Article for Mai 10, 2019

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin

Rechtsanwaltsfachangestellte vs. Justizfachangestellte Berlin – ein nüchterner Vergleich.

Der Gesamtvorstand der RAK Berlin hat am 10.05.2019 beschlossen, die Vergütungsempfehlungen für die Auszubildenden in den Berufen Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nach nur 16 Monaten erneut anzuheben. Veröffentlicht im digitalen Kammerton Ausgabe 04/19. Die Empfehlung ist verbindlich und darf bei neu abgeschossenen Ausbildungsverhältnissen nicht unterschritten werden. Die eigentliche Empfehlung für die Berliner Anwaltschaft liegt allerdings darin, noch ein bisschen was on top zu packen, denn selbst die  Berliner Justiz zahlt mehr. Eine Besonderheit dieser Branche, dass man im Öffentlichen Dienst mehr verdient als in der freien Wirtschaft. Das wäre zum Beispiel im Gesundheitswesen undenkbar.

Aber auch der Rechtsmarkt gestaltet sich anders, als es sich auf den ersten Blick darstellt. Wechselt die ReFa nämlich nach ihrer Ausbildung in einer kleinen Kanzlei zu anderen Marktakteuren, zum Beispiel in eine internationalen Wirtschaftskanzlei, in eine WP-Gesellschaft oder eine Rechtsabteilung, erzielt eine Rechtsanwaltsfachangestellte durchaus ein Gehalt, das dieses Säulendiagramm sprengen würde. Es sagt nur keiner. Ja, es ist bedauerlich, dass immer noch die kleinen Marktakteure ausbilden und die Großen mit attraktiver Vergütung nach erfolgreichem Abschluss werben. Aber das Verschweigen der Chancen und Möglichkeiten dieser Berufsgruppe schadet diesem langsam sterbenden Berufsbild und nutzt keinem.

Ein erfolgsversprechender Weg bei der Nachwuchswerbung für die Rechtsanwaltsfachangestellten wäre es, stets die ganze Wahrheit zu sagen. Dazu zählt auch, dass man als einer der wenigen Bewerber für diesen Ausbildungsberuf bereits bei der Ausbildungsvergütung einen Verhandlungsspielraum hat.

ReNo-Absolventen 2018 Berlin

ReNoPat Azubi 2018 RAK Berlin
Wie die Statistik der RAK Berlin belegt: 2018 bekommt Berlin nur 133 ReNo-Absolventen.

Alles andere als befriedigend waren die Ausbildungszahlen für den Beruf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten für Berlin auch im vergangenen Jahr. Und es ist auch überhaupt kein Grund zur Freude (wie es der Kammerton verkündete), dass weit weniger Auszubildende die Lehrzeit vorzeitig abgebrochen haben als im Vorjahr. (134/61) Denn es haben 2018 ohnehin viel weniger Schüler eine Ausbildung in einer Anwaltskanzlei aufgenommen als im Jahr zuvor (292/224).

Immer weniger Azubis immer schlechtere Prüfungsergebnisse

Absolut unbefriedigend ist die Qualität der Ausbildung. Gerade einmal 26 Azubis haben besser als befriedigend abgeschnitten und 35 junge Menschen haben die Kammerprüfung leider nicht bestanden. Alles in allem ein verdammt schlechtes Zeugnis. Aber dieses schlechte Zeugnis trifft nicht in erster Linie die Auszubildenden, denn die meisten haben ihr bestes gegeben. Das Zeugnis trifft auch nicht die Ausbilder, die sich mit der neuen Ausbildungsverordnung für die Berufsgruppe der Rechtsanwalt- Notarfachangestellten abmühen und immer noch nicht auf die Anforderungen eines durch Internationalisierung und Digitalisierung extrem veränderten Rechtsmarkt vorbereitet sind. Das schlechte Zeugnis trifft eine Branche, die eigentlich gar keine ist. Der deutsche Rechtsdienstleistungsmarkt ist so heterogen, zersplittert, ja zunehmend zerstritten und an seiner Selbstverwaltung erlahmt, dass er für einen jungen Menschen, der eine berufliche Zukunft sucht, als Arbeitgeber gar nicht sichtbar wird und im Zweifel auch nicht attraktiv erscheint.

Die Berliner Justiz lockt nicht nur mit dem attraktiven Einstiegsgehalt

Die Abwanderung der Berliner Auszubildenden in die Justiz ist ein deutliches Indiz für das Versagen der Rechtsanwaltskammer. Das Kammergericht Berlin sucht derweil auf Berufsorientierungs- und Karrieremessen und auf großflächigen Plakaten recht erfolgreich nach „Rechthabern“. Man wirbt in diesem Zusammenhang ganz offen mit der fest stehenden Ausbildungsvergütung und dem Einstiegsentgelt. Weit wandern müssen die Schüler dann gar nicht, denn sie werden gemeinsam am Oberstufenzentrum Recht, der Hans-Litten-Schule, in der Charlottenburger Danckelmannstraße unterrichtet. Sie brauchen eigentlich nur über den Flur gehen und ins Nachbarzimmer zu entschwinden. Das tun sie auch zu Recht, wie die Berufsschullehrer zu berichten wissen. „Die Anwälte haben das nicht besser verdient, die wollen doch nicht zahlen.“

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