretischen Kenntnisse und mangelnden praktischen Erfahrungen trauen sich die Absolventen diesen Bereich selbst gar nicht zu und gehen lieber in die Anwaltsassistenz. Die Berliner Notare wissen das auch und wünschen sich am besten jemand, der im Nur-Notariat ausgebildet wurde. Aber das Wünschen ist ja das eine, das Hexen und Zaubern das andere. Da hilft es auch nicht, wenn man Hellsehen kann und schon 2014 wusste, dass die Sache nicht rund läuft. Der Notstand im Notariat wird weiter wachsen, daran wird leider auch die neue Ausbildungsverordnung nichts ändern…

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