Vollzeit bei Wasser und Obst

Wasser und Obst

Vollzeit bei Wasser und Obst

„Was verdienen Sie denn aktuell?“  Das aufgerufene Gehalt sorgt für ein kurzes Innehalten. Während die anwesenden Partner noch nach Luft ringen, fängt sich der Personaler bereits und sieht sich wohl auch in der Verantwortung. „Bei uns bekommen Sie noch einige Bonbons obendrauf. Wir haben in jeder Etage kostenloses Wasser und stets frisches Obst. Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns sehr wichtig, Ihnen doch auch?“ Die Frage erübrigt sich eigentlich bei einer berufserfahrenen und sichtbar agilen Dame in Kleidergröße 38.  Aber er setzt noch eins drauf. „Wenn Sie sich mal zwischendurch erholen möchten, dafür haben wir seit Kurzem auch einen Launchbereich eingerichtet.“  Ziemlich unbeeindruckt fragt die Kandidatin nach der Überstundenregelung für die vakante Vollzeitstelle. Sie persönlich erholt sich sehr gern zu Hause, sie hat eine gemütliche Wohnung und kocht auch selbst.

Sie war nicht einmal beeindruckt.

Dass die Bewerberin in einem Start-up arbeitet, in dem es sogar eine eigene Bierzapfanlage zur freien Benutzung und eine Kuschelzone mit überdimensionalen Sitzsäcken gibt, kann er ja nicht wissen. Na, die Softwarebranche ist eben immer noch ein bisschen besser, als die beste Anwaltskanzlei.

Marketing mit Nebenwirkungen

Wann diesen Marketingstrategen die Sache mit dem kostenlosen Wasser und dem Obstkorb für die Mitarbeiter eingefallen ist, lässt sich nicht mehr genau feststellen. Es muss zu Beginn des öffentlich publizierten Nachwuchsmangels und dem Hype um die Generation Y gewesen sein.  Nahezu zeitgleich hat man den Personalverantwortlichen das Gesundheitsmanagement als Heilmittel verkauft. Leider hat man versäumt, auf die Dosierung und Anwendungsgebiete hinzuweisen. Nun stehen die Personaler mit ihren tollen Incentives da und wissen nicht, wie sie sie verabreichen sollen, für wen sie gut sind, und wie sie wirken. Sie können auch niemanden fragen, denn der Feel-Good-Manager hat längst gekündigt, die Arbeit hat ihm wohl keinen Spaß gemacht.

Arbeit wird vergütet, der Rest kommt oben drauf.

Die steuerfreien Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter, dazu zählen Wasser, Obst, Kaffee und Tee, sind zwar eine nette Geste, schaffen aber von allein keine Arbeitsatmosphäre. Eine Teeküche mit Mikrowelle  ist in einer Branche, in der Überstunden zum guten Ton zählen, eigentlich nicht erwähnenswert – schon gar nicht im Rahmen der Gehaltsverhandlung. Nichts gegen Gesundheitsangebote und ein paar Annehmlichkeiten am Arbeitsplatz, aber Leistung muss zunächst einmal finanziell vergütet werden – alles andere ist Topping.

P.S. Topping lieben alle, besonders die bunten Streusel.

Lesen Sie hier: Warum Unternehmen keine Feel-Good-Manager, sondern selbstbestimmte Mitarbeiter brauchen: ⇒ Huffingtonpost Kicker und Obstkorb sind nicht genug!

 

Her mit deinen Daten – ich garantiere für nichts!

Daniel hat seinen Master of Laws fast in der Tasche, er ist in der Bewerbungsphase. Stolz auf seine Abschlüsse (Kaufmann, LL.B und LL.M) und seine ersten beruflichen Erfahrungen, füllt er sein xing-Profil aus: Vertragsmanagement, Kaufrecht, HR, Arbeitsrecht, Compliance. Bisher sucht er ja mehr, als er zu bieten hat, aber als Berufseinsteiger ist er ungebunden, flexibel und offen für Neues. Zwei Tage später meldet sich Mandy:

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Der Angesprochene schaut auf Mandys xing-Profil: Sie arbeitet bei einem Personaldienstleister in Hamburg, es scheint ihr erster Job zu sein. Ihre Ausbildung: Universität  Hamburg, keine Jahreszahl, keine Fachrichtung, offensichtlich ohne Abschluss. Neben ihrem Foto mit dem etwas fragenden Blick steht: „International Recruiter & Business Development”. Daniel sucht nach der Firma, Mandy ist auf der Homepage nicht zu finden. Aber die Branche klingt spannend: Luftfahrt. Er sucht unter den Job Opportunities nach der Vakanz. Es müsste ja etwas mit Jura sein, wenn das für einen Wirtschaftsjuristen passen sollte. Er findet eine Juristenstelle im Vertragsmanagement: 3 Jahre Berufserfahrung, Vollzeit ab sofort (AÜG), in Hamburg. Daniel sendet seinen CV mit dem Hinweis, dass er in Berlin wohnt. Kurz darauf klingelt sein Handy.

Der Recruiter ruft an

Mandy ist begeistert, dass er alles schon gemacht hat, was die Stelle fordert. Daniel verweist vorsichtshalber darauf, dass seine Erfahrungen, die er studienbegleitend  erworben hat, wohl noch nicht ganz dem Umfang und den Anforderungen ihres Kunden in der Luftfahrtindustrie entsprechen könnten. Er stellt einige konkrete Fragen zu den Aufgaben und dem Verantwortungsbereich der Position, die sie leider nicht beantworten kann. Mandy meint, es steht doch alles in der Stellenbeschreibung, die er übrigens gut recherchiert hat, sie kichert. Dann wieder ernst “Ich brauche jetzt  erst einmal weitere Unterlagen von Ihnen und natürlich Ihren Gehaltswunsch.”

 

Der Einstellungsfragebogen lässt keine Fragen offen. Von der Einwilligung zu Militärprojekten bis zur Schwerbehinderung und der lückenlosen Aufzählung aller bisherigen Arbeitgeber sowie der dort erworbenen Fachkenntnisse wird auf 5 Formularseiten alles abgefragt. Was passiert eigentlich mit den Daten nach dem Auswahlprozess? Daniel fragt nach einer Datenschutzerklärung, Mandy reagiert verschnupft.

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Daniel sendet ihr den Link zu der Datenschutzerklärung auf ihrer Homepage und den ausgefüllten Fragebogen. Sie will noch mehr.

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Daniel fährt zum Vorstellungsgespräch nach Hamburg – auf eigene Kosten

Mandy hat leider keine Zeit, ihn persönlich kennen zu lernen. Aber ihr Kunde, der Leiter Vertragsmanagement, empfängt Daniel freundlich und nimmt sich über eine Stunde Zeit für ein offenes Gespräch auf dem Firmengelände. Nach den ersten Minuten steht fest, dass die ausgeschriebene Stellenanzeige nichts mit der tatsächlichen Vakanz in dem Luftfahrtunternehmen zu tun hat. Der Kunde sucht eine Krankheitsvertretung in Teilzeit, maximal 30 Stunden, mit überwiegend administrativen Aufgaben und nur einem juristischen Schwerpunkt, Prüfung von Handelsvertreterverträgen, maximal für 6 Monate, ohne Option der Verlängerung – Arbeitsbeginn am kommenden Montag. Er fragt Daniel, warum er sich als Berliner denn auf diese Position beworben hat und ob er nicht selbst denkt, dass er als Wirtschaftsjurist überqualifiziert wäre?

Auf der Rückfahrt nach Berlin ruft Mandy an 

„…und wie hat es Ihnen gefallen, machen Sie den Job?“ Daniel fragt sich, ob sie denn schon mit dem Kunden gesprochen hat. Er atmet tief durch, in ihm brodelt es. „Da gibt es keinen Job, den ich annehmen könnte. Ihr Kunde hat mir geschildert, was er eigentlich sucht und vor allem zu welchen Konditionen.“ Mandy etwas aufgebracht: „Wie, hat er jetzt alles widerrufen? Das ist die Schuld des Kunden, mir hat er was ganz anderes erzählt. Wäre es aber trotzdem für Sie interessant?“

Jetzt reagiert auch er energisch: „Noch einmal, selbst wenn ich die Aufgabe annehmen würde, weil mich ehrlich gesagt die Branche und das Unternehmen reizt, auch könnte ich mir Ihren Kunden als Chef gut vorstellen — ich kann nicht in der nächsten Woche an Hamburg anfangen, ich wohne in Berlin. Nur falls Sie es immer noch nicht geschnallt haben, ich kann weder unter der Brücke noch im Auto schlafen, ich brauche zumindest eine Bleibe in Hamburg.“

„Na, ich habe ja ganz viel Connection in Hamburg, da können wir doch was machen, sagen Sie mal eine Zahl.“ Daniel stutz: „Was für eine Zahl?“

„Was Sie verdienen müssen, damit Sie sich hier eine Wohnung mieten können. Aber vorher brauche ich noch die G37 Untersuchung, die haben Sie immer noch nicht gemacht.“ Daniel neigt sich ganz weit nach vorn und umklammert das Lenkrad, als wollte er vor Wut hineinbeißen. Er spricht langsam und ganz leise, wie zu einem kranken Haustier: „Liebe Mandy, die G37 ist eine freiwillige Untersuchung nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter anbieten muss und der Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann. Zur Erinnerung, ich bin Jurist. Ich werde nicht noch 100 Euro dafür bezahlen, damit Sie Ihre Datenbank mit meinen Unterlagen füllen können. Und überhaupt, was sagt eigentlich Ihr Kunde, gab es schon ein Feedback?

„Nein, aber wenn das mit der Stelle nicht klappt, ich habe ja immer wieder mal was für Juristen in Hamburg.“

Am nächsten Tag kam die Absage per Mail.

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Daniel hat das Angebot zur Datenlöschung angenommen. Die Reisekosten trägt er selbst, immer noch besser, als dort arbeiten zu müssen. Er hat sich per Mail direkt beim Kunden bedankt, für die offenen Worte und seine Zeit, ihn auf dem Firmengelände zu empfangen. Nebenbei hat er empfohlen, sich nach einem fähigen Personaldienstleister umzuschauen, denn ansonsten hätte er Angst, in ein Flugzeug zu steigen.

Gut gerutscht, geflogen oder gefeuert

geflogen oder gefeuert
Hatten Sie einen guten Rutsch? Sind Sie gut gelandet? Oder sind Sie geflogen oder wurden gefeuert?

Man kann ja auf unterschiedliche Art und Weise ins neue Jahr kommen. Man kann so reinrutschen und noch im Februar das Gefühl haben, es ist alles beim Alten. Man kann sich viel vornehmen, den Absprung wagen und schon in den ersten Wochen des Jahres eine Punktlandung hinlegen. Man kann aber auch fliegen – und auch das auf unterschiedliche Weise. Entweder hat man sich zu viel vorgenommen, ist zu hoch geflogen und legt eine Bruchlandung hin, dann heißt es: aufstehen, Krone richten und weiter gehen. Oder man fliegt über das Ziel hinaus, dann muss man sich erst einmal sammeln und neu orientieren.
Man kann aber auch fliegen – einfach so – unerwartet, unverschuldet und fast unbemerkt. Dann steht man da, am Anfang des Jahres, es ist kalt, nass und dunkel. Eigentlich wollte man in den Urlaub fliegen und nun zieht man eine Wartenummer.
Trotz aller Berichte über Nachwuchs- und Fachkräftemangel, von freien Ausbildungsplätzen und unbesetzten Arbeitsstellen, gibt es sie, die Menschen, die ihren Job verlieren, deren Stelle nicht verlängert wurde, die sich von Praktikum zu Praktikum hangeln und die, die keiner ausbilden möchte.

Allen, die noch nicht gelandet, die ausgerutscht oder geflogen sind, stehe ich auch in diesem Jahr mit Rat, Unterstützung und einer geförderten Maßnahme zur Verfügung.

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Audit, Zertifizierung

Qualitätsmanagement, Audit und ISO Zertifizierung

Qualität kommt von Quälen

Das klingt zwar old school, stimmt aber leider. Übrigens ist das auch der Grund, warum es im November keinen Newsletter gab. Ich war im Audit. Haben Sie Ihre täglichen Arbeitsschritte schon mal in einer SmartArt Grafik abgebildet, Ihre Beratungsziele in Kennzahlen verschlüsselt und den Umgang mit Fehlern einer externen Person nachvollziehbar erklärt? Herzlichen Glückwunsch, dann haben auch Sie ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt. Falls Sie Ihr QM-Handbuch tatsächlich selbst geschrieben haben, dann haben Sie ein gutes Stück Arbeit geleistet und alle Arbeitsabläufe und  -prozesse in Ihrer Kanzlei oder Firma gut durchleuchtet. Sie haben Verantwortlichkeiten und Zugriffsrechte geklärt, Kommunikationsflüsse identifiziert und dabei so manche Stelle gefunden, wo es hakt oder klemmt. Nun wissen Sie, wo und wann Sie Regeln beachten müssen, wer wann welche Informationen braucht oder abliefern muss. Jedes gelenkte Dokument hat eine festgelegte Nummer und wird archiviert und aktualisiert. Sie arbeiten mit Vorlagen, Ihre Mitarbeiter wissen Bescheid und handeln nach definierten Vorgaben und internen Regeln. Die Neuen bekommen das QM-Handbuch zum Einlesen. Falls Sie sich jetzt gerade fragen, was das alles zu bedeuten hat, dann sind Sie wohl noch nicht zertifiziert. An der Stelle ist zu erwähnen, dass das fachlich kein Makel ist, denn die gängige Zertifizierung nach DIN 9001 betrifft das Qualitätsmanagement und die Kundenorientierung Ihrer Arbeitsorganisation, nicht die Qualität Ihrer erbrachten Dienst- oder Beratungsleistung. Dennoch ist eine Zertifizierung ein Qualitätssiegel und nicht nur für Ihre Kunden von Vorteil. Wer einmal so tief in seine Organisationsstruktur ein- oder abgestiegen ist, der arbeitet professioneller, effizienter, sicherer und kundenorientierter und entwickelt dabei einen Blick für Arbeitsabläufe oder Engpässe. Im besten Fall entfaltet sich dabei innerhalb der Organisation auch die Wahrnehmung für das, was der Einzelne im Team und im Unternehmen tut.

Mit Leiden zum Leitbild

Die, bei einer Zertifizierung zwingend geforderte, Festlegung eines Leitbildes für die Firma oder Kanzlei setzt einen internen Prozess in Gang, der, vorausgesetzt er wird gut geführt, strategisch begleitet und kommunikativ vermittelt, zu einem gemeinsamen Ziel und einer langfristigen Strategie führen kann. Man hätte dann auch endlich mal was, was man als Alleinstellungsmerkmal und Unternehmenskultur auf die Homepage schreiben könnte. Allerdings ist das ein Weg voller Leiden, denn man steckt erfahrungsgemäß so tief im Tagesgeschäft, dass man sich da nicht noch in langwierige Diskussionen verstricken kann. Und wer soll dieses Leitbild denn festlegen? Der Chef, die Partner, die Mitarbeiter womöglich? Kommen Sie nicht auf die Idee, Ihre Marketingagentur zu fragen. Worthülsen und Phrasen sind als Leitbild völlig ungeeignet. Wenn Sie einen externen Berater mit ins Boot nehmen, dann sollte der die richtigen Fragen stellen und den Prozess nur moderieren. Zu sich selbst finden müssen Sie selbst. In diesem Sinne ist die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems eine Chance, sich über gemeinsame Ziele, Strategien und Verhaltensweisen (!) zu verständigen und bestenfalls einen Konsens zu finden. Sinnvoll ist die Vorbereitung eines Audits aber auch in anderer Hinsicht. Denn in der Erwartung von beA ist es sehr nützlich, sich einmal mit den internen Prozessen zu beschäftigen, denn auch beA will wissen, wer was darf im Arbeitsablauf. Die Zeichen aus Brüssel sprechen zudem dafür, dass auch in der Kanzleilandschaft die Zertifizierung des QM-Systems in den nächsten Jahren viel mehr als eine Marketingmaßnahme sein wird. In einigen Fällen ist eine Zertifizierung auch heute schon erforderlich. Immer dann, wenn ein geförderter Topf geöffnet wird oder man sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen möchte, wird eine Zertifizierung verlangt.

Träger der Arbeitsförderung nach AZAV und ISO:9001 

Für private Personalvermittler hat der Gesetzgeber die Zertifizierungsrichtlinien sogar noch erhöht, aber dafür auch die Möglichkeit geschaffen, sich als zugelassener Träger der Arbeitsförderung nach AZAV von anderen Marktteilnehmern maßgeblich zu unterscheiden. Im Jahr 2012 hat die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ beschlossen. Das Gesetz regelt die Leistungen zur Arbeitsförderung, die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden und von ihr vergeben werden können. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III können ausschließlich durch zugelassene Träger geleistet werden. Die Zertifizierung beinhaltet die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und die Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Träger. Darüber hinaus können einzelne Maßnahmen der Arbeitsförderung und Weiterbildung zertifiziert werden. Sie werden damit von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Geprüft werden im Audit u.a. die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, die personelle und fachliche Eignung des Bildungsträgers sowie die Vertragsbedingungen für die Teilnehmer.

Zertifizierte Maßnahme 

LegalProfession ist seit 2014 zertifiziert und als Träger der Arbeitsförderung zugelassen. Da nun das 1. Überwachungsaudit überstanden ist, ist auch wieder Zeit für den Newsletter. In der Januarausgabe werde ich über die erste zertifizierte Einzelmaßnahme berichten. Sie richtet sich an alle, die sich im neuen Jahr beruflich verändern wollen oder müssen. Hier weiter lesen:

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Berufsorientierung Familienunternehmen

Berufsorientierung Familienunternehmen

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Fragen Sie doch bei der nächsten Familienfeier einmal, was sich die anwesenden Söhne und Töchter, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen unter einem Familienunternehmen vorstellen. Sie werden erstaunt sein. Am besten, sie halten zum Trost schon mal einen guten Schluck vom regionalen Bier oder vom benachbarten Weingut bereit.

„Wenn Mutti den Laden zu Hause schmeißt, muss ja schließlich alles gemacht werden – Kochen, Putzen, Kinder erziehen – dann ist sie Familienmanagerin, haha.“

„Na, der Döner an der Ecke oder der Italiener nebenan, das ist alles Familie, echt.“

„Familienunternehmen? Ne, ich bin froh, dass ich Familie erst mal los bin, die nervt nur.“

„Ich will lieber ein großes, sicheres und internationales Unternehmen, mit Geld und Karriere und so, ich habe ja schließlich studiert.“

Was für Vorstellungen! Auch wenn man nach dem „Mittelstand“ fragt, werden die Antworten nicht besser.

„Mittelstand? Keine Ahnung, Handwerker oder so?“

Wer auf Karriere getrimmt wird, gibt sich mit Mittelstand nicht zufrieden. Mittelstand klingt so nach Mittelmaß, der Nachwuchs will nach oben.

Nur, um Sie zu warnen, der gängige Satz „der Mittelstand ist der größte Arbeitgeber und Wachstumsmotor Deutschlands“ zeigt leider keine Wirkung – viel zu plakativ und abgedroschen.

Jetzt sind Sie mal ganz ehrlich zu sich selbst, die Kinder hören gerade nicht zu, über welches mittelständische Unternehmen können Sie spontan berichten? Welches Familienunternehmen können Sie als attraktiven Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb empfehlen? Welche Karrieremesse kennen Sie, die nicht von den üblichen Konzernen initiiert wird? Sie meinen, Berufsorientierung ist jetzt nicht gerade Ihre Aufgabe? Oh doch, die Jugendlichen fragen immer noch in erster Linie ihre Eltern und Lehrer, wenn es um die Berufswahl geht. Außerdem sollte man ja mit der Orientierung nicht erst beginnen, wenn die Frage nach dem Berufswunsch schon unter den Nägeln brennt.

Wenn Sie sich orientieren möchten, dann empfehle ich den Karrieretag Familienunternehmen. Die Firmenkontaktmesse gibt es übrigens bereits seit 2006. Das Spannende daran, sie findet nicht in kargen Messehallen, sondern in lebenden Organisationen statt. Die nächste Messe ist am 13.11.2015 in Melsungen. In welchem Unternehmen sich die bereits angemeldeten Teilnehmer treffen, erklärt sich von selbst. Melsungen ist seit 175 Jahren die Familie B. Braun. Mit 54.000 Mitarbeitern in 62 Ländern erwirtschaftete die B. Braun AG im Jahr 2014 einen Umsatz von 5,4 Mrd. Euro. Das ist doch wohl alles andere als mittelmäßig.

P.S. Wenn Sie sich gerade fragen, was dieser Beitrag denn mit Juristen zu tun hat? Nun, auf der Messe treffen Sie Ihre (zukünftigen) Mandanten.