Notarfachangestellte

Die Notarfachangestellte ist die Assistentin des Notars und das „No“ der Berufsausbildung der ReNoPat. Während der Notar für ausgewogene Verhältnisse sorgt, sorgt sich die Notarfachangestellte um Fristen, Formulare, Urkundenrolle und Register. Sie unterstützt den Notar bei der Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege und kümmert sich um die Einhaltung von Fristen und Terminen und den Geschäftsverkehr mit Gerichten, Ämtern, Behörden und den ratsuchenden Bürgern. Dabei ist größte Sorgfalt gefragt, denn alles, was notariell beglaubigt, beurkundet und besiegelt wurde, ist rechtskräftig und in der Regel sofort vollstreckbar.

Notarfachangestellte

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In Deutschland gibt es derzeit ca. 8.000 Notare, darunter ca. 6.600 Anwaltsnotare. Der Tatsache geschuldet, dass es historisch bedingt in einigen deutschen Amtsbezirken Anwaltsnotare gibt, gibt es auch Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Die Doppelfunktion des Rechtsanwalts, der im Nebenberuf Notar ist, stellt auch an seine ReNo zweifache Anforderungen. Laut Bundesnotarkammer beschäftigt ein hauptberuflicher Notar statistisch fünf bis sieben Notarfachangestellte, ein Anwaltsnotar dagegen im Notarbereich ein bis zwei Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte. Anders als bei den Rechtsanwälten, die sich frei niederlassen können, werden allerdings nur so viele Notare berufen, wie zur Erfüllung des Amtes benötigt werden. Die Internationalisierung der Rechtsgeschäfte und die Erweiterung der notariellen Aufgabenfelder lässt ein weiteres Anwachsen dieses Berufsstandes ahnen. Der Bedarf an gut ausgebildeten Notarfachangestellten ist schon heute spürbar.

Erbrecht und Familienrecht

Ausgebildet wird die Notarfachangestellte zunächst in den klassischen zivilrechlichen Bereichen. Eheurkunde, Scheidungsfolgenvereinbarung und Testament, aber auch der Kauf von familiärem Grundbesitz oder die Übertragung des elterlichen Unternehmens sind Gebiete der vorsorgenden Rechtspflege. Im BGB sollte sich die NoFa auskennen, denn die Vielfalt familiärer und ehelicher Streitpunkte ist nahezu unbegrenzt. Zur Aufnahme der Willenserklärungen erscheinen die Paare in der Kanzlei mehr oder weniger gut gelaunt oft vor der Hochzeit oder vor der Scheidung. Dabei sprechen beide nicht immer die gleiche Sprache. Familienbande und Rechtsgeschäft haben längst den nationalen Rahmen verlassen und das Internationale Privatrecht regelt die Ansprüche unterschiedlicher Nationalitäten. Englischkenntnisse sind auch im Notariat essentiell, um Mandanten zu verstehen. Leider sind sie nicht Ausbildungsinhalt.

Immobilien- und Gesellschaftsrecht

Ebenfalls nicht ausreichend ausgebildet wird die Notarfachangestellte derzeit im gesellschaftsrechtlichen und immobilienrechtlichen Notariat. Dabei spielt dies besonders in den Kanzleien mit gewerblichen Mandanten und in den internationalen Wirtschaftskanzleien eine große Rolle. Der Vollzug von Grundstücks- und Handelsregisterangelegenheiten und die damit verbundene Korrespondenz mit Gerichten, Ämtern, Behörden, Banken und den Mandaten, die Vorbereitung von Schriftstücken, Dokumenten und Urkunden liegt in der Hand der selbstständig arbeitenden Notarfachangestellten. Die Betreuung eines internationalen Immobilienportfolios oder die Begleitung von Unternehmensgründungen und Transaktionsgeschäften erfordern Wissen, das man nicht in der Ausbildung erlangt. Learning by doing, permanente Weiterbildung und die Aneignung von Fremdsprachenkenntnissen liegt in der Verantwortung der Notarfachangestellten. Leider bleibt während der Bearbeitung eines Massenmandats oft wenig Zeit dafür.