Articles tagged with: BIBB

Was ist eigentlich ein Berufsbild?

Berufsbild
Was ist ein Berufsbild?

Berufsbilder werden im Bundesinstitut für Berufsbildung entwickelt. Am Dienstsitz in Bonn werden seit 1970 die Anforderungen, Ausbildungsinhalte und auch die Rahmenlehrpläne der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe festgelegt. Die Informationen über jeden einzelnen Beruf wurden früher in einer kleinen Broschüre zusammengefasst und das Deckblatt mit einem mehr oder weniger aussagefähigen Bild versehen, dem Berufsbild. Das geht jetzt alles digital und der Begriff Berufsbild ist in diesem Zusammenhang meist nur noch von der Presse benutzt. Außer in Österreich, dort gibt es zur Berufsorientierung noch Berufsbilder. Das BIBB in Deutschland spricht von Ausbildungsberufen und verzichtet auf das Bild, was gut ist, weil man in einem Bundesinstitut nicht mit subjektiven Vorstellungen arbeiten sollte.

Das Berufsbild ist das subjektive Bild, das sich jemand von einem Beruf macht.

Besonders im Hinblick auf Ausbildung, Tätigkeit und Aufstiegsmöglichkeiten wird dies dann später mit der Realität oftmals nicht mehr ganz übereinstimmen. Vorstellungen sind nun einmal an persönliche Erfahrungen, das soziale Umfeld und an den jeweiligen Wissenstand gebunden und vor allem von Wünschen geprägt. Das führt dazu, dass jeder sein eigenes, ganz individuelles Bild von einem Beruf im Kopf hat. Das trifft übrigens auch für Berufsberater, Personaler und Familienmitglieder zu. Dazu kommen dann noch die gängigen Klischees vom typischen Anwalt, Arzt, Lehrer oder Beamten und dem geheimen Lebenswunsch zwischen Karriere und persönlicher Sinnsuche. All das hat mit dem, was dort im BIBB beschlossen wurde, nicht mehr viel zu tun.

Machen Sie sich ein Bild von Ihrem Beruf

Also ist es wichtig, ein klares Bild davon zu entwickeln, was einen in dem gewählten Berufsfeld erwarten könnte. Denn unabhängig der Klischees, der Beruf prägt einen Menschen mehr als ihm zunächst bewusst ist. Und so sollte man sich in der Berufsorientierung nicht fragen, was, sondern wer man einmal werden möchte. Dabei ist es nun wiederum gut, sich die ganze Sache schon mal bildlich vorzustellen. Die Herausforderung der Berufsorientierung ist es, die Bilder so zu beschreiben, dass man sich etwas darunter vorstellen kann. Am besten fragt man natürlich jemanden, der diesen Beruf erlernt hat oder sogar ausführt. Auch, wenn darin auch die Gefahr liegt, dass die eigene Vorstellung etwas entzaubert wird.

Wie sagte doch die Kellnerin in dem Filmklassiker Grease: „Wenn Du wissen willst, ob der Job hier Spaß macht, dann frage jemand, der nicht hier arbeitet.“

Wenn Sie sich ein Bild vom Beruf der ReNoPat machen wollen, dann schreiben mir eine E-Mail: info@legalprofession.de

Wie werde ich Anwaltsgehilfe

Anwaltsgehilfen, Opa und der Mindestlohn – der wie werde ich Anwaltsgehilfin?

Im Anwaltsuniversum bedient man sich zur flächendeckenden Nachwuchswerbung gern der Regionalpresse. Damit erreicht man den Azubi zwischen Märkisch Oderland und Nordhessen heute ganz bequem im Internet. Weniger medienkundige Eltern und Großeltern können die Artikel auch wie gewohnt ausschneiden, weitergeben und abheften. Da kommt Opa auch schon durch den Garten geschlurft und wirft das Hamburger Abendblatt vom 10.07.2015 auf den Kaffeetisch, es landet direkt neben dem Pflaumenkuchen.

„Hier, du weißt doch nicht, was du werden willst. Die suchen Anwaltsgehilfen. Im Nachbardorf gibt es einen Anwalt. Das ist zwar nicht üppig mit 1.300 Euro Einstiegsgehalt, aber die Rechthaberei liegt dir ja offensichtlich.“

Regina, die Enkelin, geht davon aus, dass Opa wieder mal von alten Zeiten erzählt oder im Archiv gewühlt hat und sie wird definitiv keine Gehilfin. „Hast wohl noch nichts vom Mindestlohn gehört, Opa?“

„Das gilt wohl für Anwälte nicht, denn es steht ja hier so in der Zeitung, außerdem hat das ein Herr vom Arbeitsamt gesagt. Dafür kann man sich bei der Ausbildung zwischen Gesetzestexten wohlfühlen, meint er.“

„Das muss man wohl dann auch bei dem Lohn. Vor allem sollte man die Gesetze kennen, die man erlässt, zum Beispiel das MiLoG. Ich werde Jura studieren, bist du zufrieden?“

Opa schlägt mit der Zeitung nach den Wespen. „Hier steht, dass ein Anwalt ohne Fachangestellten gar nicht als Anwalt arbeiten könnte.“

„Ach, deshalb wird man so fürstlich entlohnt und muss dann auch noch den Anwalt an die Fristen erinnern.“

„Diese Jugend…“ brabbelt der Alte und schlurft ins Haus. Den Zeitungsartikel legt er sorgsam in seine Schublade.

Nach zwölf Tagen, am 22.07.2015, wurde der Artikel im Netz flächendeckend berichtigt. Die Sache mit dem Mindestlohn ist nun auch den Anwälten aufgefallen und wurde auf den Cent genau korrigiert. Genauigkeit ist übrigens wichtig in dem Beruf, das erhöht die Jobchancen, wie man lesen kann.

„Nach der Ausbildung beginnt das Einstiegsgehalt beim Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde – laut Deutschem Anwaltverein also mindestens 1473,30 Euro pro Monat.“

Aus den Anwaltsgehilfen wurden im Titel nun Anwaltsfachangestellte, was nicht korrekt, aber schon besser ist. In der ReNoPatAusbV kann man die vier verbindlichen Berufsbezeichnungen dieser Berufsgruppe übrigens nachlesen.Regina fragt sich noch, warum die zitierte Azubine im dritten Lehrjahr schon 23 Jahre alt ist. Sie wird doch nicht ihr Jurastudium geschmissen haben? Eigentlich ging es in der Pressemitteilung ja wohl um die neue Ausbildungsverordnung der ReNoPat-Berufe von 29.09.2014, die leider gar nicht hilft, wenn keiner weiß, wie man Gehilfe wird.

Neue ReNoPatAusbV

ReNoPatAbVHier muss ich gleich mit einer Abkürzung beginnen, denn die Verordnung über die vier (!) Monoberufe, kann man im Titel unmöglich ausschreiben, schon gar nicht, wenn man das AGG beachtet. Bloß gut, dass sich der zukünftige Auszubildende niemals die Gesetzesgrundlage seiner Ausbildung ansieht, sonst würde er womöglich bei der Aufzählung schon hinschmeißen. Aber wir haben Glück, die neue ReNoPatAbV findet man nur, wenn man überhaupt schon mitbekommen hat, dass es sie gibt. Als angehender Azubi ist es fast unmöglich davon Kenntnis zu erhalten. Berufssuchende Schüler informieren er sich auf Karrieremessen und Veranstaltungen, die von Hoch- und Fachhochschulen gemeinsam mit der IHK und der Handwerkskammer durchgeführt werden. Dass es eine Bundesrechtsanwaltskammer, eine Bundesnotarkammer und eine Bundespatentanwaltskammer gibt, das weiß ein angehender Azubi meist nicht. Allerdings machen die Kammern den Eindruck, als würde sie das nicht sonderlich interessieren. Nun könnte man meinen, das wäre ja auch eher Ländersache. Bei der RAK Berlin, um dies als Beispiel zu nennen, findet der interessierte Lehrling die Ausbildungsverordnung von 1987. Nun könnte man meinen, das wäre Sache der Berufsschule. Beim OSZ Recht und Wirtschaft Berlin, der Hans-Litten-Schule, wird auf der Startseite unter Neues u.a. auf die partielle Sonnenfinsternis verwiesen, ansonsten findet der Berliner Schulabgänger auch hier nur die 28 Jahre alte Ausbildungsverordnung. Aber es ist ja Sommer und bis zum Beginn der Ausbildung wird sich das schon geregelt haben.

Novellierung

Da hat man nun seit 2011 um die neue Verordnung der ReNoPat-Fachangestelltenausbildung gerungen, und nun scheint es niemanden zu interessieren. Selbst das Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB, hängt im Netz noch bei der Novellierung fest. Dabei wurde alles schon 2014 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und das sollte ja für jeden, der ausbilden will, verbindlich sein. Und da sind wir beim eigentlichen Problem: Nicht jeder, der ausbilden will, hat auch einen passenden Auszubildenden gefunden. Und das liegt nicht am demografischen Wandel und nicht an der Generation Y oder der mangelnden Ausbildungsfähigkeit. Das liegt daran, dass man das Interesse an einer Ausbildung nicht verordnen kann. Man war sich von verantwortlicher Stelle zwar sicher, dass mit der Modernisierung auch das Interesse an dem Berufsbild steigt und damit das Nachwuchsproblem gelöst wird, aber die Praxis sieht anders aus. Man kann als Gesetzgeber eben nur die Rahmenbedingungen festlegen. Wie dieser Rahmenlehrplan dann in den Ländern, in den Berufsschulen und vor allem in den Ausbildungsbetrieben umgesetzt wird, ist dann wiederum abzuwarten. Wenn Sie nicht abwarten wollten, dann können Sie den Rahmenlehrplan der ReNoPat-Berufe hier downloaden. 

„Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.“ Kultusministerkonferenz

Die Neuerungen im Kurzüberblick finden Sie in einer Handreichung des BIBB zum downloaden. 

„Wie sich die Berufsschulen auf der Basis des neuen Rahmenlehrplans in Zukunft organisieren werden, bleibt jedoch abzuwarten.“ BIBB

Tabelle Lernfelder ReNoPat

Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Verordnung zwar gut und richtig ist, aber nun wohl doch etwas für die Umsetzung und vor allem für die Nachwuchswerbung getan werden sollte, dann sind Sie hier richtig. Lesen Sie zur Einstimmung das aktuelle Interview mit Eva Engelken im Tellerrand – Blog

Wenn Sie nicht genug bekommen können, dann gibt es hier noch einen Nachschlag zur Nachwuchssicherung ⇒

 …und ab sofort  gibt es dazu auch eine eigene Xing-Gruppe.Logo Renopat 600