Job Coaching AVGS Maßnahme

Job Coaching als Weg aus der Arbeitslosigkeit 

Der Wandel der Arbeit hat sich durch die Corona-Krise extrem beschleunigt, nicht zuletzt auch durch die fortschreitende Digitalisierung. Dennoch zählt jeder Einzelne, der seinen Job verloren hat, keinen Ausbildungsplatz findet oder dessen Beruf in der Zukunft nicht mehr gefragt ist. Die Gründe für Jobverlust sind so vielfältig wie das Leben. Spätestens wenn Sie sich arbeitsuchend melden, erwarten Sie eine individuelle Hilfestellung, tatkräftigen Beistand und fachkundige Beratung. Da dies insbesondere in Krisenzeiten nicht allein von den Arbeitsvermittlern der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geleistet werden kann, gibt es zugelassene Maßnahmeträger. Die von einer fachkundigen Stelle akkreditierten Maßnahmeträger erbringen die Leistungen nach dem Recht der Arbeitsförderung. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III werden nach Bewilligung der Agentur für Arbeit mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) abgerechnet.

Ihr Weg zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

Der Weg zum AVGS GutscheinAVGS Gutschein Maßnahme

Coaching – Bewerbungstraining – Arbeitsvermittlung 

Mit dem AVGS fördert die Bundesagentur für Arbeit zertifizierte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dazu zählen Bewerbungstraining, Coaching, Beratungs- und Orientierungsangebote sowie die private Arbeitsvermittlung. Die Agentur für Arbeit übernimmt alle Kosten, die sie mit dem AVGS bewilligt hat. Auf dem Gutschein werden Inhalt, Dauer und Ort der Maßnahme festgelegt. Als Anspruchsberechtigter entscheiden Sie sich für den Maßnahmeträger Ihrer Wahl. Auch wenn Sie noch keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler erhalten haben, können Sie mit uns in Kontakt treten. In einem persönlichen kostenfreien Gespräch können wir über Ihren individuellen Bedarf und die Antragsformalitäten sprechen.

JobCoaching AVGS Maßnahme Trägerzulassung

Beruf – Branche – Wahl des Maßnahmeträgers 

Wenn Sie sich fragen, nach welchen Kriterien Sie Ihren Maßnahmeträger auswählen sollten, finden Sie hier ein paar Auswahlkriterien:

Der Maßnahmeträger:

  • ist auf Ihre Berufsgruppe spezialisiert
  • kennt Ihre Branche und den Arbeitsmarkt
  • bietet Coaching – Bewerbungstraining und private Arbeitsvermittlung
  • hat eine zertifizierte Einzelmaßnahme
  • kann Inhalte, Zeit und Umfang auf Sie abstimmen
  • der Beginn ist jederzeit möglich
  • hat eine gültige Zulassung und ist berechtigt den AVGS anzunehmen
  • hat seinen Standort an Ihrem Wohnort oder kann seine Maßnahme digital anbieten
  • Der Coach ist Ihnen sympathisch. 🙂

Unsere aktuellen Maßnahmen für Einzelpersonen finden Sie hier: MarktPositionierungMarktpositionierung Einzelmaßnahmen AVGS