Arbeitsvermittlung

Arbeitsvermittlung

Kündigung, Stellenabbau, drohender Jobverlust. Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Der erste Weg führt Arbeitssuchende in die Agentur für Arbeit. Je nach Berufsgruppe wird man einer Serviceeinheit zugeteilt. Der zuständige Arbeitsvermittler nimmt Daten und Qualifikationen auf und versucht den Beruf des Betroffenen einer Kategorie zuzuordnen. Doch auch bei größtem Bemühen der Integrationsfachkraft wird offensichtlich, dass man sich nicht in allen Berufen gleich gut auskennen kann. Vielleicht haben Sie schon einmal die Erfahrung gemacht, dass Sie gefragt wurden, was denn wohl eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sei. Je spezieller der Beruf und je umfassender die Berufserfahrung, umso schwieriger ist ein Lebenslauf in eine Kategorie einzuordnen. Hier ist oft das Ende der individuellen  Arbeitsvermittlung erreicht. An der Stelle kann eine private Arbeitsvermittlung bedarfsgerechter und berufsorientierter unterstützen. LegalProfession® ist auf juristische Berufe und den juristischen Arbeitsmarkt spezialisiert.

Ihr Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

Als Kunde der Agentur für Arbeit steht Ihnen ein AVGS für die private Arbeitsvermittlung zu, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie können den AVGS MPAV online beantragen. Gern helfen wir bei der Antragstellung 

Wochen
nach 1

Als Kunde des Jobcenters haben Sie keinen Rechtsanspruch auf einen AVGS, können aber einen begründeten Antrag stellen und um eine Bewilligung bitten. Bei der Antragstellung sind wir gern behilflich.

Trägerzulassung AZAV

Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

LegalProfession® ist seit 2013 zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung §178 SGB III i.V. m. der AZAV.

Aktueller Zulassungszeitraum: 13.10.2024 - 12.10.2029

Private Arbeitsvermittlung mit (und ohne) AVGS

Sie sind auf Jobsuche? Als zugelassene private Arbeitsvermittlung unterstützen wir Sie gern bei der Ihrer Suche nach einem neuen Anstellungsverhältnis Wir prüfen für Sie, ob Sie Anspruch auf einen AVGS haben. In dem Fall wird Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter die Vermittlungsleistung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS vergüten. 

Sollten Sie keinen Anspruch auf einen AVGS haben, werden wir trotzdem für Sie tätig werden. Unsere Vermittlungsleistung ist nicht an die Einreichung einen Vermittlungsgutscheins gebunden. Melden Sie sich rechtzeig bei uns, insbesondere bei drohendem Jobverlust oder dem Wunsch nach berufliches Veränderung.

Spezialisierte Arbeitsvermittlung (nicht nur) für juristische Berufe

Wie bereits der Name verrät, ist LegalProfession® auf juristische Berufs spezialisiert. Hier verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Recruitment, Coaching und Consulting. Sie profitieren von unserer Expertise, der Kenntnis der juristischen Berufsabschlüsse, unserer Marktkenntnis und gepflegten Kundenbeziehungen. Sie müssen uns nicht erklären, was denn eine Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte oder ein Wirtschaftsjurist kann.

Sie wollen sich beruflich verändern, haben aber keinen juristischen Berufsabschluss? Kein Problem. Wir vermitteln auch Quereinsteiger in den juristischen Markt. Sie möchten gern außerhalb des juristischen Umfelds und in einer anderen Branche arbeiten? Dann rufen Sie an, wir sprechen darüber, wie wir weiterhelfen können. Mit Interesse und Neugier erschließen wir andere Berufswelten.