AGB Recruitment

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Recruitment

Stand: April 2020

Recruitment AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

LegalProfession® Recruitment, Coaching, Consulting ist als Personalvermittlung und zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung auf den Bereich der juristischen Berufe und auf die Besetzung juristischer Positionen spezialisiert. Die vorliegenden AGB gelten für die Leistungen von LegalProfession® im Bereich Recruitment und werden vom Kunden in vollem Umfang anerkannt, sie gelten solange soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind.

II. Leistungsumfang

LegalProfession® stellt im Sinn der Personalvermittlung dem Kunden initiativ oder auf Anfrage passende Kandidaten vor. Ein Kandidat gilt als vorgestellt, sobald LegalProfession® dem Kunden mit oder ohne vorherige Auftragserteilung den Namen und/oder andere persönliche Daten zum Zweck der Einstellung des Kandidaten durch den Kunden zur Verfügung gestellt hat. Die Erstvorstellung des Kandidaten erfolgt in der Regel schriftlich in Form eines qualifizierten Kandidatenprofils, kann aber auch mündlich erfolgen. Der Name und die Zeugnisse des Kandidaten werden nur aufgrund eines berechtigten Interesses auf Anfrage des Kunden in Abstimmung mit dem Kandidaten übermittelt. Der Erstkontakt, sowie daraus folgende Terminvereinbarungen mit dem Kandidaten, erfolgen ausschließlich durch LegalProfession®. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift) werden vom Kandidaten beim Kundengespräch oder nach erfolgter Einwilligung des Kandidaten weitergegeben. Referenzen werden nur auf Anfrage und nach Einwilligung des Kandidaten durch LegalProfession® eingeholt. Im Rahmen der örtlichen und zeitlichen Möglichkeiten begleitet der Personalvermittler den Kandidaten zum Vorstellungsgespräch beim Kunden. Die Dienstleistung von LegalProfession® ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung des Kandidaten und der eingereichten Dokumente und Zeugnisse seitens des Kunden. Der Kunde übernimmt für seine Wahl die volle Verantwortung.

III. Vermittlung durch Suchauftrag

Erteilt der Kunde LegalProfession® mündlich oder schriftlich einen Suchauftrag zur Besetzung einer bestimmten Position wird eine Rekrutierungspauschale in Höhe von 495,00 € zzgl. Umsatzsteuer nach Auftragserteilung fällig. Die Pauschale beinhaltet die Schaltung einer verdeckten Anzeige im LegalProfession® Stellenmarkt für juristische Berufe. Der Kunde stellt die dafür notwendigen Informationen (Aufgaben, Anforderungen, Rahmenbedingungen) in schriftlicher oder mündlicher Form zur Verfügung. Nach Festlegung des Suchprofils recherchiert LegalProfession® nach passenden Kandidaten und startet eine social media unterstützte Recruitingkampagne. Geeignete Kandidaten werden dem Kunden vorgeschlagen. Die Laufzeit der Anzeige endet mit der Besetzung der Stelle, spätestens jedoch nach Ablauf von 3 Monaten.

IV. Vermittlung durch Initiativvorstellung

Stellt LegalProfession® dem Kunden ohne Vermittlungsauftrag (initiativ) passende Kandidaten vor, entfällt die Rekrutierungspauschale.

V. Erfolgsabhängige Vergütung

Die Vermittlung gilt als erfolgreich, wenn es innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten zu einer Vereinbarung oder einem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten kommt, durch die der Kandidat Einkünfte im Sinne des §2 I Satz 1 Nr. 2, 3 oder 4 EStG erzielt oder eine Vereinbarung zur Durchführung einer Berufsausbildung oder der Anwalts- und/oder Wahlstation im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes getroffen wird. Selbiges gilt für einen Vertragsschluss zwischen dem Kandidaten und einem mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG. verbundenen Unternehmen oder eines Nachfolgeunternehmens. Die Vermittlung gilt ebenfalls als erfolgreich, wenn ein Dritter einen Vertrag im Sinne dieses Abschnitts mit dem Kandidaten aufgrund von Informationen und Unterlagen, die LegalProfession® dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, schließt. In diesem Fall schuldet der Kunde LegalProfession® ebenfalls die Vermittlungsprovision. Ein Anspruch auf die Vermittlungsprovision besteht ab Vertragsschluss im Sinne dieses Abschnitts.

Dem Kunden werden nur Kandidaten vorgeschlagen, deren Einverständnis zur Weitergabe der Daten an Dritte im Zuge der Personalvermittlung vorliegt. Ist der Kandidat dem Kunden im Einzelfall dennoch bereits bekannt (z.B. Vorstellung durch Dritte), kann LegalProfession® das Vermittlungshonorar für diesen Kandidaten nur dann nicht verlangen, wenn der Kunde LegalProfession® unverzüglich und schriftlich hierüber informiert und seine Kenntnis nachweist.

VI. Vermittlungsprovision

Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich prozentual nach dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttojahreseinkommen (inkl. sämtlicher- auch rückwirkend gezahlter Zuschüsse, Sonderleistungen, Boni, Gewinnbeteiligungen, Aufwandserstattungen, Gehaltsumwandlungen oder -erhöhungen) des Kandidaten, welches dieser aufgrund der Vereinbarung im Sinne dieses Abschnitts erzielt.

Staffelung:

  • 20% bei einem Bruttojahreseinkommen < 50.000 €
  • 25% bei einem Bruttojahreseinkommen > 50.000 €
  • Mindesthonorar für eine Vermittlung = 3.500 €
  • Auszubildende = 1.000 €

Die Dienstleistungen von LegalProfession® sind umsatzsteuerpflichtig; die angegebenen Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vermittlungsprovision wird nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages fällig und ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.

VII. Vermittlung von Praktikanten

Die Vermittlung von Praktikanten im Sinne der Arbeitsförderung erfolgt zunächst unentgeltlich. Bei Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nach Praktikumsende wird das Honorar für eine Vermittlung entsprechend Punkt VI. der AGB fällig. Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit können angerechnet werden.

VIII. Qualitätsmanagement und AZAV-Zertifizierung

LegalProfession® arbeitet nach einem geprüften Qualitätsmanagementsystem (DIN EN ISO:9001) und ist als zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach dem III. SGB (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) AZAV-zertifiziert. In Abhängigkeit der Anspruchsberechtigung des Kandidaten wird der Kunde über mögliche Eingliederungsförderungen und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit informiert.

IX.Datenschutz

LegalProfession® handelt nach den gültigen Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Die Kunde ist im Sinne der gültigen Regeln der EU-DSGVO verpflichtet, über die personenbezogenen Daten Stillschweigen zu bewahren, sie sicher zu speichern und zu verarbeiten und diese nicht ohne Einwilligung von LegalProfession® an Dritte weiterzugeben. Alle personenbezogenen Daten, Unterlagen und Informationen sind nach Beendigung des Auswahlprozesses innerhalb der gesetzlichen Regeln oder nach Aufforderung zu vernichten, dies gilt auch für eingereichte Profile und sämtliche Unterlagen, die im Einstellungsprozess nicht berücksichtigt wurden.

X. Gleichstellung

LegalProfession® berücksichtigt im Recruiting jede Person, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

XI. Informationspflichten

Der Kunde ist auffordert, LegalProfession® unverzüglich über das Zustandekommen einer Vereinbarung im Sinne des Abschnitt V dieser AGB mit einem Kandidaten zu unterrichten und entsprechende Nachweise über das Zustandekommen und das Bruttojahreseinkommen zu erbringen.

XII. Nebenabreden

Nebenabreden und Vereinbarungen, die von dieser AGB abweichen, bedürfen der Schriftform und beiderseitiger Bestätigung.

XIII. Gültigkeit der AGB

Die vorliegende AGB ist ab Februar 2020 gültig. Die AGB gelten jeweils für eine Vermittlung. Bei Folgeaufträgen werden die zu diesem Zeitpunkt gelten AGB zugrunde gelegt.

XIV.Gerichtsstand

Der ausschließliche Gerichtsstand ist Berlin.

XV. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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