Wie werde ich Anwaltsgehilfe

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Anwaltsgehilfen, Opa und der Mindestlohn – der wie werde ich Anwaltsgehilfin?

Im Anwaltsuniversum bedient man sich zur flächendeckenden Nachwuchswerbung gern der Regionalpresse. Damit erreicht man den Azubi zwischen Märkisch Oderland und Nordhessen heute ganz bequem im Internet. Weniger medienkundige Eltern und Großeltern können die Artikel auch wie gewohnt ausschneiden, weitergeben und abheften. Da kommt Opa auch schon durch den Garten geschlurft und wirft das Hamburger Abendblatt vom 10.07.2015 auf den Kaffeetisch, es landet direkt neben dem Pflaumenkuchen.

„Hier, du weißt doch nicht, was du werden willst. Die suchen Anwaltsgehilfen. Im Nachbardorf gibt es einen Anwalt. Das ist zwar nicht üppig mit 1.300 Euro Einstiegsgehalt, aber die Rechthaberei liegt dir ja offensichtlich.“

Regina, die Enkelin, geht davon aus, dass Opa wieder mal von alten Zeiten erzählt oder im Archiv gewühlt hat und sie wird definitiv keine Gehilfin. „Hast wohl noch nichts vom Mindestlohn gehört, Opa?“

„Das gilt wohl für Anwälte nicht, denn es steht ja hier so in der Zeitung, außerdem hat das ein Herr vom Arbeitsamt gesagt. Dafür kann man sich bei der Ausbildung zwischen Gesetzestexten wohlfühlen, meint er.“

„Das muss man wohl dann auch bei dem Lohn. Vor allem sollte man die Gesetze kennen, die man erlässt, zum Beispiel das MiLoG. Ich werde Jura studieren, bist du zufrieden?“

Opa schlägt mit der Zeitung nach den Wespen. „Hier steht, dass ein Anwalt ohne Fachangestellten gar nicht als Anwalt arbeiten könnte.“

„Ach, deshalb wird man so fürstlich entlohnt und muss dann auch noch den Anwalt an die Fristen erinnern.“

„Diese Jugend…“ brabbelt der Alte und schlurft ins Haus. Den Zeitungsartikel legt er sorgsam in seine Schublade.

Nach zwölf Tagen, am 22.07.2015, wurde der Artikel im Netz flächendeckend berichtigt. Die Sache mit dem Mindestlohn ist nun auch den Anwälten aufgefallen und wurde auf den Cent genau korrigiert. Genauigkeit ist übrigens wichtig in dem Beruf, das erhöht die Jobchancen, wie man lesen kann.

„Nach der Ausbildung beginnt das Einstiegsgehalt beim Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde – laut Deutschem Anwaltverein also mindestens 1473,30 Euro pro Monat.“

Aus den Anwaltsgehilfen wurden im Titel nun Anwaltsfachangestellte, was nicht korrekt, aber schon besser ist. In der ReNoPatAusbV kann man die vier verbindlichen Berufsbezeichnungen dieser Berufsgruppe übrigens nachlesen.Regina fragt sich noch, warum die zitierte Azubine im dritten Lehrjahr schon 23 Jahre alt ist. Sie wird doch nicht ihr Jurastudium geschmissen haben? Eigentlich ging es in der Pressemitteilung ja wohl um die neue Ausbildungsverordnung der ReNoPat-Berufe von 29.09.2014, die leider gar nicht hilft, wenn keiner weiß, wie man Gehilfe wird.

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