Zugelassener Träger der Arbeitsförderung AZAV

Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV

Wir sind seit 2013 als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung von einer fachkundigen Stelle akkreditiert und als privatwirtschaftliches Unternehmen nach §§178 – 181 SGB III i.V. m. der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen. Damit sind wir berechtigt, unsere Dienstleistungen zur Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Bundesagentur für Arbeit abzurechnen. Für Anspruchsberichtigte auf einen AVGS sind unsere Coaching- und Vermittlungsleistungen 100% kostenfrei. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern.
Maßnahme zertifiziert nach AZAV

Fachbereich 1

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 45 Abs. 1 Satz Nr. 1 SGB III
Maßnahme-Nummer: 955/27/25

Audit, Zertifizierung
Kiwa Zertpunkt GmbH Trägerzulassung A14088403
Trägerzulassung AZAV

Fachbereich 2

Erfolgsbezogene und vergütete Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung
§ 45 Absatz 4 Satz Nr. 2 SGB III