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Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin – ein nüchterner Vergleich.

Der Gesamtvorstand der RAK Berlin hat am 10.05.2019 beschlossen, die Vergütungsempfehlungen für die Auszubildenden in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nach nur 16 Monaten erneut anzuheben. Veröffentlicht im digitalen Kammerton Ausgabe 04/19. Die Empfehlung ist verbindlich und darf bei neu abgeschossenen Ausbildungsverhältnissen nicht unterschritten werden. Die eigentliche Empfehlung für die Berliner Anwaltschaft liegt allerdings darin, noch ein bisschen was on top zu packen, denn selbst die  Berliner Justiz zahlt mehr. Eine Besonderheit dieser Branche, dass man im Öffentlichen Dienst mehr verdient als in der freien Wirtschaft. Das wäre zum Beispiel im Gesundheitswesen undenkbar.

Aber auch der Rechtsmarkt gestaltet sich anders, als es sich auf den ersten Blick darstellt. Wechselt die ReFa nämlich nach ihrer Ausbildung in einer kleinen Kanzlei zu anderen Marktakteuren, zum Beispiel in eine internationalen Wirtschaftskanzlei, in eine WP-Gesellschaft oder eine Rechtsabteilung, erzielt eine Rechtsanwaltsfachangestellte durchaus ein Gehalt, das dieses Säulendiagramm sprengen würde. Es sagt nur keiner. Ja, es ist bedauerlich, dass immer noch die kleinen Marktakteure ausbilden und die Großen mit attraktiver Vergütung nach erfolgreichem Abschluss werben. Aber das Verschweigen der Chancen und Möglichkeiten dieser Berufsgruppe schadet diesem langsam sterbenden Berufsbild und nutzt keinem.

Ein erfolgsversprechender Weg bei der Nachwuchswerbung für die Rechtsanwaltsfachangestellten wäre es, stets die ganze Wahrheit zu sagen. Dazu zählt auch, dass man als einer der wenigen Bewerber für diesen Ausbildungsberuf bereits bei der Ausbildungsvergütung einen Verhandlungsspielraum hat.