Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung - AZAV
Trägerzulassung
Als zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV (§21 SGB III) sind wir berechtigt, unsere Dienstleistung bei der Bundesagentur für Arbeit mit dem AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abzurechnen. Gern prüfen wir Ihren Anspruch bei der zuständigen Agentur für Arbeit/Jobcenter.
Einzelcoaching-Maßnahme
Finden Sie mit uns Ihren Platz auf dem Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. "Markt-Positionierung" ist unsere geförderte Einzelcoaching-Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Beantragen Sie mit unserer Hilfe die Teilnahme an der hybriden Maßnahme bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. 100% kostenfrei mit AVGS.
Arbeitsvermittlung
Der Gutschein zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung berechtigt Arbeitssuchende eine private Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen. Ziel ist die erfolgreiche Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die erbrachte Leistung wird mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet und ist mit AVGS 100% kostenfrei.
Spezialisiert auf den Rechtsbereich
Als zugelassener Träger der Arbeitsförderung bieten wir unsere Coaching- und Vermittlungsleistungen allen Arbeitssuchenden an. Unsere besondere Expertise liegt allerdings im juristischen Bereich. Als ReNo, Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellte und Patentanwaltsfachangestellte oder auch als Wirtschaftsjurist oder Rechtsanwalt treffen Sie hier auf Fachkenntnisse, die Ihren beruflichen Hintergrund, das spezielle Arbeitsumfeld und den juristischen Arbeitsmarkt in besonderer Weise berücksichtigen. LegalProfession® blickt bereits auf 20 Jahre Erfahrung im Recruitment, Coaching und Consulting zurück. Nutzen Sie unsere Branchen- und Marktkenntnis.