Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV
Wir sind seit 2013 als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung von einer fachkundigen Stelle akkreditiert und als privatwirtschaftliches Unternehmen nach §§178 – 181 SGB III i.V. m. der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Damit sind wir berechtigt, unsere Dienstleistungen zur Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Bundesagentur für Arbeit abzurechnen. Für Anspruchsberichtigte auf einen AVGS sind unsere Coaching- und Vermittlungsleistungen 100% kostenfrei. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern.

Fachbereich 1
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 45 Abs. 1 Satz Nr. 1 SGB III
Maßnahme-Nummer: 955/27/25

Fachbereich 2
Erfolgsbezogene und vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
§ 45 Absatz 4 Satz Nr. 2 SGB III