Arbeitsvermittlung

Private Arbeitsvermittlung mit Zulassung nach AZAV

LegalProfession® ist seit 2013 zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i.V. m. der AZAV. Als „Maßnahmeträger“ ist LegalProfession® berechtigt, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß §§ 179 – 181 SGB III i.V. anzubieten. Dazu zählen Maßnahmen für Einzelpersonen im Coaching, Bewerbungstraining sowie die private Arbeitsvermittlung. Die von uns durchgeführten Maßnahmen werden über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) mit der Bundesanstalt für Arbeit direkt abgerechnet. Damit können arbeitsuchend gemeldete uns anspruchsberechtigte Bewerber eine umfassende Unterstützung bis zur Arbeitsaufnahme in Anspruch nehmen.

Arbeitsvermittlung

AVGS - Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit dem AVG bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen für die berufliche Eingliederung durch eine private Arbeitsvermittlung. Der Gutscheininhaber kann sich einen als Maßnahmeträger zugelassenen privaten Arbeitsvermittler selbst aussuchen. IBei erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis rechnet der private Arbeitsvermittler sein Honorar mittels des ausgehändigten Originalgutscheins direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Der Gutschein gilt einen bestimmten Zeitraum und muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages gültig sein. Mit Aushändigung des Gutscheins sind alle von der Vermittlungsagentur erbrachten Leistungen inklusive Bewerbungstraining und Erstellung von Bewerbungsunterlagen abgegolten.

Mit dem AVGS bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen für die berufliche Eingliederung durch eine private Arbeitsvermittlung. Der Gutscheininhaber kann sich einen als Maßnahmeträger zugelassenen privaten Arbeitsvermittler selbst aussuchen. IBei erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis rechnet der private Arbeitsvermittler sein Honorar mittels des ausgehändigten Originalgutscheins direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Der Gutschein gilt einen bestimmten Zeitraum und muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages gültig sein. Mit Aushändigung des Gutscheins sind alle von der Vermittlungsagentur erbrachten Leistungen inklusive Bewerbungstraining und Erstellung von Bewerbungsunterlagen abgegolten.

AZAV Spezialisierung Legal Profession

Spezialisiert auf juristische Berufe

Insbesondere bei speziellen Berufsgruppen, wie den juristischen Berufen, ist es hilfreich, sich einen Maßnahmeträger und Vermittler zu suchen, der mit den Besonderheiten der Branche, den Anforderungen der Arbeitgeber und den entsprechenden Qualifikationen vertraut ist. Als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder gar Patentanwaltsfachangestellte haben Sie sicher schon einmal die Erfahrung gemacht, dass man Ihre besondere Qualifikation nicht kannte und Ihnen Jobangebote vorgeschlagen hat, die nicht passten. Aus diesem Grund haben wir eine Maßnahme entwickelt, die sich ganz auf Ihre Bedürfnisse ausrichtet.